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2. unfall in 5 wochen

pologrün125
  • Themenstarter

Wollte mal fragen ob jemand weis wie das jetz beim 2. Unfall abgrechnet wird ..
Und zwar wa der erste unfall hinten schaden belief sich auf 1200 hab nach gutachten abrechnen lassen weil ich mir eh neh andere schürze holen wollte und jetz auch gemacht und jetz ist mir jemand rechts in die seite gefahren vor der hinterachse ...müsste ausgebeult und lackiert werden der schaden beläuft sich auf ca. 700 euro .. Beide male war ich natürlich nicht schuld ich stand nämlich ... Und nun ist meine frage wie sieht das aus wenn mein auto als totalschaden gewertet wird hab ich dann überhaupt noch geld zu erwarten ? Weil diesen schaden kann ich nicht selbst reparieren leider .. Obwohl gelernter kfzler aber hab keine möglichleit zu lackieren und ausbeulen auch wenig ahnung und möchte das vernünftig gemacht haben .. Der wiederbeschaffungswert beim ersten unfall belief sich auf 1750
Schon mal vielen dank im vorraus



Bemühe dich bitte anständige Texte zu schreiben.
Es ist echt anstrengend deinen Text zu lesen.

So wie ich das lese ist dein letzter Unfallschaden ja bereits behoben. Das heißt also es wird genauso abgerechnet wie beim ersten Unfall.
Sollten noch nicht alle Vorschäden behoben sein, werden diese am Wiederbeschaffungswert abgezogen bzw. nicht auf den Schadensbetrag des neuen Unfalls angerechnet.

Sollte dein Fahrzeug vor dem ersten Unfall noch unfallfrei gewesen sein, entstand dir natürlich auch durch den letzten Unfall eine Wertminderung. Diese wurde aber bereits mit dem letzten Unfall abgerechnet.
Das bedeutet also, dass es möglich sein kann, dass der jetzige Wiederbeschaffungswert tiefer angesetzt wird als beim letzten Unfall.

Ob die beiden fremdverschuldeten Unfälle nun innerhalb 5 Wochen oder innerhalb eines Jahres passiert sind, spielt weniger eine Rolle.

Zitat:


Und nun ist meine frage wie sieht das aus wenn mein auto als totalschaden gewertet wird hab ich dann überhaupt noch geld zu erwarten ?

Du sagst ja, dass der jetzige Unfallschaden ca. 700 Euro beträgt. Da kann ich mir kaum vorstellen, dass dies ein technischer Totalschaden (irreparabel) ist.
Sollte der momentane Wiederbeschaffungswert nahezu dem des letzten Unfalls entsprechen (s.o.) ist es auch kein wirtschaftlicher Totalschaden.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden hast du erst wenn der Ufallbetrag den Wert des Fahrzeugs überschreitet. Bei einem gepflegten Auto greift außerdem die 130%-Regelung. Das heißt der Schadensbetrag darf den Wert um 30% überschreiten.
Ist dein Auto also generell im guten Zustand und der Wiederbeschaffungswert liegt nahe dem zuletzt angesetzten, müsstest du dazu einen Schaden von über 2200 Euro haben.


pologrün125
  • Themenstarter

Erstmal Entschuldigung für die schreib weise ist leider mit dem Handy geschrieben also es ist so der erste schaden ist eben noch nicht behoben habe mir zwar schon eine neue Schürze bestellt aber diese ist keine originale und auch noch nicht montiert oder lackiert sollte nun im früher passieren deswegen wollte ich ja wissen wie das abläuft .. Wenn der schaden behoben ist ist mir klar das das ganz normal abgerechnet wird aber dies ist ja nicht der Fall .. Du sagst ja das das was noch nicht behoben ist vom wieder Beschaffungs wert angezogen wird heißt das nun das die 1200 Euro von den 1750 Euro abgezogen werden ?



Zitat:

Du sagst ja das das was noch nicht behoben ist vom wieder Beschaffungs wert angezogen wird heißt das nun das die 1200 Euro von den 1750 Euro

Na das ist doch klar. Ein unreparierter Schaden am Fahrzeug mindert den Wiederbeschaffungswert um den Schadenswert.

Das heißt wenn von dem alten Schaden noch nichts behoben ist, wird der komplette Schadensbetrag des alten Unfalls vom Wederbeschaffungswert abgezogen.

Gehen wir mal davon aus, dass sie der Wiederbeschaffungswert ohne Schaden nicht verändert hat und vom alten Unfallschaden noch nichts behoben ist:
1750-1200=550 (Wert des Autos)
550x1.3=715 (Höchsbetrag des Unfallschadens bei Anwendung der 130%-Regelung ohne dass es ein wirtschaftl. Totalschden ist)
Also bewegst du dich genau in der Grenzzone zum wirtschaftlichen Totalschaden.
Das hängt also davon ab wie der Gutachter rechnet und ob bei deinem Auto die Regelung angewendet wird....

Ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden bekommst du aber auch Geld:
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ohne Unfallschaden
+ Nutzungsausfall bis Wiederbeschaffung
+ Kosten für Ab-Anmeldung etc. (je nach Versicherung)


pologrün125
  • Themenstarter

Ok danke das hat mir wirklich geholfen werden wir mal abwarten was der Gutachter morgen sagt
Vielen dank


Pologrün, schau mal unten links unter die Beiträge von Disaster. Dort gibt es Danke-Buttons. Wenn man so eine Klasse Antwort bekommt, dann freut sich der der geantwortet hat, sicherlich wenn du da mal drauf klickst.

Auch von mir ein Dankeschön an Disaster. Habe zwar nicht das gleiche Problem, aber ich habe mir diese Frage auch schon mal gestellt.


pologrün125
  • Themenstarter

Wenn ich am pc bin mach ich das aber bin nur mit handy online


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