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Soundrohr

Zitat:

Durch veräderungen am fahrzeug die kein e zeichen haben, keine abe oder eintragung erlischt die BE. Und damit der versicherungsschutz . Was das für folgen hat weiss jeder.

wegen einem zu lauten Auspuff kann die Versicherung aber nicht die Zahlung verweigern, wenn einer in dich reinkracht oder andersrum, weil der zu laute Auspuff nicht für den Unfall verantwortlich ist. Die Versicherung muss schon nachweisen, das die nicht genehmigte Änderung unmittelbar zum Unfall beigetragen hat. Anders sieht es aus wenn du Speere auf die Motorhaube klebst und damit jemanden aufspießt (mal übertrieben dargestellt^^).

Ausprobieren würde ich es allerdings nicht, fahr auch legal rum auch wenns halt teuer ist. Letzten Endes finde ich einen lauten Auspuff aber lange nicht so schlimm wie wegfliegende Motorhauben o.ä., gibts ja auch alles^^



das ist falsch illegale umbauten jeglicher art selbst wenn es nur die MSDA is führen zum erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und zum erlischen des Versicherungs Schutzes den der fahre ist immer dafür verantwortlich sein kfz in einem legalen zustand zu betreiben es kommt nicht drauf an ob das teil schuld ist oder nicht

Folgender Fall als Beispiel: Es passiert ein Unfall. Der Sachverständige schaut sich das Auto an und findet raus, daß etwas nicht verkehrssicher ist, was mit dem Unfall überhaupt nichts direkt zu tun hatte.
Die Versicherung geht dann davon aus, daß der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist, da das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher war und nicht hätte betrieben werden dürfen.
Folge: Alle Kosten des Unfalls sind vom Fahrer selbst zu tragen.....


Zitat:

Folgender Fall als Beispiel: Es passiert ein Unfall. Der Sachverständige schaut sich das Auto an und findet raus, daß etwas nicht verkehrssicher ist, was mit dem Unfall überhaupt nichts direkt zu tun hatte.
Die Versicherung geht dann davon aus, daß der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist, da das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher war und nicht hätte betrieben werden dürfen.
Folge: Alle Kosten des Unfalls sind vom Fahrer selbst zu tragen.....

Bitte nicht alles durcheinander bringen.

Das Fahrzeug ist selbst mit einer nicht eingetragenen Auspuffanlage verkehrssicher ! Die Definition von verkehrssicher ist z.B. keine abgefahrenen Reifen, Rückspiegel vorhanden, Kennzeichenbeleuchtung vorhanden, Scheinwerfer vorhanden, keine abstehenden scharfen Teile, Gurte vorhanden. Verkehrssicher bedeutet nicht: Alle Veränderungen müssen eingetragen sein, das ist Blödsinn.
Wenn du z.B. ein Auto mit roten Nummern überführst, müssen die Tuningteile nicht eingetragen sein, aber das Auto muss verkehrssicher sein.

Zum eigentlichen:
Hier gab es einen ähnlichen Fall (Auffahrunfall), bei dem die Versicherung des Verursachers nicht zahlen wollte, weil beim geschädigten Wagen eine nicht eingetragene Sportauspuffanlage verbaut war. Die Versicherung wurde anwaltlich zurechtgewiesen, das die Sportauspuffanlage nichts mit dem Unfall zu tun hat, weil der Unfallverursacher dem Geschädigten auch dann hinten rein gekracht wäre wenn es ein normaler Auspuff gewesen wäre. Sie musste entsprechend zahlen.

Die nicht eingetragene AGA gab Bußgeld von der Polizei und die musste zurückgerüstet oder eingetragen werden, das wars... Immer diese Mondstorys...



wusa wenn ich das mitbekomme weiß ich warum ich aus diesem forum austretne werde .....

so es ist ganz einfach dies wird dir auch jeder Versicherungs futzi so sagen ...

alles was illegal oder nicht eingetragen ist .... führt zum erlischen der Betriebserlaubnis ... sobald diese erlischt fährst du ohne versichrungsschutz ...! ganz einfach!

zu deinen roten nr ... dies ist wiederum ein anderer punkt dort muß nichts eingetragen sein das sie NUR für Überführungsfahrten genutzt werden dürfen strich zur werkstadt zulassungsstelle usw nicht um damit den ganzen tag rum zu gurken ......



Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich



Zitat:

wusa wenn ich das mitbekomme weiß ich warum ich aus diesem forum austretne werde .....


Wieso genau?

Zitat:
so es ist ganz einfach dies wird dir auch jeder Versicherungs futzi so sagen ...
alles was illegal oder nicht eingetragen ist .... führt zum erlischen der Betriebserlaubnis ... sobald diese erlischt fährst du ohne versichrungsschutz ...! ganz einfach!

Meiner Meinung nach zählt die Praxis mehr als die Theorie eines Versicherungsfuzzies, aber das soll jeder für sich entscheiden. Natürlich heißt das Beispiel nicht, das es in jedem Fall so ausgehen kann. Es zeigt aber auch das es nicht richtig ist, zu behaupten, das man alles selbst zahlen muss wenn mal was nicht eingetragen ist.

Außerdem zahlt man das in erster Linie nicht selbst. Die Versicherung zahlt den Schaden und holt sich dann von dem Versicherten (von dir) das Geld zurück. Versicherungsschäden werden von der Versicherung reguliert.

Wenn man selbst zahlen müsste, wäre das für die Versicherung von dir ja sehr gut, dann muss sie keine Angst haben das du nicht in der Lage bist das Geld zurück zu zahlen und wäre damit aus dem Schneider.

Der Geschädigte könnte dann lange auf sein Geld warten wenn ihm ein stark verschuldeter Arbeitsloser hinten rein kracht...

Zitat:
zu deinen roten nr ... dies ist wiederum ein anderer punkt dort muß nichts eingetragen sein das sie NUR für Überführungsfahrten genutzt werden dürfen strich zur werkstadt zulassungsstelle usw nicht um damit den ganzen tag rum zu gurken ......

ich bin auf deinen Beitrag bzgl "verkehrssicher" eingegangen, nichts weiter wollte ich zu roten Kennzeichen ausführen.

Zitat:
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

Derjenige in meinem Beispiel hatte keine Betriebserlaubnis mehr, wegen dem Sportauspuff, und trotzdem wurde von der Versicherung gezahlt. Verstehst du es jetzt?! Strafverfolgung zur Betriebserlaubnis ist Sache der Polizei gewesen, inkl. Bußgeld. Die Änderung am Auspuff hatte aber nichts mit dem Unfallhergang zu tun, daher für die Schadensregulierung irrelevant.


bin nur auf dich eingegangen bezüglich der roten nr

ja ich verstehe was du meinst da sage ich nur glück gehabt
den normalerweise läuft es anderes auch bei versicherungen
wenn der fall bekannt ist das die betriebserlaubnis erloschen ist
und zu dem das man auf den kosten sitzen bleibt ja versicherung zahlt erstmal und holt sich jeden cent bei dir wieder

so war auch das letzte was ich hierzu schreiben werde




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