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Führerschein Klasse B

schwatz.gelb90
  • Themenstarter

Guten Morgen,

Ich versuche gerade herauszufinden ob ich mit mit meinem 2010 erworbenen Führerschein einen Pferdehänger inklusive Pferd ziehen darf.
Im Netz habe ich folgende Erklärung gefunden:
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  • bedeutet das jetzt ich darf einen Hänger ziehen solange die zulässige Gesamtmasse meines PKWs in diesem Falle ein VW Caddy nicht überschritten wird und oder über 3.5 T kommt ?

    Vielleicht steh ich gerade auf dem Schlauch aber nach dieser Definition darf ich es doch oder ?


    Gruß Lars



  • hast du richtig verstanden..........

    und der hänger darf kein tatsächliches gewicht haben, welches größer ist, als ds leergewicht des zugfahrzeugs

    bsp:

    leergewicht fahrzeug: 1300 kg zGG: 2000 kg
    Hänger inkl. Pferd : 1200 kg darfst du fahren

    auf gleichesfahrzeuggewicht: Hänger inkl Pferd : 1350 kg.......darfst du nicht fahren

    und beide zGG dürfen in Summe die 3500 zGG nicht übersteigen


    heist das also das ich bei meinem 800 geschätze Kg leergewicht an Polo einen Hänger fahren dürfte der ein gewicht von 2,7 Tonnen hat ?

    Bzw mit Ladung ?



    nein..........

    das leergewicht steht aber in den papieren

    und der hänger inkl. Ladung darf nicht mehr tatsächlich wiegen, wie dein polo leer

    also nehmen wir mal die 800 kg leergewicht, dann darf dein hänger inkl. ladung nicht mehr wie 799 wiegen


    schwatz.gelb90
    • Themenstarter

    Vielen Dank. Ich habe es verstanden dann muss ich jetzt nur noch wissen was der Gaul wiegt


    Zitat:

    an Polo einen Hänger fahren dürfte der ein gewicht von 2,7 Tonnen hat ?

    Du musst schon auch in deinen Fahrzeugpapieren nach der maximal zulässigen Anhängelast schauen
    Sind bei deinem Polo ungebremst unter 500 Kg, gebremst ein wenig mehr.


    gelöschtes Mitglied

      Du darfst mit dem Führerschein Klasse B Anhänger mit Zulässigem Gesamtgewicht von 750kg fahren wobei natürlich das nichts damit zu tun hat was dein Auto ziehen darf.

      Du darfst mit folgender Ausnahmeregelung auch Hänger mit einem Gesamtgewicht über 750kg fahren:

      1. Das Gesamtgewicht des Anhängers muss unter dem Leergewicht des Fahrzeugs liegen

      2. Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und des Anhängers dürfen addiert nicht über 3500kg betragen


      Dann mußt du natürlich beachten ob das Zugfahrzeug auch diese Last ziehen darf.
      Auch wenn du einen Anhänger dran hast den du laut Papieren und der oben genannten Regelung ziehen darfst, so musst du aufpassen das du nicht überladen hast denn dann fährst du OHNE Führerschein.
      1kg überladen = Fahren ohne Führerschein.


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        also nehmen wir mal die 800 kg leergewicht, dann darf dein hänger inkl. ladung nicht mehr wie 799 wiegen



        Das ist so nicht ganz richtig..Der Hänger darf schon in der zugelassenen Gesamtmasse nicht mehr wiegen als das Leergewicht des Zugfahrzeuges..

        Hätten wir also ein Zugfahrzeug mit 800kg Leergewicht und einen Hänger der ein Gesamtgewicht von 801kg haben darf, dann darf man diesen Hänger auch leer nicht ziehen..


        so,

        das war die reglung für einen führerschein mit klasse B

        wie sieht das mit BE aus? in der firma hatten wir letztens eine diskussion um anhänger hin oder her....
        ich hab zum schluss nix mehr kapiert.
        was darf ich nun mit BE ziehen?

        anhänger/trailer mit ladung welches das Leergewicht des kfz nicht überschreitet?


        nur weiß ich jetzt , das wir in der firma nen anhänger haben, den kein fahrzeug bei uns beladen ziehen darf



        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          was darf ich nun mit BE ziehen?


          Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.


          Zitat:

          dann muss ich jetzt nur noch wissen was der Gaul wiegt


          Ein ausgewachsenes Großpferd wiegt meistens zwischen 600 und 800kg.


          hehe, ja die euroführerscheinklassen ...
          selbst erfahrene polizisten wissen nich aussen FF wer was darf
          bin jedenfalls heilfroh, das ich noch nen alten "dreier" habe, damit darf ich vieles mehr als jemand mit den einzelnen B,BE,C1E ...
          wobei ich nach der umschreibung auf den neuen führerschein in der neuen BE auch mehr fahren darf
          anzahl der achsen des anhängers war früher immer böses thema, jetzt dürfte mein anhänger 5 achsen haben und sogar drehschemelanhänger darf ich fahren.
          aber es darf freund google bemüht werden, hier zu versuchen zu erklären wer was darf, ist nahezu unmöglich.
          bin mir aber ziemlich sicher, das die geschichte mit dem pferd nicht passt.
          die meisten pferdeanhänger sind für 2 pferde ausgelegt, zGG mindestens 2 tonnen.
          da aber das zugfahrzeug leer mindestens so viel wie das zGG des anhängers wiegen muss, sind wir in dem beispiel schon bei 4 tonnen
          gäbe es einzelpferdeanhänger, wäre das zGG sicher bei 1300 kg, das wäre sicher machbar, solange das zugfahrzeug 1,3 tonnen leer wiegt, aber das zGG nicht über 2,2 tonnen ist ...
          alles klar
          um einen leeren trailer, z.b. pkw-trailer mit 2,7 tonnen leer (6-800kg) hinter kleinen autos mit grad eben 900 kg anhängelast fahren zu dürfen, braucht man wieder C1E ... oder so ...
          auf jeden fall darf ich das mit meinem alten 3er ...


          Zitat:


          Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.


          und wie verhält nsich das da mit fzg gewicht und anhänger+ladungsgewicht?


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            nd wie verhält nsich das da mit fzg gewicht und anhänger+ladungsgewicht?


            Da gibt es keine klare Regelung. Soweit mir bekannt ist, muss man sich dann nur an die Angaben im Schein halten..

            Im Schein stehen Anhängelasten, also gehe ich davon aus, dass dann das tatsächliche Gewicht des Anhängers zählt und nicht das zugelassene Gesamtgewicht..


            Zitat:

            Da gibt es keine klare Regelung.


            das haben wir in der firma auch gemerkt, ein guter kollege von der rennleitung hat in seinem schlauen buch geguckt.

            irgendwie war danach , alles total sinnfrei.

            ich fahr in der firma bis irgendwas geregelt ist nicht mehr mit anhänger...
            da ja gewerblich auch noch der fahrtenschreiber ins spiel kommt....



            jo, fahrtenschreiber ist auch noch so ein tolles thema - aber ein anderes
            am sichersten ist es wohl bei der ganzen hängergeschichte nen CE zu haben
            ruft mal bei ner fahrschule an und fragt nach dem tarifen dafür
            solltet dabei sitzen :'(
            hab mal nach "nur" dem C gefragt, da wir kunden mit richtigen lastern haben ... 1800€ + doc + prüfungsgebühren ... minimum, und auch nur so günstig , da ich den alten 3er habe ...
            noch fragen?


            Und was ist jetzt bei dem fall:
            kombi leergewicht 1500kg anhänger eigengewicht 500 kg zu ladadung bis 1500 kg einachser hänger klasse B oder Be .... findet es raus beim ce kurs konnte mir das keiner sagen


            bitte beachtet, das es seit 19.1.2013 eine änderung der FE-Klassen gibt.

            daher gilt jetzt:

            Klasse B

            Kfz bis 3,5t zGM bis 9 Sitzplätze uch mit Anhänger bis 750kg ZGM

            Bei mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zGM der Kombination an:

            Bis 3,5t zGM Kombinationsgewicht gnuügt klasse B.
            Bis 4,25t zGM Kombinationsgewicht ist eine Fahrerschulung zu absolvieren,
            die im Führerschein durch die nummer B96 dokumentiert wird

            Klasse BE

            Kombinationen aus einem Kfz der Klasse B und einem Anhänger bis 3,5t zGM

            mfg daniel


            @ rudelführer:

            das interessiert uns ce fahrer auch nicht...........wir schauen nur auf die anhängelasten usw.


            Das stimmt woll.
            ^^^
            aber mir konnte das nicht mal der Fahrschulmeister sagen


            gelöschtes Mitglied

              Zitat:

              Bis 4,25t zGM Kombinationsgewicht ist eine Fahrerschulung zu absolvieren,
              die im Führerschein durch die nummer B96 dokumentiert wird


              Gilt das für neuerworbene Führerscheine, oder betrifft das auch mich? Habe Klasse B seit 2004..


              das betrifft nur die alten fe vor 19.1.2013.

              bei dir zählt noch die alte regelung:

              also auto bis 3,5t zGM und 750kg zGM anhänger geht immer.

              oder eben:
              zGM von anhänger muss leichter als leermasse von zugfahrzeug sein.
              dabei darf der zug (auto+anhänger) nicht über 3,5t kommen.

              hoffe konnte helfen.
              lg daniel

              ps: es gibt auch neue Motorradklassen


              @ rudelführer: wenn das zugfahrzeug kein höheres zGG über 2 tonnen hat, passt B (der neue)
              habe natürlich die von mir genannten beispiele auf den aktuellen führerschein bezogen, da ich wegen meinem kleinen bruder mal geschaut habe
              mit mppedführerschein find ich die neue regelung bis 48 ps gut
              musste ja noch meinen rosa lappen mit 27 ps machen
              aber CE werd ich nimmer machen, lohnt nicht - ausserdem wenn ich beim bund keinen lappen machen dürfte wegen rot/grün blöd und leichter nachtblindheit, werd ich sicher auch bei der augenärtzlichen untersuchen spass haben
              darf mit 300 ich nachts über die bahn fegen, laster aber nich fahren


              @ polo x:

              das mit dem 300, aber ce nicht, liegt an den massen

              mit ce darfst du theoretisch unbegrenzte massen bewegen und bei ner masse von 40 t im vergleich zum auto mit 300 ist der impuls trotzdem noch um ca den faktor 5 größer..........davon abgesehen, dass du erstmal 30 schaffen musst


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