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Spurverbreiterung von CSR

munkey1st
  • Themenstarter

hallo leute hab vor mir spurplatten von csr zu kaufen ,
da steht dabei tüv vorhanden (•Fahrzeugspezifisches TÜV-Teilegutachten)
meine frage nun: muss die jetzt immer noch eintragen lassen?

MFG



ja !

anbauteile die ein TÜV TEILEGUTACHTEN haben müssen IMMER vorgeführt und eingetragen werden

anbauteile mit ABE / EG-Genehmigung sind OHNE vorführung/eintragung erlaubt (dranbauen und los fahren)


Zitat:

anbauteile mit ABE / EG-Genehmigung sind OHNE vorführung/eintragung erlaubt (dranbauen und los fahren)


Das gillt aber nicht immer!
Wenn etwas anderes verändert wurde musst du es trotzdem Eintragen lassen. Z.B. bei Felgen mit ABE. Die ABE ist nur gültig mit Serienfahrwerk, beim Sportfahrwerk müssen die Felgen eingetragen werden. Gleiches gillt für Sportlenkräder mit ABE und Rad/Reifen die nicht serienmäßig sind.

Sowas steht aber eigentlich immer in der ABE drin!



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