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Achvermessungsprotokoll relevant für Eintragung?

Fab1
  • Themenstarter
Fab1's Polo 6N

Servus,

ein Kumpel von mir war heute mit seinem Golf 5 beim TÜV haben vor kurzem Gewindefahrwerk und 19" Felgen mit 215er reifen verbaut.

Der Tüv Prüfer war soweit zufrieden.

AUßER das Achmessprotokoll hatte keine Daten vom Auto sprich Fahrgetsellnr o.ä. deswegen war das mit der Eintragung nicht möglich.

jetzt meine Frage ist so ein Protokoll denn relevant für eine Eintragung?



ja.


Fab1
  • Themenstarter
Fab1's Polo 6N

Zitat:

ja.


gut

Eig. hat er ja ein Protokoll. Ich hab das auto sogar vermessen nur hab ich das halt verpeilt irgendwie die Fahrgestellnummer oder Kennzeichen einzutragen.



das protokoll einscannen-bearbeiten-ausdrucken-onkel vom tüv hinlegen und gut


Einfach nochmal zum Achsvermesser bzw. der Werke hi fahren, neu ausdrucken lassen. die Ham sowas meist im Speicher


klar,er hat doch die vermessung selbst gemacht und es vergessen das protokoll komplett auszufüllen,denke nicht das man für sowas in bau wandert.
er schreibt sich je keine abe oder nen doctortitel um,bzw selber.
er verbessert nur seinen fehler bei erstellung des achsvermessungsprotokoll


gelöschtes Mitglied

    bei mir wollt ers nicht sehen, mit dem kommentar " sind ja deine reifen die du runter fährst"


    Fab1
    • Themenstarter
    Fab1's Polo 6N

    Zitat:

    " sind ja deine reifen die du runter fährst"



    richtig weil eig sind es ja seine reifen das kann dem prüfer ja egal sein


    gelöschtes Mitglied

      nicht zwingend ja. hab noch nie eins gebraucht, bei div. tüv süd stellen...



      bei gewinde fahrwerken immer, die wollen damit erreichen das weniger danach runter schrauben und dann erst vermessen...
      lg


      Müsste soger im Teilegutachten des Fahrwerks stehen, das eine Achsvermessung erforderlich ist.


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        bei gewinde fahrwerken immer


        auch schon zwei mal ohne funktioniert. ok, mein prüfer kennt mich seit jahren...


        bei mir auch, aber er weiß auch das ich ihn selbst vermesse und mir das somit egal wäre... gibt halt lockere wenn die einen kennen


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          AUßER das Achmessprotokoll hatte keine Daten vom Auto sprich Fahrgetsellnr o.ä. deswegen war das mit der Eintragung nicht möglich.

          jetzt meine Frage ist so ein Protokoll denn relevant für eine Eintragung?


          Wenn es im Gutachten steht, dann ist der Nachweis für die Eintragung erforderlich.

          Wenn man jemanden kennt, der es ohne Nachweis macht, dann Glück gehabt, müsste aber normalerweise gefordert werden.

          Also einfach im Gutachten zum Fahrwerk nachsehen, dann hat man die Gewissheit.


          Fab1
          • Themenstarter
          Fab1's Polo 6N

          Das dumme ist ja wir haben das auto ja vermessen und der Prüfer hat das Protokoll ja gesehen nur war halt kein Kennzeichen oder VIN eingetragen


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