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wer haftet bei Schaden?

Mr.K.D
  • Themenstarter

Bei uns vor dem Haus wird die Straße komplett aufgerissen da sollen neue Waseranschlüsse und ka was alles gemacht werden.. Die Parkplätze sollen auch weg.... Bis Montag dürfen Anlieger hier noch parken... Die Straße wurde schon gespert musste über den Bürgersteig fahren um vor mein Haus zu kommen (also nur an der Kreuzungseinfahrt)
Aber wer haftet nun wenn ein Backer oder Lasta mein Auto demoliert? Die fahren den ganzen Tag hier rum Laden Schaufeln und iwelche Steinhaufen ab... Gestern waren die ganzschön nah an meinem Auto o.O Abends fuhr dann die Polizei verbei und Stande paar Minuten neber meinem Auto ka was die da gemacht haben geklingelt hat niemand an der Haustüre^^ Sonntag werde ich es wegparken weil die ja Montag 7 anfangen... Aber hier nochma die Frage bin ich da nun versichert oder is das da auf eigene Gefahr? Gesagt wurde Anlieger frei bis Montag um 7.... Aber überall steht nichts davon da is immernur gespert egal wovon man kommt



Frag mal bei der versicherung nach weil immerhin die nach einem unfall aufkommen müssen bzw eingreifen (je nachdem wer schuld hat)


Da bis Montag für anlieger noch frei ist müssen die haften die denn schaden verursacht haben!



Das problem wird der platz sein


Meine Vermutungen:

Du stehst zurecht da, und ein Arbeiter macht dir Dellen oder Kratzer etc.: Versicherung (Haftpflicht) der Baufirma.

Du stehst zu unrecht da (wie oben): auch HP der Baufirma.

~zu unrecht und der Abschleppunternehmer schadet dir: seine HP

Du fährst über eine Fräskante (oder Bürgersteig zum ausweichen der Baustelle) und machst Schaden am Auto: Deine KFZ Teil- oder Vollkaskoversicherung

Bagger (mit 2 g) oder Laster (mir er) gehören dann wohl dem Bauunternehmer.

Solange dein Auto da parkt (also du nicht drinnen bist) muss der Verursacher haften.
Beim "wohnen" (lt. BMW: du sitzt im geparkten Auto und wartest auf wen) wirds etwas kniffliger nachzuweisen dass du auch jaaaaa nicht gerollt bist und warum du da ggf. zu unrecht stehst -> Ggf. Teilschuld bei dir.

Wenn du wem oder wo reinrauscht (also selber fährst) dürft es klar sein, dass du selber Schuld bist (zumindest Teilschuld wenn du einen Laster oder Bagger knutscht).

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So weit ich weis, dürfen die dein Auto auch nicht beschädigen, wenn du da zu unrecht stehst. Frag mal nach bei einem Abschleppunternehmer nach (nicht dem Fahrer, sondern seinem Chef ^^), die kennen sich damit bestimmt bestens aus


Und abgesehen davon wer nun recht hat hast DU erstmal den Schaden und es wird, egal auf welchem Weg, ne Weile dauern bis du zu deinem Geld kommst. Und da ist noch nicht gesagt, dass es überhaupt reicht den Schaden zu begleichen.


Ich würde es definitiv weg stellen.


Was Joey schreibt ist sicher alles richtig, aber ich würde es trotzdem eher so machen wie Frontkratzer.


Ich auch, denn um die Strafe wegen Falschparkens kommt man so oder so nicht rum; man hat glaub ich 4 Tage Vorwarnzeit, also ein Parkverbot muss i.A. mind. 4 Tage davor angekündigt werden - also immer einen netten Nachbarn in petto haben der ab und an nach dem Auto sieht wenn man zB im Urlaub ist.

Außerdem kostet ein Kratzer meistens mehr Nerven als Geld.

Mein Beitrag vorher war nur die Antwort auf die Frage im Thementitel

Wegstellen macht so oder so Sinn - keine Frage


Und wenn du einen Schaden am Auto hast musst du auch beweisen wer den verursacht hat.



Gelber Baggerlack an rotem Auto ^^


gut wenn man ein Beweisfoto hat:


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