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Wortlaut in ABE zu SoRad zw. Eintragung

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Geht um die Winterräder bei meinem Golf, tiefergelegt durch ein Koni Fahrwerk...
Magma Seismo SO 706...

Der Wortlaut in der ABE lautet:

Zitat:

Wird gleichzeitig mit dem Anbau der SoRäder eine Fahrwerksveränderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der SoRäder gesondert zu beurteilen.


Bedeutet "beurteilen" nun eintragen oder Sichtprüfung wie bei den Auflagen zu "auf Freigängigkeit achten"?



Also ich verstehe es so. Die ABE gilt wenn Du ein original Fahrwerk drin hast.

Ist das nicht der Fall, so wie bei dir jetzt. Muss es von einem Sachverständigen abgenommen werden.

Würde einfach mal zum Tüv und fragen, dann bist auf der sicheren Seite


Gesondert beurteilen bedeutet, dass dein Einzelfall begutachtet und bewertet werden muss.
Und dies ist gleichbedeutend mit einer Eintragung durch einen Sachverständigen.

Übrigens:
Bis auf wenige spezielle Fälle müssen geänderte Felgen immer eingetragen werden (solange die Größe noch nicht an dem Wagen abgenommen wurde) sobald ein Tieferlegungsfahrwerk verbaut ist, da diese Felgen nur mit dem Serienfahrwerk geprüft wurden.
Gleiches gilt auch bei Spurplatten usw. Durch solche Änderungen an diesen Bauteilen wird eine ABE ungültig, solange nichts anderes aufgeführt.

Wenn du es offiziell bestätigt haben willst, einfach schnell beim TÜV durchklingeln



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Ja hab ich mir auch so gedacht...
Aber gibt ja immer wieder ausnahmen.

Und ihr habt recht, muss eingetragen werden. War eben nochmal dort...


Das Thema wurde geschlossen.

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