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Frage zu Ganzjahresreifen

LordVader
  • Themenstarter
LordVader's Polo 2F

Hallo!
Das Auto meiner Mutter braucht neue Reifen, Slicks kommen im Winter ja nicht gut

Sie wollte wieder Ganzjahresreifen haben. Nun habe ich da ne Frage.
Viele 4x4 SUV Reifen werden als Sommerreifen geführt, besitzen eine M+S Kennung und in der Beschreibung steht sie haben eine Ganzjahres Gummimischung oder ähnliches.

Darf man die dann auch im Winter bei Schnee fahren oder gibt das im Fall der Fälle Ärger?

Vielen Dank schon mal im Voraus!



Sobald ein Reifen mit der Kennzeichnung "M+S" ausgestattet ist, ist er als Winterreifen zugelassen. Somit droht im Fall der Fälle versicherungstechnisch kein Problem.


Das ist so nicht ganz richtig, echte Winterreifen tragen das Schneeflockensymbol.

Hab mal vom ADAC kopiert...

Winterreifen werden überwiegend mit "M&S", "M+S" oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet. Es sind allerdings nicht alle Autoreifen mit M+S-Symbol auch echte Winterreifen. Deswegen tragen einige moderne Winterreifen zusätzlich das so genannte "Schneeflocken"-Symbol, um eine Differenzierung zu ermöglichen. Verbunden mit dem M+S-Symbol ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten Geschwindigkeitsklasse (s. "Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt"). Ganzjahresreifen sind in diesem Zusammenhang als Winterreifen zu sehen und können nur als solche gewertet werden, wenn sie diese M+S-Kennzeichung tragen.

"Winterreifen-Verordnung"

In Deutschland gilt seit Mai 2005 die Vorschrift, nur mit Bereifung zu fahren, die an die Witterungsverhältnisse angepasst ist. Bei winterlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen sind verkehrstechnische und juristische Sicherheit nur zu erwarten, wenn mit echten Winterreifen gefahren wird.



LordVader
  • Themenstarter
LordVader's Polo 2F

Ok danke!

Das Winterreifen dieses Schneeflockensymbol haben müssen um "echte" Winterreifen zu sein wusste ich, nur bei den Ganzjahresreifen war ich mir unsicher. Deinem Text zu folge reicht bei Ganzjahresreifen die M+S Kennung.

Ich schaue nachher mal was auf ihren jetzigen steht. Das sind Vredestein Quatrac.


Du hast ja auch nach dem Fall der Fälle gefragt und bei dem reichen Ganzjahresreifen wohl nicht. Nur mit echten Winterreifen ist man juristisch sicher unterwegs.


Das stimmt aber nicht.denn ich hatte im Winter nen Unfall mit den "M+S" gekennzeichneten und es gab juristisch keine Probleme. Denn gesetzlich ist das eben genauso und nicht anders abgesichert... siehe...

§ 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung ab 04.12.2010)
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen ( M+S-Reifen ). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Denn Mai 2005 war eine VORSCHRIFT und kein GESETZ !


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