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3 fragen zu heck-reflektoren bei schwarzen heckleuchten 6N

thomes
  • Themenstarter
thomes's Polo 6N

hi,

ich hab mir die selbstklebenden reflektoren von atu mal angeschaut, die sind ja furchtbar.die sind ja 5mm dick.

ich hätte da 3 fragen zum thema:

-gibts zugelassene auch in flexibel selbstklebend als aufkleber in rot (schwarzrot)?

-wenn ja könnte man die auch auf die leuchte an die stelle des "ehemaligen reflektors" kleben (wenn das gut aussieht...? ich meine viel schlechter kanns ja nicht sein ) ?

- ist es nun ne ordnungswidrigkeit mit 15 euro, wie ich auch schon im forum gelesen habe, oder sind es 2-3 punkte und bis zu 75 euro strafe ?

danke für tips

thomes





magnetstreifen im bastelladen kaufen und per doppelseitigem klebeband die atu dinger da drauf kleben.


thomes
  • Themenstarter
thomes's Polo 6N

also ich denke entweder ich fahr definitiv OHNE oder MIT den dingern rum

dieses magnetband mitführen ist ja schon irgendwie lustig, aber wenn du angehalten wirst hattest du entweder was dran oder nicht. PUNKT

genauso denke ich fühlt sich der TÜV ler vera....t wenn er merkt dass du die dinger zum abnehmen drangepinnt hast.

also jetzt mal klartext, als was läuft das, wirds teuer oder muss ich nur nochmals vorfahren ?

das kann doch nicht jede streife so handhaben wie sie gerade denkt, oder wie sympatisch du ihnen bist



B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.


Such mal bei egay nach reflektorfolie .....

Die sind hauch dünn und du kannst sie zuschneiden auf deine wunsch Größe.

Draufkleben und fertig


In wie fern das jetzt so zugelassen ist sei mal dahin gestellt.


thomes
  • Themenstarter
thomes's Polo 6N

eine seite 15cm , oder alle seiten zusammengerechnet ?
...vom atu hat doch KEINE 15cm breite...

und was ist dann die definierte strafe wenn man keine dran hat ?


gelöschtes Mitglied

    3 Punkte + Geldstrafe


    thomes
    • Themenstarter
    thomes's Polo 6N

    ICH würde es riskieren.

    Wobei ich denke das du damit locker durch kommst ....



    thomes
    • Themenstarter
    thomes's Polo 6N

    Zitat:

    3 Punkte + Geldstrafe


    hast du´s schon mal bezahlt? kennst du jemand? denkst du dir das nur ?

    ich hab auch schon gelesen dass das nur ne ordnungswidrigkeit ist...


    Zu der Folie, die ist von 3M, also ist das E Zeichen da zu recht drauf.
    Das ist aber nur 1mm Folie pro 4,49€!

    Zu der Strafe. Genaugenommen erlischt die Betriebserlaubnis des KFZs wenn die Reflektoren fehlen. Also 3 Punkte + Geldstraße.
    Wenn du beim TÜV einen solchen Mängel hast musst du damit ja auch zur Nachprüfung.


    0, 001 meter für 4.50 Euro ?!?!?!?!?


    thomes
    • Themenstarter
    thomes's Polo 6N

    fand ich auch lustig, sind aber verglichenermassen meterpreise...

    dafür hat er zu gute bewertungen


    gelöschtes Mitglied

      Wie SGlog schreibt .

      Vorgeschrieben sind die Reflektoren .

      Bauartveränderung nimmst du vor mit anderen Leuchten .

      Bei den Hella LED ist sogar in der Abe erwähnt das keine in der Leuchte verbaut sind und die mitgelieferten Reflektor anzubringen sind .

      Vor 4 Jahren wars laut tüver 3 punkte + 70€

      Da die BE des Autos erlöscht .


      Bei folien am laufenden meter sind idr die e zeichen in regelmäßigen Abständen aufgedruckt. Guck am besten wenn du die zuschneidest, dass auf jedem eins drauf ist. Und niemals (!) direkt auf die ruckleuchten kleben. Damit veränderst du diese, was deren e Zeichen ungültig macht - > keine zulassung, da Rücklichter quasi nicht vorhanden, kann bei Nachtfahrt u. U. Ne stillegung erfolgen.
      Hab schon nen Kumpel in Würzburg holen müssen, weil die seinen clio stillgelegt haben wegen diesen scheiß chromstreifen die der auf die rülis geklebt hatte. Der durfte das auto bei der Autobahn Polizei vom hof abholen am nächsten Tag.


      thomes
      • Themenstarter
      thomes's Polo 6N

      d.h. wenn es 2 mal auf dem meter aufgedruckt ist, krieg ich 2 raus - super

      ausserdem sind mir die zu breit mit 55mm. wenn ich die 15 cm lang machen muss hätte ich die gerne nur 1- maximal 2 cm breit.
      darf ich die schmal schneiden, oder erlischt dann die zulassung ?


      Ich würde mich auf BKatV 222.5 berufen[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • desweiteren

      Allein die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht insoweit nicht aus; erforderlich ist ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit, das sowohl durch den unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils als auch durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils begründet werden kann
      Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.
      Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.
      Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I


    • thomes
      • Themenstarter
      thomes's Polo 6N

      harte kost, aber ich kanns nachvollziehen

      da musste aber dann im ernstfall hart dagegengehen...


      Ich bin rund 2 Jahre so gefahren, also ohne Reflektoren, weder die Grünen haben was dazu gesagt noch der Tüv.


      thomes
      • Themenstarter
      thomes's Polo 6N

      Zitat:

      Ich bin rund 2 Jahre so gefahren, also ohne Reflektoren, weder die Grünen haben was dazu gesagt noch der Tüv.


      es sieht aber definitiv auch so scheisse aus, egal wo und wie man die dinger anbringt.
      da bin ich eher noch am überlegen ob ich die alten wieder dranmache und die schwarzen verkaufe...

      so´n dreck aber auch...

      vielleicht probier ich einfach mal wie lange es gutgeht. das sollte es mir wert sein. und für den tüv mach ich die alten wieder rein.

      manchmal muss man sich auch über gewisse "vorschriften" hinwegsetzen


      Kannst ja auch einfach deine stoßstange auf golf 6 stoßstange umbauen da sind die drin


      thomes
      • Themenstarter
      thomes's Polo 6N

      deswegen sieht der von hinten so sch.... aus


      Musst halt bissle aufpassen wo du Nachts parkst etc. Evtl. auch mal Parklicht anlassen falls kurze Parkdauer.

      Normal passiert da nichts.


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        fand ich auch lustig, sind aber verglichenermassen meterpreise...

        dafür hat er zu gute bewertungen


        Das Angebot ist doch nur eine reine Abzocke, in jedem Folienshop, kostet die 3M Reflekortfolie in rot, pro Meter 5,90€ und nicht pro Millimeter.

        [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


      • Und nach ECE spezifizierung der Folie, darf man diese auch für deine Zwecke verwenden, wenn man sich an die Maße hält.


      • thomes
        • Themenstarter
        thomes's Polo 6N

        Zitat:

        wenn man sich an die Maße hält.



        und was sind die mindestmasse?


        gelöschtes Mitglied

          Dabei ging es nicht um die Größe des Reflektors, sondern viel mehr um die Position.

          untere Kante der Reflektorfläche mind. 250mm - max. 900mm über der Fahrbahn und max. 400mm vom äußersten Punktes des seitlichen Fahrzeugumrisses entfernt.

          Was Bestimmungen über die Größe von Reflektoren angeht, bin ich jetzt leider auch etwas überfragt.


          thomes
          • Themenstarter
          thomes's Polo 6N

          hab mal nen meter bestellt.

          ausser dem E1 braucht das teil ja eigentlich auch noch die bezeichung IA dass ich es als reflektor fürs auto benutzen darf...

          mal sehen was draufsteht.
          dann frag ich morgen mal beim tükra, wie die mindestgrösse sein muss.
          wenn nur 15 cm breite vorgeschrieben sind mach ich das nur max 1cm breit

          evtl. auch doch auch auf magnetfolie darunter


          Zitat:

          wenn nur 15 cm breite vorgeschrieben sind mach ich das nur max 1cm breit


          Mindestgröße: 69mm x 31,5mm
          Zumindest bietet Hella welche in der Größe an mit STVO Zulassung.


          thomes
          • Themenstarter
          thomes's Polo 6N

          dekra sagt im prinzip nichts neues.
          rückstrahler müssen E1 und zusatz IA haben. ohne IA sind sie für irgendwas aber nicht als reflektor fürs auto zugelassen.
          alle die dieses eingepresst haben sind okai. es gibt nach seinem buch keine detaillierte grössenregelung. er hat mit den fingern ca.6X3 cm angedeuted, wie auch hier schon erwähnt wurde.

          ach ja, er meint ohne reflektoren wärs wohl (vorrausgesetzt es passiert nichts) eine einfache ordungswidrigkeit.
          wenn allerdings hinten einer drauffahren würde und er würde sterben...

          soweit...
          gruss tomes


          thomes
          • Themenstarter
          thomes's Polo 6N

          hier die abe für die schwarz/grün/blauen rückleuchten von hella im anhang

          lustig ist der part in der mitte unter dem bild der leuchte bei ...ACHTUNG - beim austausch blabla

          der code auf den leuchten ist

          hella PMMA
          S1
          02
          2a RD
          01 02
          AR F
          00 . 00
          686
          E1


          zusatzreflektoren von hella: 8RA 004 412-041



          9EL 962 540-811 ABE
          9EL 962 540-811 ABE
          9EL 962 540-811 ABE
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