Ja aber es geht ja nicht um abmeldung oder so sondern um nen Unfall.. zahlt deine versicherung denn wenn einer nen unfall baut der garnix mit dem vertrag zu tun hat? soweit ich weiß muss ja immer angegeben werden wer dass auto fährt... und da steht der TE mit sicherheit nich drinne.
ich denke mal nicht dass ne versicherung dass dann übernimmt oder?
Klär mich mal auf![]()
An den TE: Um ganz sicher zu sein frag die vorbesitzerin mal bei welcher versicherung der läuft und frag da mal nach wie dass bei nem unfall läuft
erst dann bist du GANZ SICHER.
is ja nicht jede versicherung gleich![]()
Nochmal: Auch der Fahrerkreis hat nichts mit Versicherungsschutz zu tun... Das ist Vertragsrecht... und das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bei Mißachtung gibt es eine Vertragsstrafe. Ausgenommen von dieser Strafe sind fast immer Probe-, Überführungs- und Werkstattfarten sowie Notfahrten, wenn es um Menchenleben geht...
Ist der Wagen also angemeldet und die Versicherung bezahlt, besteht Versicherungsschutz. Falls man das nicht gewährleisten kann (und wer weiß, ob die Versicherung vom Altbesitzer auch bezahlt worden ist) der nimmt sich, und das ist eine absolute Empfehlung und da gebe ich meinem Vorposter 100% Recht, eine eVB mit, auf der der vorläufige Versicherungsschutz gewährleistet wird...