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TÜV schon lange abgelaufen, wie geht's weiter?

extREHM
  • Themenstarter
extREHM's Polo 2F

Hallo,
an meinem Auto ist der TÜV schon ne ganze weile abgelaufen (ich glaube an die 4 Jahre).
Wenn ich das Auto wieder anmelden möchte, was kommt da TÜVmäßig auf mich zu?
Irgendwas, auf das die nach so einer Zeit ganz besonders achten, höhere Kosten,...?
Oder wird dort ein ganz normales gutachten erstellt?



Nur die ganz Normale Hauptuntersuchuchung.


extREHM
  • Themenstarter
extREHM's Polo 2F

Das ist guut zu wissen, Danke




Ist das nicht mehr so, das ein Vollabnahme notwendig ist? Die kostete bei mir seinerzeit knapp 2oo Euro... Aber es ändert sich ja auch öfter was...


extREHM
  • Themenstarter
extREHM's Polo 2F

Soetwas hatte ich auch im Kopf, jedoch nie selbst erlebt, darum meine Frage.


Moin,
nein, das würde abgeschafft. Mal etwas der wenigen Dinge, zugunsten des Kunden.


extREHM
  • Themenstarter
extREHM's Polo 2F

Das ist eine richtige geile Sache - Supergeil


Meines Wissens wurde die nicht abgeschafft, sondern nach 7 Jahren außer Betrieb fällig



Zitat:

Meines Wissens wurde die nicht abgeschafft, sondern nach 7 Jahren außer Betrieb fällig

Das war bis vor ein paar Jahren so, ist aber wohl auch inzwischen vom Tisch, so lange die alten Papiere noch vorhanden sind.
Anders ist es wohl, wenn der alte Brief weg ist, dann müssen Umbauten, wieder neu eingetragen/ abgenommen werden, zu den derzeitigen Bedingungen.

So ist mein Kentnisstand, wie ich mal nachgefragt habe.
Wer es genau wissen will, redet am besten persönlich mit dem Tüv, möglich das sich schon wieder was geändert hat.

MfG


extREHM
  • Themenstarter
extREHM's Polo 2F

So, hier mal der aktuelle Stand:
Bei einer Überziehung von mehr als 2 Monaten führt der TÜV Ergänzungsuntersuchungen durch, welche den Preis um 20% nach oben setzt.
Dekra ist mir noch unbekannt.


aha, ich bin immer bei GTÜ, da kost das nichts extra, zumindest bei meinem Prüfer.


extREHM
  • Themenstarter
extREHM's Polo 2F

Muss ich schauen, was es hier noch gibt aber meines Wissens nach nur noch die Dekra und die erreiche ich erst wieder am Dienstag.


gelöschtes Mitglied

    Ich hab mal meinen Ford 2-3 Jahre eingemottet,und dann wieder Tüv fertig gemacht.Und der Meinte zu Lange und gab nur 1 Jahr Tüv ,aber er gab mir den hin weiß man muß nicht Warten bis das Jahr Rum ist.Halbes Jahr danach hin zu gleichen da hat er es wieder auf 2 Jahre gemacht.


    extREHM
    • Themenstarter
    extREHM's Polo 2F

    ok, das ist auch was.
    Ist ja meines wissens nach alles OK, bis auf die Bremsen vorne und die mach ich ja die Tage.
    Da ist das mit dem einem Jahr HU kein Ding...


    Der Wagen wird doch sicher abgemeldet sein?!

    Das der TÜV da nen Aufschlag nimmt dürfte nicht sein.. ich kenne das nur das der TÜV nen Aufschlag nimmt wenn man mit seinem angemeldeten Fahrzeug einige Monate zu spät antanzt...

    Kleiner Tipp noch für den TE, falls du mit dem Gedanken spielst dir nen Kurzzeitkennzeichen oder so zu holen um damit zum TÜV zu fahren, kannst du dir sparen.

    Schau mal, ich glaube in §10(4) FEV, der besagt dass man Fahrten im Rahmen des Zulassungsverfahrens auch mit einem nicht angemeldeten Fhz durchführen darf. Voraussetzung Versicherungsschutz besteht. Darfst damit also zum TÜV fahren und anschließen auch noch zur Zulassungsstelle


    extREHM
    • Themenstarter
    extREHM's Polo 2F

    Ich wusste nicht, dass das gleich mit drin ist, werde da aber auch nochmals nachfragen.
    Abgemeldet ist das Auto.


    gelöschtes Mitglied

      Das ist aber nur so wenn das Auto zugelassen ist.
      Ich war mit nem alten Traktor beim TÜV, war seit 1978 abgemeldet und seitdem auch ohne TÜV.
      Bekam ne ganz normale Abnahme ohne Aufpreis oder §21 und schon hatte ich TÜV.


      Die fahrt zum Tüv ohne Anmeldung nur mit eVB (Doppelkarte) UND TERMINNACHWEIS!... Sonst ist das eine Fahrt auf der Rasierklinge...


      Zitat:

      Die fahrt zum Tüv ohne Anmeldung nur mit eVB (Doppelkarte) UND TERMINNACHWEIS!... Sonst ist das eine Fahrt auf der Rasierklinge...


      Das ist so richtig!

      Zusätzlich solltest du noch das letzte, für deinen Wagen gültige Nummernschild anbringen. Ansonsten könntest du auch Probleme bekommen.
      Die Behörden wollen damit sicher gehen, dass bei groben Verkehrstverstößen (z.B. Verkehrsunfallflucht) der Halter des Fzgs. zu ermitteln ist.


      Natürlich nur mit Kennzeichen. Danke für die Ergänzung... Genau richtig...


      extREHM
      • Themenstarter
      extREHM's Polo 2F

      Danke für die vielen Tipps und Hinweise
      Das letzte Kennzeichen, dass an diesem Auto war, ist ein Kurzzeitkennzeichen von 2010 (wohl vom Vorbesitzer), ich hätte noch eines von mir mit nem anderem Landkreis; dann wohl eher eines von meinen oder?


      Zitat:

      dann wohl eher eines von meinen oder

      Auf keinen Fall, das wäre Betrug (glaube Dokumentenfälschung wars), hatte mein Stiefbruder mal; genau auf dem Weg zur Zulassungsstelle is der kontrolliert worden und hat dann deswegen eine Anzeige bekommen.
      Rumfahren mit nicht registrierten oder inaktiven Nummernschildern is schlimmer als ohne rum fahren.

      Klingt blöd, aber ruf mal bei den Rennleitern an und frag die direkt - auf blöd wirst du dann nämlich kontrolliert und hast eine Referenz zu einem Kollegen (Name und Anrufzeit aufschreiben) und bekommst nicht aufs Maul


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