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Gewindefahrwerk enstell Tolleranzberreich?

Mr.K.D
  • Themenstarter

War beim Tüv und wollte meine Felgen eintragen dann meinte der Prüfer die Einstellmaße seien vom Fahrwerk anders als eingetragen an der Hinterachse...
Soo die Sache ist, dass ich beim Tüv war AU und HU vor 1.5 Jahren und die meinten ich soll es hinten verstellen, damit die Feder entlastet wird weil es zu wehnig federn würde... schön habe es bischen Runtergedreht fast nicht sichtbar und die Plakette bekommen...
Jetz beim Felgen eintragen sagt einer Maße Falsch und ich solle das Teilegutachten vom Fahrwerk mitbringen
gibt es denn ein Tolleranzberreich? Das is nen normale Gewindefahrwerk habe auchnix verstellt nur ganz wehnig runtergedreht... wenn ich das wieder hochdrehe wird das steinhart und federt fast nichtmehr...
oder muss ich jetz das fahrwerk neu eintragen wegen dem teilegutachten?
weis garnicht so wirklich was der Typ von mir will...



Hi,
also aus der Aussage geht ja nicht viel über den Wert den er meit hervor!?

Also es gibt bei GFW (Gewindfahrwerken) eigendlich nur zwei Maße die er in deinem Fall meinen könnte.
Und zwar einmal das minimale Restgewinde was am Stoßdämpfer vom unteren Gewindeanfang bis zum Kontererring des Verstellringes gemessen wird.
Die vorgebe steht im Gutachten, bei mir sind das glaube ich 20mm Restgewinde.

Oder die eingetragen Maße die bei deiner Eintragung im Regelfall gemacht werden, (wenn nicht hast du Glück dann kannst du theoretisch frei verstellen) das Maß wird von der Radmitte bis zur Kotfügelkante gemessen.

Ich verstehe aber auch nicht, wenn du schreibst das du nicht weißt was er will, dass du ihn nicht gefragt hast das würde es erleichtern dir zu helfen.

Gruß Schlumpf99


kurz und knapp:
nein es gibt kein toleranz bereich.
das was eingetragen ist muss er auch haben. wenn du die höhe änderest = neu eintragen!


Zitat:

Soo die Sache ist, dass ich beim Tüv war AU und HU vor 1.5 Jahren und die meinten ich soll es hinten verstellen, damit die Feder entlastet wird weil es zu wehnig federn würde...

wenn es so einetragen war, warum solltest du dann verstelln?! das kann dem doch sche*** egal sein wie hart der wagen ist.



Also Gewindefahrwerke haben einen sogenannten "Zulässigen Verstellbereich"
Das solltest Du dir mal in dem TÜV Gutachten genau durchlesen

Ich selber habe ein Bilstein B14 drin und beim Einbau danach eingestellt! War mir aber zu hoch! Kurzerhand habe ich es ca um 2,5 cm runtergedreht und ich merkte das es nicht mehr fahrbar war weil es heftig durchgeschlagen hat! Das kommt dadurch das es es nicht mehr genug federweg hatte! Also wieder hochgedreht und jetzt klappt es wieder!

Wenn Du probleme beim TÜV hast dann dreh es nen Tag oder ein paar Tage vor dem nächsten TÜV Termin so hoch das es in dem Verstellbereich ist und der TÜV Prüfer merkt nix!
Kann doch nicht so schwer sein!


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