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die "neuen" angel eyes fürn 6n

war eben noch nachschaun is nur der lichtschalter drunter halt beleuchtsstärke regler aber daneben ist kein lwr rädchen...



Mein Schalter hat das volle Programm.
Fazit: Pech gehabt! :(


Weiß jemand den genauen Gesetzestext dazu?



Jo-Jo
  • Themenstarter
Jo-Jo's Polo 6N

jo schau mal hier[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • dann musst du ganz unten schauen bei

    wiederrufs- und rückgaberecht


  • hab mir jetzt sig versionen des §50 StVZO durchgelesen und das einzige was da zu LWR steht ist:

    (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

    1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch
    bei Fernlicht sicherstellt,

    aber nichts davon das da eine LWR vom INNENRAUM aus vorgeschrieben ist......



    nur noch:

    (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

    aber die einstellbarkeit ist ja durch das Rädchen gegeben....sage ich mal so.... wäre also entweder nicht vorgeschrieben oder ermessenssache.....

    es sei denn in der Homologation steht was von der LWR drinn....


    Die ABE vom Auto selbst aber (also so wie der Wagen abgenommen wurde das er in D fahren darf) beinhaltet aber die elektrische LWR, d.h. man muß wenn man diese Scheinwerfer verbaut beim TÜV die FAhrzeug-ABE ändern lassen (wenn die el. LWR nirgends in der StVZO explizit erwähnt wird)


    Also ich habe gerade beim TÜV mal deswegen angerufen!

    Diese scheinwerfer darf man nur an reimporten verbauen, die von haus aus keine elektrische LWR haben.
    einen umbau von elektrisch auf diese angel eyes ist nicht zulässig, da es ein technischer rückschritt wäre! nur technische fortschritte werden genehmigt!
    Wenn man nun wie ich ein Reimport fährt, welches eine elektrische LWR hat, kann man es auch gleich mal vergessen, denn es steht ja in der fahrzeug ABE dass eine elektrische vorhanden ist.

    Gruß (mal ganz einfach erklärt, vielleicht nen wenig wiederholt )


    Jo-Jo
    • Themenstarter
    Jo-Jo's Polo 6N

    ich hab meine widda zurückgeschikt und geld wiederbekommen.

    wirklich schade sehen echt super aus...

    werde ich halt meine fk angels behalten und dafür mein heckcleanen lassen


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