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Gewindefahrwerk

strayer
  • Themenstarter

Muss das FW ja eintragen lassen, meinetwegen mit 60/60. Nun will ich es aber so nach 2 Monaten wieder anders haben. Muss ich dann wieder zum TÜV und neu eintragen lassen?



gelöschtes Mitglied

    Ja.

    Greetz

    XBM


    hä!? das ist ja bescheuert. angenommen, man trägt es mit 60/60 ein, dann passt z.b. 40/40 doch zwangsläufig auch.
    wasn das für ne abzocke
    neu eintragen, wenn man es tiefer stellt, könnte ich ja noch verstehen, aber so...



    gelöschtes Mitglied

      Im Normallfall werden Höhe des FZGs, Abstand Achsmitte zu Kotflügel und Restgewinde eingetragen, das sollte deine Fragen eigentlich beantworten

      Greetz

      XBM


      Naja typischer Fall von Bürokratie eben..


      gelöschtes Mitglied

        das finde ich aber auch lächerlich. wenn man das fahrwerk höher macht sollte es doch kein problem sein.


        Hi!
        ALso ich kann XBM nur zustimmen. Wenn man seine höhe wieder verändernt den muss man wieder einetragen lassen.

        Bei mir wurde nur Radmitte bis zur Bördelkante einegetragen. Mehr nicht


        das sieht doch eh keiner wie tief das is. da sagt man einfach, der hat sich noch gesetzt und feierabend.da würde ich nicht zum tüv rennen...


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