vw teilemarkt

an die juristen ;)

interf@ce
  • Themenstarter

hi
da ich mein auto verkaufen will habe ich mir folgende frage gestellt:
was ist, wenn der käufer sagen wir mal aus großer entfernung anreist um das auto zu kaufen. der wagen wurde nur im stadtverkehr bewegt und wird nun sagen wir mal einfach 500km autobahn zu seinem neuen zuhause gefahren. zu hause merkt der käufer, dass am auto was nicht stimmt, was ihm aber bei der probefahrt nciht aufgefallen ist und von dem ich auch nichts weiss.
muss ich dafür als privatverkäufer haften? es kann ja sein, dass der wagen den defekt durch die für ihn unnormale beanspruchung auf der autobahn erst entstanden ist!?
ich will kein defektes auto verkauden ich will mich nur absichern. reicht der satz : verkauf unter ausschluss der sachmängelhaftung aus?



beim privatkauf gilt, gekauft wie gesehen, so sollte es auch im kaufvertrag festgehalten werden,... weil sonst stehst du in garantiepflicht... ergo, er kann dir 2 jahr glaub ich auf den geiste gehen, wenn du das nicht gibst...

mfg
(ps. berichtigt mich, aber is auch bei ebay so... )


gelöschtes Mitglied

    Wenn du das Auto privat verkaufst, kann du in den Kaufvertrag schreiben
    "Gekauft, wie gesehen" d.h. dass er das Auto so nimmt wie es da steht, mit oder ohne Mängel.
    Gestattet es der Verkäufer, kann der Käufer vor Vertragsabschluss das Auto ja durchchecken lassen (zB DEKRA).
    Bemerkt der Käufer nach der Vertragsunterzeichnung Mängel, egal ob sie vor oder nach dem Kauf geschehen sind, so kann er dich nicht belangen, da "Gekauft, wie gesehen".
    Das ist die beste Absicherung für Privatverkäufer.

    Auf der Homepage vom ADAC kann man sich glaube ich auch einen Mustervertrag für Autoverkäufe von Privat an Privat runterladen.

    Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

    Viel Glück beim Verkauf


    Grüssle Sunny



    interf@ce
    • Themenstarter

    danke, habt mir sehr geholfen
    super forum eben
    mit dem adac-vertrag werd ich dann direkt mal nachgucken.
    jetzt muss ihr nur noch jemanden finden, der meinen wagen kaufen will.......


    Als Privatperson kann man dich nur belangen,wenn du einen unfallschaden verschwiegen hast oder den tachostand manipuliert hast!
    Als Privatperson verkaufst du ein Auto sowieso ohne garantie!
    Die garantie gibts halt nur bei Händler!
    Dir bekannte mängel solltest du preisgeben,der rest macht die probefahrt,wenn der ``Käufer``zufrieden


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