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Aufkleber...

DIGGA_tuning
  • Themenstarter
DIGGA_tuning's Polo 6N

sind aufkleber auf der frontscheibe grundsätzlich verboten? meinen die beim TÜV... die wollen mir mit dem teil keine plakette geben... erzählt mal was..

danke danke



guck mal mein profil so hab ich des da hat der tüv noch nie was gesagt und die bullen auch nicht weil es schränkt ja die sicht nicht ein

wenn du zb son blendstreifen kauft der is ja auch so ca 10 cm breit oder so die sind ja auch erlaubt


DIGGA_tuning
  • Themenstarter
DIGGA_tuning's Polo 6N

mehr hab ich doch auch nicht. (siehe profil).. der meint ohne abe oder sonstiges keine plakette... keinen bock den abzumachen... gibt es da nix schriftliches vorschriften oder so...



gelöschtes Mitglied

    Man kann das leider nicht sehen ob Du ne Keilscheibe hast, wenn ja dann schau mal bitte da gibt es ne Markierung wo "AS" steht bis dahin ist das Bekleben der Scheibe zulässig.

    Greetz

    XBM


    10% der Frontscheibe dürfen verdeckt sein! (Nur oben oder unten)


    Also bei uns ist das Bekleben nur mit ABE zulässig. Aber Österreich ist ja in vielem sehr anders :(
    Aber und das ist aus nem deutschem Forum:
    VkBl 1986 Seite 557

    (sinngemäß : Folien auf der Frontscheibe müssen bauartgenehmigt sein, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.

    Nicht betroffen von dieser Verkehrsblattverlautbarung sind kleinere Aufkleber (z.B. Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Für diese Aufkleber ist keine Bauartgenehmigung erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.

    Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten, das das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muß.


    Vielleicht hilft dir das ja


    DIGGA_tuning
    • Themenstarter
    DIGGA_tuning's Polo 6N

    das hatte ich auch so gefunden... hab den aufkleber mal berechnet und er ist ca. 0,07 m² groß und nimmt weniger als 1/4 der scheibe ein.. ist oben angebracht also ist die fahrbahn immer und überall sichtbar.. druck das mal aus und zeig dem penner das mogen..

    danke danke


    Also bei meinem Blendstreifen hat der Tüv nix gesagt.In Offenbach hier darf der Blendstreifen nur 10 cm runter gehen.Gruß Mathias.


    polotreff.de
    #9 - 22.11.2005nicht betroffen von dieser verkehrsblattverlautbarung sind kleinere aufkleber (z.b. plaketten, reklameaufschriften, fahrgastinformationen in bussen), verkehrsblattverlautbarung
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