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Tüv / Polizei

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hi,

demnächst kommt endlich mein fahrwerk rein, ist aber halt ziemlich tief, aber ich bekomme es eingetragen beim tüv! aber was ist wenn die polizei mich anhält und stress macht, obwohl es eingetragen ist! kann das probleme geben?

danke!

mfg!



Grave
  • polotreff.de Team
Grave's Polo 6N

nö, deswegn warst du ja beim tüv und hast es eintragen lassen


und deswegen hab ich verkehrsrechtschutz. man weiß ja nie.
aber zu mir hat mal ein grüner gesagt wenn es eingetragen ist und nachträglich nichts verändert wurde,können sie nix machen.



jein
also es gibt keine mindest höhe für ein auto es darf so tief sein wie du es wilst die 7 bz 8 cm bodenfreicheit sind nur richtwerte

aber

die scheiwerfer höhe ist vorgeschrieben die steht auch richtig in der stvo

die polizei kann dir jeder zeit dein auto stil legen wen es deren meinung nach zu tief ist

aber

du kanst gegen angehen und komst mit sicherheit mit durch weil du es ja eingetragen hast trotzdem steht deine kare still bis das verfahren eingestelt wird

diese ausage habe ich von einem dekra prüfer beckomen und wen der es nicht weißt dan ?


Wenn es eingetragen is kann die Polizei nix machen.Gruß Mathias.


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Wenn es eingetragen is kann die Polizei nix machen.Gruß Mathias.


    Völliger Blödsinn.

    Die können sehr viel machen, nämlich abschleppen lassen und ab zum nächsten TÜV damit und wenn Du Pech hast kratzen die Dir beim TÜV die Plakette ab. Dann wirds richtig lecker teuer.

    Also eingetragen heisst nicht Freifahrtschein, die Chance das die grün-weissen etwas bemängeln ist allerdings kleiner.

    Greetz

    XBM


    ach..die polizei legt die karre schon still wenn se 48cm scheinwerferunterkannte messen..voll die trottlz..versteh ich aber nich..weil beim tigra is scheinwerferunterkante vom werk aus 49cm..


    ja wen du dir den porsche vom nachbaren anschaust der ist auch unter 50 cm aber der hat es auch ab werk eingetragen

    bei einem serien auto kriegst du es nicht eingetragen


    @ XBM Unsinn,eingetragen is eingetragen.Gruß Mathias.



    @ XBM Mich hat die Polizei auch schon angehalten un hat meine damalige Tiefe (1cm Bodenfreiheit) arg bemängelt.Gemacht haben sie nix,sie sagten das es halt okay is,wenn es vom Tüv her eingtragen is.Ich durfte weiter fahren.Plakette abkratzen is ein bissi übertrieben.Aber ich denke das sieht jede Polizei anders.Die einen sin streng die anderen weniger.Gruß Mathias.


    Also ich muß jetzt XBM schon recht geben. Bei uns hier in BW sind die grünen schon extrem drauf. Wenn der Polizei-mann meint,daß es nicht eingetragen sein kann,gehts ab zur Dekra.
    Genau mit der scheinwerferhöhe.
    Ist die unter 50cm,gehen die voll drauf ab. Und glaub mir,wenn sie wollen können sie immer was finden. Und wenns nur für ein mängelbericht ist.
    Das war meine erfahrung. Und deswegen fahr ich im alltag einen anderen Polo!


    also der sportverein kann dir schon was,... aber sofern es ein tüv ohne murren oder große geldscheine dir das einträgt, dann hast du nix zu befürchten...

    aber es gilt auch immer, freundlich bleiben, die jungs machen auch nur ihren job, und wenn du denen blöd kommst, dann machen die das auch mit dir... also wenn sie nachschauen wollen, ob bei dir alles ok is, heißt dass nicht gleich, dass sie dich fertig machen wollen...

    in dem sinne, stay clean

    mfg


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:



      @ XBM Unsinn,eingetragen is eingetragen.Gruß Mathias.



      Ahja genau. Informier Dich bitte erstmal bevor Du hier den totalen Dünnschiss erzählst. Mir egal was Du glaubst ich weiss das es so ist. Kommt jetzt sicherlich ein wenig arrogant rüber aber ich kann son Gelaber nicht leiden sorry. Was bei Dir in deiner Stadt und oder Umkreis gilt ist leider allgemein geltend, da solltest Du mal drüber nachdenken.

      Greetz

      XBM


      also die uniformierten bewegungs melder dürfen dein auto schtill legen wenn es deren meinung nach nicht in der stvo fahren darf
      das weiß ich 100% aus eigener erfahrung die haben mir nämlich damals meinen rocco in osnabrück vor ort nachts um 11 einfach die stempell vom numernschild runtergekratzt
      und ich dürfte die kiste mit nen hänger abholen und inarhalb von 4 wochen dort beim tüv auftachhen und die kare nochmal vorzeigen
      bin mit meiner rechtschutz gegen vorgegangen und was wahr die dürfen das die polizei darf dir jederzeit dein auto schtill legen wen die sich nicht sicher sind dan schlepen die dich noch zum tüv und machens dort

      also nix mit eingetragen ist eingetragen


      also ich hab mal in nem gesetzestext gelesen dad ie nicht eifach durch einen verdacht oder sonst was die karre still legen dürfen hoffe finde das wieder wenn ja poste ich des noch

      mit der tiefe is des hier so das dein auto hier beim tüv durch den prüfstand kommen muss dann is die höhe egal also des wäre hier 7 cm bodenfreiheit und da ham die grünen auch nichts was die machen könne wenn dir das der anerkannte einträgt bzw man darf wohl noch tiefer wenn der spoiler flexibel ist aber das hab ich nur mal so gehört


      @ XMB Du hast ja so recht,ich glaub du bist der schlauste hier,... Ich denke man kann seine Meinung auch normal sagen ohne gleich so ausfallend zu sein,... Gruß Mathias.


      An den Allwiesenden!Hier wird nach der Meinung un nach Erfahrungen gefragt.Dazu habe ich beigetragen.Das was ich erzähle is weder ausgedacht noch erlogen.Ich erzähle das was ich erlebt habe!Das ich gleich so ein pampige Antwort bekomme,find ich nicht gerade nett,ich denke das kann man auch normal sagen!


      gelöschtes Mitglied

        Wo bin ich denn ausfallend geworden ?

        Bitte unterlasse es, mir deine sinnfreien pms zu schreiben, danke.

        Und achja lerne Lesen das erspart Dir viel Ärger.

        Also nicht Lesen im Sinne von Buchstaben aneinanderreihen das kannste ja, sondern im Sinne von verstehen.


        warum müssen hier immer so streitereien hervor gezogen werden? Das reißt das ganze niveou (k.p. wie man das schreibt) in Keller! Egal wo druumm es geht, jeder 2te Beitrag endet mit nem Streit...


        gelöschtes Mitglied

          Und ich bin sicher NICHT allwissend behaupte ich auch gar nicht. Aber wenn hier Schwachsinn erzählt wird haltet doch mal den Rand. Die anderen verlassen sich darauf und fallen ggf. deswegen voll auf die Schnauze.

          Und genau das möchte ich nicht.

          Greetz

          XBM


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.

            Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.

            Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen. (Text : Thorsten Elbrigmann, Quelle : VW SPEED


            Aus irgendner VW SPEED rauskopiert.

            Und das ist nur die Spitze des Eisbergs.

            Greetz

            XBM


            wozu fährt man denn dann eigentlich noch zum TÜV/DEKRA um alles schön eintragen zu lassen wenn die schnittlauchs nach ihrem subjektiven Eindrücken einem einfach die karre stillegen ?

            ham die kein vertrauen in die TÜV Prüfer oder was...

            wenns schon eingetragen wird sollte das auch verbindlich annerkannt werden


            Berechtiger zweifel an der echtheit des gutachtens...

            die wissen doch auch, dass es solche schwarzen schafe gibt,.... geht zu einem ordentlichen tüv prüfer, lass diese übers Knie brechen mit dem Tuner eintragungen und dann wird dir auch nix passieren...

            und wie immer freundlich bleiben...

            aber mal eherlich... der text aus der speed,... der kommt mir schon etwas bekannt vor... so oder so ähnlich stand es doch auch schon mal in unserem Forum oder irre ich?

            mfg


            gelöschtes Mitglied

              Das steht so in fast jedem Forum, mir gings aber darum mal zu zeigen das hier einige völligen Blödsinn erzählen und dann wenn sie merken das sie Blödsinn erzählt haben beleidigend werden und auch noch mit dämlichen pns nerven.

              Greetz

              XBM


              Grave
              • polotreff.de Team
              Grave's Polo 6N

              Zitat:

              §17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung

              (1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
              (2) Nach Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs, für das ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, hat der Fahrzeughalter unverzüglich das Kennzeichen von der Behörde entstempeln zu lassen. Der Fahrzeugschein ist der Zulassungsbehörde zum Eintrag des Vermerks über die Betriebsuntersagung vorzulegen; bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist der nach§18 Abs. 5 erforderliche Nachweis über die Betriebserlaubnis abzuliefern. Handelt es sich um einen Anhänger, so sind der Behörde die etwa ausgefertigten Anhängerverzeichnisse zur Eintragung der Entstempelung des Kennzeichens vorzulegen.
              (3) Besteht Anlaß zur Annahme, daß das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnungen nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1, §23 Abs. 2, den §§24, 27 Abs. 1 bis 3 oder §28 Abs. 3 Satz 1 je nach Umständen
              1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
              2. die Vorführung des Fahrzeuges
              anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.


              hab mal meinen Türstopper rausgeholt un des Ding abgeschrieben ... ich denke mal Abs. 3 sagt eindeutig das die Schnittlauchbande das darf...


              Sorry XBM ich muss dich für dein Müll den du schreibst auslachen. Ich geb mich nur mit Leuten ab die was im Kopf haben un vor allem "normal" sin.Also viel Glück auf dem Wege normal zu werden.


              Un außerdem,warum Ärger,wenn man normal mit einander umgeht un einen korrigiert un auf seinen Fehler hinweißt is des doch OK.


              Grave
              • polotreff.de Team
              Grave's Polo 6N

              Polonarr bevor du hier andere persönlich angreifst solltest du bei dir selber anfangen ... das was du geschrieben hast ist auch nich das gelbe vom ei ...


              wenn ich könnte würde jetzt hier


              -closed-


              stehen ....


              seh ich genauso Grave, und deshalb

              -->Thread close

              es sei jedem noch einmal gesagt, nicht was sowieso eingetragen ist, is auch gleichzeitig straffrei, und auf einen abgeschrieben Paragraphen würde ich mich persönlich nicht verlassen...

              mfg


              polotreff.de
              #30 - 10.12.2005darf polizei tüv plakette abkratzen mängelbericht is kein freifahrtschein
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