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Rotkäppchen auf Amtsdeutsch

gelöschtes Mitglied
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Im Kinderanfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte, noch unbeschulte Minderjährige aktenkundig, welche durch ihre unübliche Kopfbedeckung gewohnheitsrechtlich Rotkäppchen genannt zu werden pflegt. Der Mutter besagter R. wurde seitens deren Mutter ein Schreiben zugestellt, in welcher dieselbe Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebedürftigkeit machte, worauf die Mutter der R. dieser die Auflage machte der Grossmutter eine Sendung von Nahrungs- und Genussmitteln zu
Genesungszwecken zuzustellen.
Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter schulisch über das Verbot betreffs verlassens der Waldwege auf Kreisebene belehrt. Dieselbe machte sich infolge Nichtbeachtens dieser Vorschrift straffällig und begegnete beim Übertreten des diesbezüglichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festem Wohnsitz. Dieser verlangete in unberechtigter Amtsanmaßung einsichtnahme in das zu Transportzwecken von Konsumgütern dienende Korbbehältnis und traf in Tötungsabsicht die Feststellung, das die R. zu ihrer verschwägerten und verwandten, im Baumbestand angemieteten Grossmutter eilends war.
Da wolfseits Verknappungen auf dem Ernährungssektor vorherrschend waren, fasste er den Beschluss, bei der Grossmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprachig zu werden. Weil dieselbe wegen Augenleidens krankgeschrieben war, gelang dem in Fressvorbereitung befindlichen Untier die diesfallsige Täuschungsabsicht, worauf er unter Verschlingung der Bettlägerigen einen Strafbaren Mundraub ausführte. Ferner täuschte er bei der später eintreffenden R. seine Identität mit der Grossmutter vor, stellte derselben nach und durch zweitverschlingung der R. seinen Tötungsvorstz erneut unter Beweis.
Der sich auf einem Dienstgang befindliche Waldbeamte B. vernahm verdächtige Schnarchgeräusche und stellte deren Urheberschaft seitens des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, das dortseits zuschlägig beschieden und bezuschusst wurde. Nach Beschaffung einer zu Jagdzwecken zugelassenen Pulverschiessvorrichtung gab er in wahrgenommener Einflussnahme auf das Raubwesen einen Schuss ab. Dieses wurde nach Empfangnahme des Geschosses ablebig.
Die Inaugenscheinnahme des Getöteten weckte in dem Schussgeber die Vermutung, wonach der Leichnam Personen beinhalte. Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter zuhilfenahme eines Messers das Tier zur Einsichtnahme und stiess hierbei auf die noch am Leben seiende R. nebst Grossmutter.
Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemächtigte sich beider Personen ein gesteigertes amtlich nicht zugelassenes Lebensgefühl, dem sie durch groben Unfug, öffentliches Ärgernis erregenden Lärm und Nichtbeachtung anderer Polizeiverordnungen Ausdruck verliehen, was ihre Haftpflichtmachung zur Folge hatte. Der Vorfall wurde von den
kulturschaffenden Gebrüdern Grimm zu Protokoll genommen und bekinderten Familien in Märchenform zustellig gemacht.
Wenn die beteiligten nicht durch Hinscheid abgegangen und in Fortfall gekommen sind, sind sie derzeitig noch lebhaft.

Tja, so sind sie, die Beamten...



lol geil geschrieben aber ein paar Absätze machen das Lesen leichter


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