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Bodenfreiheit!

Still A Playa
  • Themenstarter

Hallo!
Ich hab mal da ne frage und zwar wieviel bodenfreitdraf man haben?Muss mein Fahrwerk eintragen und hab vorne auf meinen polo 6n ne vr6 lippe drauf!Sind ungefähr 7-8 cm luft da zwischen!Könnte ich beim fahrwerk eintragen probleme bekommen?



wenn die lippe 7-8cm hat bekommst keine probleme


Und wenn se rummeckern reisst halt die Lippe ab! Liegt halt im Ermessen des Prüfers ob er die Richtlinien zur Bodenfreiheit (8cm zu beweglichen und 11cm zu festen Teilen) beachtet oder nicht!



gelöschtes Mitglied

    ich hatte mal nur 6cm = mängelkarte! scheiss bullen

    also 8cm musste haben...

    mfg


    die frage ist, ob der wagen so noch fahrbar ist...
    mich kotzts grausam an, dass ich bei fast jeder schrägen hängenbleibe und meine front ständig aussieht wie die sau (der lack zumindest). und ich habe gut 10 cm bodenfreiheit.


    gelöschtes Mitglied

      bei mir gings....war schon sau tief aber sah geil aus!

      wer tief sein will muss leiden


      ich würde vieleicht die lippe abmachen zum eintragen dann haste mehr gewonnen und du hast dir vieleicht ärger erspart wenn der prüfer nen schlechten tag hat


      gelöschtes Mitglied

        der Tüv sagt zu mir, es gibt keine genormte boden freiheit, 8cm meinen die bullen vielleicht,die sind ehh dumm,wenn der tüv sagt,das ist ok,dann ist das ok und was eingetragen ist,ist eingetrage,aber mann kennt ja die bulle.


        das liegt alles im ermessen des prüfers und das ist das problem es gibt zwar einen richtwert aber es liegt im ermessen das prüfers und eingetragen heißt nicht gleich erlaubt



        gelöschtes Mitglied

          natürlich gibt es da richtilinien bzw. vorschriften an die sich auch ein prüfer halten muss!

          52cm bis zur lichtaustrittskannte und 8cm bodenfreiheit!

          meiner hatte damals nur 50 und 6 also genau 2cm zu tief!

          der tüv bzw. die küs haben es aber ohne probleme eingetragen!

          und ich habe nachträglich auch nichts mehr verstellt!

          die bullen haben ohne ende stress gemacht..haben mir unterstellt ich hätte dran rumgeschraubt etc.

          also hab ich ne mängelkarte bekommen weil ich tiefer war als erlaubt!

          mfg


          Kein Problem eigendlich.Bei uns sin auch 8 cm die du haben musst,hatte aber Tüv letztes Jahr im Mai un hab die Corsa Lippe drunner un hab somit nur noch 4 cm Bodenfreiheit un da haben seh nix gesagt,aber is klar das des ein Grund sein könnte des es wenn es ma soweit kommt die Polizei rummacht.Gruß Mathias.


          Also gib acht :

          alle festen teile müssen mindestens 8cm bodenfreiheit haben wie ölwanne und auspuff...

          Alle losen teile wie spoiler und schweller müssen 7cm bodenfreiheit haben...

          Aber seit 2006 müssen es laut Polizei und TÜV 11cm sein...
          Alles was die Polizei unter 10cm findet kann, wenn sie schlecht drauf sind, ganz schön ärger geben...

          Normal musst du dich an die Mindestfreiheit von 10cm (ab 2006) halten...


          Still A Playa
          • Themenstarter

          Also ich hab ein 60/40 fahrwerk drinnen und im moment noch die winterschlappen drauf,darum ist der so tief.meine sommerfelgen haben 15 zoll und da denk ich das,das auto noch bisschen höher geht.was ist wenn die bullen mich anhalten und ich hab das fahrwerk noch nicht eingetragen?was droht mir da?


          Es gibt keine gesetzliche Festlegung über eine "Mindestbodenfreiheit" und daher müsstest du jede Tiefe abgenommen kriegen (es sei denn deine Lichtaustrittskante vom Scheinwerfer liegt unter 50cm), es ist jedoch ratsam eine Bodenfreiheit von 6cm zu haben um einigermaßen anständig fahren zu können!
          Als ich mein 60/40 Fahrwerk eintragen lies hat niemand nach der Bodenfreiheit geguckt sondern nur nach den Nummern auf der Feder und nach Freigängigkeit der Räder beim einlenken!

          Gruß Oli


          @ Still A Playa Ich vermute jetzt ma das du eine Mängelkarte ausgestellt bekommen würdest,die Eintragung müsstest du dann zu dem un dem Datum erledigt haben un dann bei der Polizei nachzeigen,ansonsten Problem.Gruß Mathias.


          Ich glaube das Nummernschild muss einen bestimmten abstand vom Boden haben weiß aber nichtmehr genau wie viel.

          Der Rest ist Ansichtssache des TÜV´s.


          gelöschtes Mitglied

            also passt auf freunde bei mir waren die bullen so spitz, die haben an einem langen stöchchen einen holzklotz gehabt, der an einer seite 8cm und an der an der anderen seite 6cm hatte! damit ist der scheiss bulle aufe kniehe gegangen und hat den unter meinen wagen geschoben!

            ich hab sogar damals nen foto mit meinem handy davon gemacht weil ich es so lächerlich fand!

            die 8 hätten druntergehen müssen...unter allem! scheiss egal ob lippe,ölwanne,auspuff oder antriebswellen!

            also wenn die bullen dir ans bein pissen wollen dann machen sie es auch...und die wollen es immer!

            mfg


            aus aktuellem anlass mal die einzuhaltenden mindestmasse im anhang.

            gruss,
            tom


            mindesthoehen_kfz.jp
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            polotreff.de
            #19 - 15.02.2006bodenfreiheit ist noch fahrbar 8cm bodenfreiheit genormte bodenfreiheit bodenfreiheit 1.mai.2010 nur 6 cm bodenfreiheit an seitenschweller beachtung beim fahrwerkeintragen 8 cm bodenfreiheit 2010 bodenfreiheit ab 1.mai was sagt der tüv zum 6 cm bodenfreiheit tp://www.google.de/imgres?imgurl=http://upload.polotreff.de/cars/thumb/12000/12337_1.jpg bodenfreiheit polo 6r
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