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Unterhalt Kind bei Arbeitslosigkeit

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Weiß einer euch wieviel man(n) arbeitslosengeld höchstens haben darf, damit das jugendamt den unterhalt fürs kind übernimmt? und wie ist das mit der rückzahlung nach arbeitsaufnahme?

hab hier nen kumpel, der verzweifelt, weil er selbst zahlen soll, obwohl des alg nicht einmal seine laufenden kosten abdeckt.

wer kann hier helfen?



du hast einen mindesteinbehalt, welcher von bundesland zu bundesland anders ist.

geh mal in Google unter * düsseldorfer Tabelle

oder *berliner Tabelle*

da steht das alles drin.

den unterhaltsvorschuß den das jugendamt dann bezahlt, muß die kindesmutter beantragen.

dein kumpel muß es dann ans jugendamt zurückzahlen, sofern er wieder arbeitet.

sollte die kindesmutter wieder oder inzwischen verheiratet sein, mit jemanden anderes. übernimmt das jugendamt keine zahlung mehr, und die kindes mutter geht erstmal leer aus.


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

vielen dank für deine hilfe



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