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Rücksitze enfernt / Eintragung

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

habe rückbank enfernt. Ich weiß nicht wo ich hin muss tüv sagte ich muss aufs landratsamt und da zum ummelden... Aber eigendlich ,acht da der tüv oder...



beim tüv in die papiere als 2 sitzer eintragen lassen, dann damit zum straßenverkehrsamt... so denk ich mir das mal...


gelöschtes Mitglied

    du bekommst vom tüv halt nenschein wie auch bei ner normalen eintragung und musst damit dann halt zum straßenverkehrsamt das umtragen lassen....
    auf 2sitzer....



    ich glaub aber das geht nicht mehr, war bei mir jedenfalls so....

    der tüvler wollt meinen nit als 2 sitzer eintragen lassen.. is auch egal


    gelöschtes Mitglied

      also wenn du zum tüv hingehst und das umgetragen haben willst darf er garnix sagen, aber warum sollte er auch was sagen...

      kann ihm doch egal sein ob 2 oder 5 sitzer...


      naja "egal" kann ihm das nicht sein, denn man muss die rücksitze auch so entfernen, dass man die nich wieder so einfach einbauen kann, d.h. befestigungspunkte an der karosse zuschweißen damit man die rücksitze nicht mehr befestigen kann.... ich hab bei mir ne holzplatte mit musi verbaut da kann man ja schlecht "mal eben" die rücksitze wieder einbauen....

      sonst könnte man ja einfach die rücksitze ausbauen, eintragen lassen, günstigere steuer kriegen wegen evtl. lkw-zulassung und wieder rücksitze einbauen.... kann man dann auch steuerhinterziehung nennen


      gelöschtes Mitglied

        naja ich denke mal unter dem gesichtspunkt wird es das net sehen mit dem steuer...

        ich denke das war nur wider ein prüfer dem leute die ihr auto verändern eh net passen...

        davon gibts ja leider genug...


        neee, mir war es letztendlich egal mit dem 2 sitzer eintragen, das war nur nebenher und der prüfer war seeeeeeehr locker... meine reifen standen bei der prüfung nochn cm raus...


        ich bin mir nicht ganz sicher aber ich glaube neulich nen thread gelesen zu haben wo drinstand das man es beim Polo gar nicht eintragen lassen muss da im schein schon ab Werk drin steht das es entwerder ein 2 oder ein 5 Sitzer is.



        Also als ich mein Überrollbügel eingebaut habe und eintragen gefahren bin haben sie mir meinen auf 2 sitzer umgetragen beim Tüv. Nur die von der Zulassungsstelle haben mir nur den Ü-Bügel eingetragen und nicht die um tragung auf 2 Sitzer. Ham se übersehen . Aber laut einem Polizisten der mich mal angehalten hat muss man den Ü-bügel nicht eintragen. Hehe lol ? Hilft dir denk ich mal nicht weiter aber wollt auch mal was sagen


        polotreff.de
        #11 - 07.03.2006rückbank im pkw entfernen eintragungspflichtig?
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