vw teilemarkt

Tüv Steht an

Polodriver6N
  • Themenstarter

Hallo,
ich muss im April das erste mal seit ich mein Polo hab zum TÜV. Kann mir einer sagen, was so die üblichen Verschleisteile sind, die man selbst austauschen kann? Worauf schauen die so? Ich hab nen 6N Bj. 1997



gelöschtes Mitglied

    Hallo hoffe das hilft dir weiter....

    Kosten beim TÜV/Dekra/GTÜ usw. (leider kann man keine definitiven Preise nenne, da diese schwanken und sich oft ändern. hiermit müsst ihr grob rechnen)

    Hauptuntersuchung: ca 45€
    Abgasuntersuchung: ca 25-40 €

    Eintragung nach §19 (3) StVZO: von ca. 30€ bis ca 45€, auch nach Aufwand gestaffelt
    Eintragung nach §19 (2) StVZO: ca ab 50€ plus evtl. Aufwand für Sonderprüfungen,
    Gutachtenbeschaffung, etc...

    Eintragungen nach §19 (3) StVZO sind Eintragungen, bei denen man ein gültiges Teilegutachten oder eine ABE mit Auflage zur Abnahme hat.
    Bei Eintragungen nach §19 (2) StVZO können sich verschiedene Eintragungen beeinflussen und können somit auch teurer werden. z.b. Fahrwerk und Reifen.
    Diese Art greift immer dann, wenn Eintrag nach § 19(3) StVZO nicht möglich ist.

    Wenn mehrere Eintragungen auf einmal vorgenommen werden, wird teilweise nur einmal abgerechnet oder teilweise ein Rabatt gewährt. In den meisten fällen wirds günstiger als lauter einzelne Eintragungen.

    weitere Infos findet ihr auch bei der Dekra, TÜV, GTÜ usw. www.tuev-sued.de www.dekra.de www.gtue.de


    Hauptuntersuchung
    Gehen Sie einfach die Checkliste Punkt für Punkt durch. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, macht auch Ihr Kfz bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur.

    1. Beleuchtung
    Funktionieren alle Lampen und Kontroll-Lämpchen im Armaturenbereich?
    Sind Leuchtengehäuse unbeschädigt (kein Kondenswasser, keine Steinschläge, Reflektoren nicht blind)?
    Funktionieren alle Lampen?
    Ist die Lichtstärke aller Lampen gleich?

    2. Räder und Bereifung
    Sind die Felgen ohne Schäden oder Verformungen?
    Sind die Reifen ohne Schäden wie Einschnitte, Beulen oder Risse (auch die Reifenflanken)?
    Ist das vorgeschriebene Mindestprofil (Pkw 1,6 mm in den Hauptprofilrillen) bei jedem Reifen vorhanden?

    3. Korrosion
    Sind keine ernsthaften Durchrostungen sichtbar?<
    Besonders beachten:
    Bodengruppe, Auspuffanlage, tragende Teile wie Schweller und Längsträger, Federbein-Aufnahmen im Motorraum und Kofferraum.

    4. Flüssigkeitsstände
    Ist die Bremsflüssigkeit zwischen Maximum und Minimum?
    Ist die Scheibenwaschflüssigkeit vorhanden?
    Verlieren Motor oder Getriebe kein Öl?

    5. Lenkung
    Treten keine Geräusche beim Lenken auf?
    Ist die Lenkung bei jedem Einschlag leichtgängig?
    Ist das Lenkspiel gering?

    6. Bremsen
    Rastet die Handbremse sicher ein, ist sie wieder leicht zu lösen?
    Ist der Handbremshebel vor dem oberen Anschlag schon fest?
    Fußbremse: Spricht die Bremse frühzeitig und kräftig an (ausreichende Verzögerung)?
    Starkes Bremsen: Bleibt der Wagen in der Spur?
    Sind die Gummibeläge der Pedale vorhanden und rutschfest?

    7. Sonstiges
    Ist die Batterie fest verankert?
    Sind keine scharfkantigen Teile am Fahrzeug (z. B. eine abgebrochene Antenne)?
    Ist die Frontscheibe ohne größere Steinschläge, Kratzer oder Sprünge?
    Ist die Hupe in Ordnung?
    Ist das Kennzeichen gut lesbar?
    Ist der Scheibenwischergummi in Ordnung?
    Sind sämtliche Spiegel optisch einwandfrei?
    Sind alle Veränderungen am Fahrzeug in den Papieren eingetragen?
    Ist der Verbandskasten komplett (Alter beachten) und im Kfz?
    Ist das Warndreieck in Ordnung und im Kfz?
    Ist die Anhängesteckdose in Ordnung?
    Ist die Fahrzeug-Ident.-Nr. lesbar?
    Stimmt das Typenschild überein?

    Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen:

    drei bis vier Monaten 15,- EUR
    fünf bis acht Monaten 25,- EUR
    über acht Monate: 80 € + 2 Punkte in Flensburg
    Seit dem 01.05.2003 wird nach überzogener Untersuchungsfrist die Gültigkeit der Hauptuntersuchung rückdatiert auf die letzte Fälligkeit.

    Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen der AU überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen:

    Bei 3-8 Monate überschritten = 15 Euro
    Bei mehr als 8 Monaten = 40 Euro + 1 Punkt in Flensburg.

    Seit dem 01.05.2003 wird nach überzogener Untersuchungsfrist die Gültigkeit der Abgasuntersuchung rückdatiert auf die letzte Fälligkeit.


    Antworten erstellen

    Ähnliche Themen