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tieferlegung

PhantomPolo
  • Themenstarter

hi leute

habe bei mein polo 13 " er drauf ist ne 60/ 40 tieferlegung ok oder wird er dann zu tief?



Kannst Du deine Frage mal auf Deutsch stellen, oder wenigstens mit . & , schreiben?

Thx
Tim


PhantomPolo
  • Themenstarter

dann halt nochmal. ich habe 13" felgen drauf, und wollte wissen ob ein 60 / 40 Fahrwerk ok ist oder ob das zu tief wird?



ne ist ok..

Musst nur sehen ob das dann hinterher mit den Felgen noch passt....


gelöschtes Mitglied

    geh doch mal auf die polosuche und guck dir die bilder von den polos, mit einer 60/40 tieferlegung an


    Des is OK.Gruß Mathias.


    Kommt drauf an ob du Niederquerschnittsreifen oder normale hast! das macht meist nochmal über 2cm aus!

    @TimTaler
    Ich frag mich, was es da nicht zu verstehen gab?!


    60/40 und 13 Zöller sind genau richtig!

    Was fährst du denn für Felgen/Reifen?

    Wenn du standart fährst wie 155/70 oder 165/65 ist es in Ordnung.

    Wenn du breitreifen fährst z.B. mit 195/45 kommt der Wagen ehh fast noch 1,5 cm tiefer dann hat man fast 80/60.

    Gruß
    PoloMan85


    PhantomPolo
    • Themenstarter

    also auf den felgen sind 175 /50 drauf



    gelöschtes Mitglied

      Mit den Reifen und der Höhe wirst Du aber Spaß beim Tüv haben .
      Denke immer dran das du eine mindesthöhe vom Boden bis Lichtaustrittskante von 50cm haben muss und ich denke das Du die mit der Tiefe unterschreiten wirst .

      mfg


      gab bei mir keine Probleme ^^ 60/40, was eh noch tiefer gekommen ist als es eigentlich sollte und 175/50 auf ner 13" Zoll Felge

      --> Lichtaustrittskante: 46cm und der Tüver hat nicht rumgemurkst


      gelöschtes Mitglied

        Du weißt doch die rum meckern sind spätestens die Beanten in blau/weiß bei euch grün/weiß bei uns .
        Bei uns messen die mit den Zollo nach und dann wenn es unterschritten ist geht es ab zur Dekra und da wird der Wagen auseinander genommen damit man Dir den schön still legen kann .
        Tüver haben alle eine andere Arbeitsweise die einen machen es nach gefühl und die anderen genau nach vorschrift ,habe vieles mitgemacht und das kenn ich aus erfahrung ..

        mfg


        PhantomPolo
        • Themenstarter

        guten morgen...

        also die 50cm sind sollwerte also richtlinien und keine musswerte.es sollten schon 50cm sein aber müssen nicht....


        gelöschtes Mitglied

          soweit ic hweis müssen die 50 cm gegeben sein!

          siehe hier:
          Zitat:

          Der §50 StVZO, Absatz 3 regelt sie gesetzlichen Grundlagen,
          StVZO §50 (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht
          unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt
          der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher
          als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

          was eine richtlinie ist, ist die mindestbodenfreiheit von glaube 8cm

          gruß


          @Crashoverride genau so siehts aus! Allerdings gibt es da eine Toleranz von 5cm nach unten!
          So, und jetzt noch mal für alle: Die Polizei darf euer Auto nicht stilllegen! Schaut euch den Anhang an!


          4224.jpg
          4224.jpg

          gelöschtes Mitglied

            Das habe ich auch gehört das es diesen Zettel gibt aber damit wirst Du wenig chancen haben .
            Die Beamten sind erstmal am längeren Hebel und ob du das hast oder nicht der wird Still gelegt und fertig .

            Lichtaustrittskante unter 50cm verboten .
            Ist doch ganz einfach .
            Es gab schon hunderte dieser Treads aber es ist einfach verboten und das wollen viele nicht glauben .
            Ich habe es auch nicht glauben können da ich damals ein Gewindefahrwerk verbaut hatte wo ich keine höhenangabe eingetragen hatte und somit mich immer raus reden konnte bis der Tüver meine DAten einfach geändert hat .

            Egal ,viel Spaß .
            Entweder Du hast echt glück das die bei euch so human sind oder Du kannst den Zettel vor zeigen wenn man Dir den Beschlagnahmen will ...

            mfg


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