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Standlicht am Tag

redhawk
  • Themenstarter

Hey Leute kann mir einer sagen ob man am Tag mit Standlicht fahren darf oder nicht. Ich werd aus dem "§17 Abs.2 Stvo" nicht schlau?
Kann mir jemand helfen?



Du darfst jederzeit mit Standlicht und Abblendlicht fahren, da diese beiden Beleuchtungen andere Verkehrsteilnehmer nicht irritieren ( es sei den sie sind falsch eingestellt)
Die anderen Beleuchtungen sind Zusatz und nur bei entsprechenden Verhältnissen zuzuschalten.
Hoffe das konnte dir helfen.
Achja, wer kein Tagfahrlicht hat muss! bereits jetzt in einigen Ländern dieser Welt mit Ablendlicht auch am Tag fahren und in Dt. wird diese Regelung wohl auch über kurz oder lang kommen.



Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.


Alleine der 1. Satz zeigt schon, dass du mit Standlicht alleine nicht fahren darfst.



also das hab ich ja noch nie gehört?! O_O


Wenn dich die Bullen mit Standlicht anhalten, bezahlst du ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro!


redhawk
  • Themenstarter

Ist dir das schon passiert?


aber wieso,

wenn ich untertags mit standlicht fahre is doch immer no besser als ohne licht zu fahren. und dafür muss i dann zahlen.

die spinnen doch die bullen


also von so einem fall hab ich noch nie gehört ...
nur mit nebenlscheinwerfern. da bin ich auch schon verwarnt worden.

aber ich frag mich wieso standlicht verboten sein soll ... stört es jmd?
kapiers zwar bei nsw auch net so ganz, aber naja


redhawk
  • Themenstarter

Genau meine Meinung! Ich würd den Bullen auch was erzählen!



gelöschtes Mitglied

    Ergänzend zu Little-Katha: Schlagt mal in der StVO nach und zwar §17 Abs. 2 Satz 1. Da steht die Antowrt auf die eigentliche Frage schwarz auf weiß. Über den Sinn und Unsinn solcher Regelungen brauchen wir hier nicht zu diskutieren, nehmen wir es einfach. Deswegen mach ich auch immer noch NSW mit an, weil wenn ich angehalten werde, sollen sich die 10€ doch auch lohnen

    mfg


    redhawk
    • Themenstarter

    Coole Einstellung! Passt.


    lol na dann ... ich fahr auch öfters nur mit standlicht rum ..aber gut, wenn es auch 10 euro kostet haste recht, kann man gleich noch nsw mit an machen
    wobei ich denke dass ich da eher angehalten werde wie mit standlicht so ein unsinn


    Du kannst bzw. darfst den ganzen tag mit Abblendlicht fahren, aber nicht mit Standlicht... So toll es bei Angel eyes uch aussieht, aber auch ich durfte dafür schon 15€ blechen...


    Ich glaub auch das du bei Tageslicht nur mit standlicht fahren darfst, du darfst ja schließlich auch ganz ohne Licht fahren, bei Dämmerung oder Nacht allerdings muss abblendlich zugeschlatet werden.

    Alles andere kann ich mir eigentlich nicht vorstellen

    gruß prik


    mmh, ratet mal warum Standlicht Standlicht heisst und dann überlegt mal warum man das net während der Fahrt anmacht!
    Sonst würd es ja Fahrlicht oder so heissen!


    da haste natürlich auch wieder recht *gg* garnet drüber nachgedacht


    Heißt nicht umsonst STANDlicht!
    Wurde auch schon abkassiert deswegen!


    gelöschtes Mitglied

      Also, 1. Wenn mir einer am Tag oder auch abends mit nebelscheinwerfer entgegen kommt mach ich meistens fernlicht an (oder halt die ganze zeit die lichthupe) und guck dem jenigen ganz blöd ins gesicht und lache dabei meistens noch.
      Das ist nämlich genauso verboten!
      Und 2. Man, dass sieht echt schon toll aus nur mit standlich zu fahren *lach* Sorry, aber... naja.... geschmackssache. Ich find's total albern.
      Und "toll" sieht das auch nicht aus, genauso wenig wie wenn man mit nebelscheinwerfern rum fährt.

      ---meine meinung---nix gegen euch---

      Gruß Micha


      kauf halt tagfahrleuchten.

      die dürfen nur am tag an sein und gehen aus sobald man das standlicht anmacht bzw mussen ausgehen.


      Ja, aber wenn du Tagfahrlicht hast, muss es (so ist der jetzige Stand) hinten auch an sein. Also fährst du mit kompletten Licht.. dann kannste auch so mit Licht fahren ist dann auch wurscht


      nein hinten darf nicht ansein. hab vorhin gelesen, des muss ausgehen wenn du standlich anmachst.
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    • halt die tagfahrleuchten die du wei nsw in die stoßi einbaust.

      des dient ja nur das du für den gegenverkehr besser zu sehen bist.


    • Ja, aber ich meine, es gibt doch Autos, die die ganze Zeit licht anhaben, sobald du den Motor anmachst... (wie bei Motorrädern)

      Und wenn du das nachrüsten willst etc. dann MUSS das hintere Licht auch an sein das meinte ich damit


      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



    • zitat:

      Tagfahrleuchten:

      Außer den zusammen 12 Watt in den beiden Tagfahrleuchten wird bei Einsatz dieser Nachrüstlösung keine weitere Energie verbraucht. Standlicht, Schlußleuchten, Tachobeleuchtung und hintere Kennzeichenbeleuchtung bleiben dunkel und verschleißen daher auch nicht. Bei Einschalten der normalen Scheinwerfer verlöschen die Tagfahrleuchten automatisch. Die kleinen Halogenlampen für die Tagfahrleuchten gibt es in speziellen Ausführungen mit einer verlängerten Lebensdauer von 1000 oder mehr Stunden.

      Nachteil der Tagfahrleuchten als Nachrüstteil ist der teils schwierige Anbau, da moderne Autos oft keine geeignete Stelle zum Einbau bieten.
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    • Richtlinen für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten

      Bei der Montage separater Tagfahrleuchten sind einige Richtlinien bezüglich des Montageortes zu beachten:

      * Montageort: Fahrzeugfront
      * Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern oder Fernlicht brennen (Ausnahme: Lichthupe).
      * Abstand vom Boden: mindestens 250mm, maximal 1500mm
      * Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600mm
      * Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400mm



    • ich bin auch der meinung das es Ärger gibt!


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      #25 - 21.03.2006am tag mit standlicht fahren mit standlicht am tag fahren
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