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Fahrzeugbrief

FLÖRKEN
  • Themenstarter

Hi Leute!
Habe da mal ne blöde frage, ich habe noch den alten Schein/Fahrzeugbrief.
Wen ich jetzt mal wieder was eintragen lasse bekomme ich dann den NEUEN Schein & Brief?

Der Neue ist voll Scheiße!
da steht garnichts mehr drinne wiel aber mein halbes Buch behalten!

MFG. FLÖRKEN



gelöschtes Mitglied

    tja, in den sauren apfel wirst du beißen müssen, da keine alten mehr ausgegeben werden.
    und da nix mehr im neuen drin steht von den eintragungen, mußt du sämtliche ABE`s, gutachten immer
    für die grünen dabei haben.

    wir haben unseren alten kopieren lassen oder du läßt den alten untern tisch fallen, haste halt verloren...


    FLÖRKEN
    • Themenstarter

    Ne oder
    So ein Scheiß.....



    gelöschtes Mitglied

      Hallo

      Ich habe vor 2 tagen mir auch Sachen Eintagen lassen da habe ich mal den Tüv gefragt. Also du musst nichts im schein eintragen lassen. du hat ja vom TÜV den Zettel bekommen das er es abgenommen und diesen Zettel vom Tüv musst du immer mitführen und wen die Polizei dich anhält den Zettel zeigen muss wen die in sehen wollen.


      FLÖRKEN
      • Themenstarter

      also kann ich denn alten behalten!?
      aber da steht doch drauf so bald wie möglich eintragen.
      man so ein scheis auch.


      gelöschtes Mitglied

        ja seht drauf, aber das soll heißen wen du das Auto abmeldest oder ummeldest oder du irgendwann mal wieder zur zulassungsstelle kommst. So hat mir das der Tüv Erzählt.


        Das stimmt so nicht ganz!
        Wenn du eine abnahme machen lässt steht Auf den meisten TüV/Dekra zetteln steht sogar direkt drauf das du es in die Fahrzeugspapiere eintragen lassen musst. Auf der Zulassungsstelle schreiben die dir das immer noch in die Zulassungsbescheinigung I, da bekommste nen zweiten Zettel drangetackert. Das beste ist trotzdem auf jeden fall sich den alten brief wieder mitgeben zu lassen, um im fall der fälle einer kontrolle noch einen beweis zu haben (das einzigste was halt scheiße ist ist die sache mit den reifengrößen).


        FLÖRKEN
        • Themenstarter

        Ja ich wiel mir ja neue felgen holen


        Also hier mal die komplette wahrheit über die Zulassungsbescheinigung Teil I-II
        Wenn du eine Sonderabnahme hast (alles was nicht original ist und vom TÜV abgenommen wurde) wird wieder in die neuen Papiere eingetragen.Damit du kein Ärger mit der Rennleitung hast.
        Und zu dem Thema mit der Reifengrösse es wird immer nur der kleinste originale eingetragene Reifen dort rein geschrieben.Und wenn vorher ein grösserer Reifen eingetragen war kannst du ihn auch jetzt fahren selbst wenn er in deinen Papieren nicht mehr drin steht.
        Da die Rennleitung an Hand einer Nummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I alle originalen Eintragungen aufrufen kann.(soweit ist die Technik hier in Deutschland aber noch nicht in anderen EU-Ländern schon)
        Also am besten den Alten Brief oder Schein mit führen bis die in Deutschland auch so weit sind.

        Ich hoffe das haben alle verstanden und die Gerüchte die über dieses Thema endstanden sind damit geklärt sind.

        Netten Gruß
        streetpolo



        FLÖRKEN
        • Themenstarter

        Danke Danke


        genauso isses!


        @streetpolo, du sagst es ist die KLEINSTE original zulässige Größe eingetragen? Ich hab meinen G40 ja erst letzte Woche zugelassen. Jetzt ist mir aufgefallen dass in den Scheinen die Größe 175/xx R13 steht.
        Im alten Schein und Brief sind wahlweise 175, 165 und sogar 155er erlaubt!
        Ich selbst hab Winterstahlis drauf mit 165/xx R13.


        Können die Grünen mir bei der nächsten Kontrolle was anhängen?


        Also du bekommst da schon wieder alles eingetragen, einfach mal bissel freundlich mit den Beamten reden und den erläutern was für eine Qual das dann bei den Kontrollen immer wäre...

        Hat bei mira uch gezogen, habe alles wieder eingetragen was ich brauche...

        die werksseitigen eintragungen hab ich nicht mehr drin, brauche ich aber auch nicht...

        MfG Markus


        @denis nein sie können dir nichts du hast es ja irgendwann mal eintragen lassen bzw es war schon original eingetragen.
        Das müsste die rennleitung eigentlich wissen oder über ihr tolles programm rauskriegen aber da mann ja weis wie die sind führ lieber die alten Papiere bei dir damit du dir sicher sein kannst das alles in ordnung geht.

        @MH87 du brauchst bei der zulassungsstelle garnicht freundlich sein da alle sonderabnahmen so oder so wieder rein müssen das ist pflicht oder vorschrift.Und die werkseitigen sachen werden deshalb nicht eingetragen weil das die Rennleitung über eine nummer in der zulassungsbescheinigung Teil I rausfinden kann. (bei einer kontrolle)


        Netten Gruß
        streetpolo


        Hmm jo aber die meisten machen das nicht sofort...

        Ich musste auch nen 2.tes mal hinfahren und hab dann der guten Frau diktiert was sie alles schreiben sollte und dann war das gut...

        Und bezüglich der werksseitigen Eintragungen, das wird über die ABE-Nummer des Fahrzeugs herausgefunden

        beim 2f: C292/2

        MfG Markus


        polotreff.de
        #16 - 23.03.2006reifen 175/165 r13 175er reifen auf polo tüv zulassung fahrzeugbrief polo 6n2
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