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Rückleuchten lasieren ?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo zusammen.

Hab mir jetzt alle Threads hier über das lasieren von Rückleuchten durch gelesen. Soweit ich das verstanden habe, sind schwarz lasierte Rückleuchten generell verboten. Wie siehts mit rot lasierten aus? Wollte mir weiße (siehe Foto) kaufen und die zum Teil rot lasieren lassen. Muss ich die dann eintragen lassen, bzw. bekomm ich die überhaupt eingetragen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

ralle



rückleuchten.jpg
rückleuchten.jpg

Lasieren bzw generell das Verändern von Leuchten ist verboten! Es gibt zwar bei ebay immer mal irgendwelche ABEs für vom Serienzustand abweichende Leuchten, aber das halte ich doch für sehr fragwürdig!
Ausserdem ist schwarz allemal besser als rot da das nur dunkler macht aber die Farben nicht verfälscht! Ein rotgemachter Blinker leuchtet rot, wenn er schwarz ist blinkts trotzdem orange!

Ausserdem habt ihr 6N-Fahrer doch genug Auswahl! Wenn ich das Angebot für den 86c anschau, speziell für den Steilheck gibt es ja garnichts, da kommt mir das Kotzen!

:(


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Ich will aber solche, die rot sind und einen weißen Streifen haben. Klarglasrückleuchten hat jeder



gelöschtes Mitglied

    Wenn Du die haben willst dann Kaufe sie Dir doch .
    Rückleuchten sind verboten egal in welcher Selbslasierten Form .
    Deine Frage ist ja schon damit beantwortet .
    mfg


    Leider verboten.
    Gruß Mathias.


    ist es wirklich verboten, auch wenn die Blinker und der Rest noch gut zu erkennen ist, so wie auf dem Bild?


    0b70_1.jpg
    0b70_1.jpg

    gelöschtes Mitglied

      Generell Verboten ,
      natürlich kann man beim Tüver mal Vorstellig werden damit die Leuchten begutachtet werden , bei Dir sieht es ja nicht so schlimm aus wie die ganz Dunklen .

      Natürlich bin ich kein Tüver und meine Meinung zählt nicht aber der Tüver muss es ja selber entscheiden ob der die einträgt .

      mfg


      was würde dann so ne Eintragung kosten? mehr wie die 35€?


      gelöschtes Mitglied

        einzelabnahme denk ich mal.. und mich hatten sie mal mit schwarzen frontscheinwerfern aufgehalten ...

        hatte auch das abe dabei.. sie meinten das das ok ist aber dennoch sehr schlecht zu erkennen sei(das licht)

        dann redeten wir auch lockerer miteinander.. und er meinte wenn ich das wirklich ohne probleme eingetragen haben möchte (was mir aber damals mehr oder weniger egal war)

        dann müsste man nen test machen und der ist sehr teuer...



        muss der Rückfahrscheinwerfer eigentlich weiß strahlen oder kann der auch rot leuchten?


        gelöschtes Mitglied

          weiss


          also war heute beim Tüv Süd und die meinten auch egal wie man die Leuchten verändert es sei immer illegal :(

          Kann man die wirklich nirgends eintragen lassen?

          was droht einem, wenn man mit solchen Leuchten aufgehalten wird (ohen Eintragung?)


          betriebserlaubnis vom Fahrzeug erlischt....

          wie mit allen sachen die nicht legal, oder eingetragensind

          oder die merkens nicht, weil ja ein E zeichen drauf ist, zwar das orginale aber besser als keins...


          polotreff.de
          #14 - 28.06.2007 abe für vom serienzustand abweichende leuchten kosten für rückleuchten lasieren vom serienzustand abweichende leuchten am von dem serienzustand abweichende rückleuchten
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