vw teilemarkt

xenon am 6n

BlackMagic-6n
  • Themenstarter

hallo,
wollte mal wissen ob jemand von euch das auch schon mal gemacht hat und ob er es eingetragen bekommen hat?
ohne LWR und SRA?
lasst mal hören!

mfg.blackmagic



gelöschtes Mitglied

    eingetragen bekommste sowas bestimmt musst halt gut und sauber dess sach einbauen! ich würd au guggen dasses markenqualität (original qualität) is!


    BlackMagic-6n
    • Themenstarter

    ja klar muß das ordentlich sein ist es auch bei mir aber die wollen immer scheinwerfer reingungsanlage und leuchtweiten regelung sehn!
    und das sieht scheiße aus
    ich hab schon extra was aus einen normalen fahrzeug genommen kein scheiß ebay nachrüst set mal gucken.....

    vieleicht hat es ja schon einer eingetragen und könnte mir ne kopie on seinen fahrzeug brief geben!

    mfg.



    ohne lwr scheinwerfer waschanlage geht garnix...aber waschanlage sieht doch garnich so scheiße aus..wenn die vom golf 4 nimmt, find ich


    gelöschtes Mitglied

      ja die geht! sieht au super schän aus! die vom 9n3 sieht au super aus nur passt die wohl von der wölbung ned rein hatte die abdeckung schon hier!


      gelöschtes Mitglied

        Somit dürften die Fragen jetzt beantwortet sein ...

        mfg Stephan



        Nachträgliche Umrüstung auf Xenon-Licht




        Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.

        Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig. Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die festgelegte Lichtquellen-Art gehört, führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer. Damit erlischt auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
        Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

        einer automatischen Leuchtweitenregelung
        einer Scheinwerferreinigungsanlage und
        einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
        Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.


        Antworten erstellen

        Ähnliche Themen