vw teilemarkt

Paragraph 50 der StVzo

polosociety1
  • Themenstarter

Hi Leute hab da mal eine frage undzwar hat mich ja wie bekannt vor ca. 3 Wochen die polizei angehalten und gemeint Auspuff zu laut und mein Fahrwerk sei zu tief aufgrund desen da meine SCHEINWERFER UNTERKANTE bzw. MEINE HAUPTAUSTRITSFLÄCHE der Scheinwerfer bei 46,5 cm anstatt bei 50cm lag.

Jetzt meine frage die polizisten haben bei meinen scheinwerfern (serienscheinwerfer) ab der unterkante bzw. ab dem spiegel im scheinwerfer gemessen.

Wie sieht es jetzt bei zb. Angel Eyes aus die haben Linsen und die sind etwas höher wie meine unterkante! Gibts es da ne andere regelung? oder wird dann ab der unterkannte von meiner Linse gemessen?

Würde mich über n guten rat freun gruss Martin



polosociety1
  • Themenstarter

Aber bitte nicht gleich soviele Antworten aufeinmal


gelöschtes Mitglied

    Die reglungen für scheinwerfer sind alle gleich....



    polosociety1
    • Themenstarter

    Ja ok aber wird dann bei dem Linsenscheinwerfer ab Unterkante LINSE gemessen oder? Nicht ab der Unterkante wie im serienscheinwerfer?


    es heißt eigentlich LICHTAUSTRITTSKANTE.

    wenn man es genau messen will, dann wird ein Blatt auf den scheinwerfer gelegt, dann zeichnet sich der lichtkegel ab, und die hohe wird genommen.

    das problem ist nur, dass man für die allgemeinheit immer die untere scheinwerferkante nimmt,... plus minus 4 cm.... wenn also die unterkante schon 40 cm beträgt kommst du niemals auf eine lichtaustrittskante von 50 cm...

    mfg


    polosociety1
    • Themenstarter

    ne die UNTERKANTE vom scheinwerfer lag bei mir bei 46,5 cm!

    Jetzt hab ich dann mein gewindefahrwerk drin und meine Linsenscheinwerfer mitdenen ich ja theoretisch nochmal tiefer kann da meine LICHTAUSTRITSFLÄCHE ja erst ab der Linse gemessen wird oder?


    theoretisch ja.... am besten mal beim TÜV nachfragen oder beim KBA !

    hier wirste dadrauf keine ausreichende antwort erlangen..... und das ergebnis bitte hier posten, würde mich nämlich auch interessieren....


    polosociety1
    • Themenstarter

    Ja also mein Kollege zu dem jeden Samstag in die werkstatt der tüv vorbeikommt hat mit nem prüfer geredet und der meinte das bei der linse die hauptaustrittsfläche nunmal an der Linse nicht wie beim Serienmässigen scheinwerfer an der unterkante sei.

    Aber ich frag nochmal nach mfg Martin.. Danke für die antworten


    und schon was neues gehört?



    gelöschtes Mitglied

      Huhu!
      Also unser TÜV hat bei mir erst die Scheinwerferunterkante gemesse und meinte das er zu tief is... Ich hab ihn dann darauf hin gewiesen das ich ja Linsen hätte und da meinte er das das dann natürlich ganz anders aussieht, waren gleich 2 cm mehr... Also würde ich sagen das zwischen den originalen und den Linsen ein Unterschied ist, und zwar ca 2 cm.
      Gruß Coconella


      polotreff.de
      #11 - 24.04.2006§19.3 paragraf cache:wmwtcx7egzwj:www.polotreff.de/forum/search?keyword=§19.3+stvzo tüv preise stvzo §19.3. stvzo §50 welcher paragraph hat der tÜv? paragraph 50 cm lichtaustrittskante §50 stvzo § 50 stvo tüv bestimmungen, paragraph 50 stvzo tüv scheinwerfer paagraf paragraph stvo licht stvo paragraph 50 paragraph gewindefahrwerk paragraph lichtaustrittskante stvzo § 50 paragraph 50 stvo paragraph 50 kba 43632
      Antworten erstellen