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Bodenfreiheit

ich war scon öfter in ner kontrolle. Da aber das Fahrwerk vom Prüfer mit der Tieferlegung abgenommen wurde, restgewinde und radhauskante bis Radmitte können sie in der hinsicht nichts machen, weil sie sonst den prüfer anzweifeln würden!

Wenn im brief ne andere Tieferlegung steht wie drin ist, dann hast natürlich ein problem! Aber ich denke mal das alle hier nur das fahren was sie eingetragen haben!



endlich mal jemand der weiß, dass Adam, Ries heißt und nich Riese


was der prüfer gemacht hat ist egal ... das wär ja noch schöner Glaub mir, mit Geld ist alles (!) eintragbar, und es liegt im Ermessen der Polizei ob sie es anzweifeln oder nicht.



Ich hatte 3 cm Bodenfreiheit.Dann die Lippe abgerissen un hab momentan 8 cm,die Tage aber kommt ´ne neue Lippe widder drunner,dann hab ich widder 3 cm Bodenfreiheit.
Gruß Mathias.


schade hab den gesetzestext grad nicht gefunden... das was zählt ist Lichtaustrittskante 50 cm...
Alles andere ist nur empfehlung vom TÜV mit 8cm bodenfreiheit und hat keinen rechtlichen hintergrung... also50cm mehr nicht ist halt nur ne empfehlung... wenn ich den text noch find setzt ich den noch rein


aha....wer suchet der findet....

Also es gibt kein zu tief.

Es gelten lediglich die Höhe der Scheinwerferaustrittskante, des Nummernschildes vorne und hinten.

Alles andere ist eine Empfehlung vom TÜV und hat keinen rechtlichen Hintergrund.

StVZO :

§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht :

Absatz 3 :

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen

§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Absatz 2 :

(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

So das könnt Ihr Euch ausdrucken.



Grave
  • polotreff.de Team
Grave's Polo 6N

@vw_polo 1. sollte man sowas wissen, vorallem wenn der gleich um die ecke geboren wurde un 2. bevor man irgendwas schreibt sollte man auch ma google befragen


also bei mir kommt nächste woche n Sportfahrwerk rein

das dumme is nur das ich n scheiss ATU pott hab der sehr weit unten hängt das heisst ich werd am auspuff weniger als 5 cm haben, ich hoff die tragen mir das trotzdem ein....

gruß


Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

Es gelten lediglich die Höhe der Scheinwerferaustrittskante.
Alles andere ist eine Empfehlung vom TÜV und hat keinen rechtlichen Hintergrund.

Warum sollen die deinen Auspuff nicht eintragen!?
Ist doch nicht verboten



gelöschtes Mitglied

    die tragen dir dein fahrwerk ned ein wenns mit der rad/reifen kombination ned geht aber sonst juckt die dess ned!


    @Polo6ng40

    es geht lediglich um die bodenfreiheit vom auspuff, die is danach 5cm

    aber ich hab des alles ez gelesen


    gelöschtes Mitglied

      es is doch scheiss egal wie tief! dess is doch wurschd es müssen deine reifen mit dem fahrwerk harmonieren evtl. bodenfreiheit hat den tüver gar ned zu jucken!


      das tun sie


      dann wirst du verarscht würd mir mal gedanken machen,,,


      nene ich meinte die reifen passen zum fahrwerk da schleift nix usw


      gelöschtes Mitglied

        hm! wie ist das denn bei meinen felgen! im gutachten steht, dass sie zugelassen sind, solange das serienfahrwerk verbaut ist! wenn ich den nun tiefer lege, gilt dann mein felgen-gutachten nicht mehr? hab bis jetzt weder felgen noch tieferlegung eingetragen (kommt noch )!

        hier mal der text von der dekra:

        Zitat:

        In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind

        - die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit

        - den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
        - den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
        - Straßenbau

        anzuwenden.

        Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
        Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

        Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.


        Also, wie ihr seht, es gibt nur Richtlinien...

        MfG

        Pow3r


        bin mal gespannt was bei mir kommt hab knapp 7-8 cm frei und ca 50 cm lichtaustrittskante bei 60/40 und Rieger stoßi naja...


        passt doch einwandfrei


        naja ich hoffe mal nächsten monat gehts hoffentlich zum Tüv alles eintragen lassen


        wird schon klappen


        ich hoffe aber gleich erstmal ein paar begrenzungsgummis hinten rein knallen


        ich war eben mal bei ATU gewesen die meinten ich bräuchte mindestens 10cm bodenfreiheit am tiefsten punkt am fahrzeug? das kann doch nicht wahr sein oda


        Das is völliger Müll! Abba was verlangst du, wenn du zu ATU fährst? 8 cm is nen Richtwert abba kein Musswert, die 50 cm Lichtaustrittskante is wichtig, alles andere braucht dich nich zu interessieren...


        ne !

        da könnten aber viele karren einpacken Sind ja hier nich in Ösiland ...


        Hi,
        habe das mit den 50cm Lichtaustrittskante ja auch schon des öfteren gehört und frage mich seitdem wie zum Geier das zum Beispiel Leute mit nem Porsche 911 oder nem Lotus Exige machen. Die Dinger haben doch selbst mit Serienfahrwerk nie und nimmer 50cm.
        Naja, was will man machen, letzten Endes finden die Men in Green doch immer was wenn sie wollen.
        Greetz
        Der Fuely (der 60/60 mit 185/50-14 fährt und noch nie die Lichtaustrittskante gemessen hat)


        ja eben ich hab ihm auch gesagt er soll sich mal einige karren angucken da sind 10cm ja nixen....er meinte ja die haben alle gewinde drinne und schrauben den dann hoch und nachher wieder runter


        is klar, ich häng da jedes mal unterm auto, wenn ich die grünen seh und schraub eben hoch spur und sturz stelln sich bei mir von selber wieder ein

        Bei den Autos die von Werk aus so sind, is da irgendwie was anders, keine ahnung..


        das hab ich auch gedacht also is schon mal klar....da fahr ich nich zum tüv hin


        guuuuuuuuuuute Entscheidung


        Dankööö


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