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Integriertes Nebellicht als "Licht am Tag&quo

6N2andi
  • Themenstarter

Hi an alle Polofans!

Ist die Verwendung von Nebelscheinwerfern, die in die Fahrzeugfront integriert sind erlaubt?

"Das Verkehrsministerium wolle durch diese Neuregelung eine Alternative zum Abblendlicht oder den Tagfahrleuchten schaffen, die den Vorteil habe, die Glühlampen des Abblendlichtes zu schonen und dadurch deren Lebensdauer zu verlängern"

Ist jetzt das einschalten von Nebelscheinwerfern gestattet?

Jede Meinug ist gefragt! (also rein in die Tasten)



also du meinst ob es erlaubt ist die Nebelscheinwerfer als tagfahrlicht zu benutzen ?

ich würd sagen: Nein
weil das einschalten der Nebelscheinwerfer nur bei Sichtweiten unter 50 meter erlaubt ist.

Ich persönlich fahr immer mit Abblendlicht...Tag und Nacht...sicher ist sicher


Nein du darfst die NebelScheinwerfer nicht als TagesFahrLeuchten verwenden. Weil NS haben 55watt leuchtmittel und ein anderes streuglas verbaut haben. Wobei die TFL nur 21watt leuchtmittel haben. Desweiteren müssen die TFL ausgehen so bald Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht angeht. Für die NS muss du ja mindestens die Standlichter einschalten



6N2andi
  • Themenstarter

Vom ARBÖ

BMVIT-Erlass garantiert Straffreiheit für derzeit noch verbotenes Nebellicht am Tag

Die Verwendung von Nebelscheinwerfern, die in die Fahrzeugfront integriert sind, ist bereits ab 15. April als "Licht am Tag" gestattet - obwohl die dazugehörige KFG-Novelle, die dies dezidiert erlaubt, noch nicht in Kraft ist.
Ein neuer Erlass des Verkehrsministeriums vom 6. April garantiert Straffreiheit für jene Autofahrer, die vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle mit eingeschaltetem Nebellicht als "Licht am Tag" erwischt werden.
Bisher war die alleinige Verwendung von Nebellicht als "Licht am Tag" dezidiert verboten. Mit der 27. KFG-Novelle, die bereits im Nationalrat beschlossen wurde, aber noch vom Bundesrat behandelt und veröffentlich werden muss, darf in Zukunft auch bei Tag und guter Sicht integrierte Nebelscheinwerfer eingeschalten werden und somit als "Licht am Tag" fungieren.
Weiterhin nicht als "Licht am Tag" zulässig sind jedoch Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden. "Diese extra aufgesetzten Nebelscheinwerfer sind jedoch nur mehr bei wenigen älteren Fahrzeugen vorhanden", sagt ARBÖ-Techniker Franz Pfeiffer. "Alle neuen KFZ-Modelle sind bereits serienmäßig mit integrierten Nebellichtern ausgestattet".
Das Verkehrsministerium wolle durch diese Neuregelung eine Alternative zum Abblendlicht oder den Tagfahrleuchten schaffen, die den Vorteil habe, die Glühlampen des Abblendlichtes zu schonen und dadurch deren Lebensdauer zu verlängern.
Der ARBÖ rät jedoch keinesfalls Nebelscheinwerfer gemeinsam mit dem Abblendlicht zu verwenden, da es zu Überblendungen kommt und zudem der Vorteil des "Lamperlsparens" nicht mehr gewährleistet ist.
Wer jedoch ab 15. April gänzlich gegen die Lichtpflicht verstößt und keinerlei als Licht am Tag vorgesehen Lichtquelle am Tage einschaltet, muss mit einer Strafe von 15 Euro rechnen.
Um die Autofahrer nicht völlig zu verunsichern, welche Lichter ab wann taglicht-tauglich sind und welche nicht, fordert der ARBÖ für alle neu zugelassenen KFZ eine einheitliche EU-weite Ausstattungspflicht mit Tagfahrleuchten, die mit Einschaltung der Zündung automatisch eingeschaltet werden.
Der ARBÖ steht nach wie vor der Lichtpflicht am Tag eher skeptisch und abwartend gegenüber. Abgewartet werden vorerst die Ergebnisse einer ersten Evaluierung im nächsten Jahr, die Aufschluss über die Auswirkungen der Lichtpflicht auf die Verkehrssicherheit geben soll.



Aber der ARBÖ kann und darf doch nicht lügen!
Wenn wan es nicht darf? -> warum schreiben der ARBÖ dann das?


Was ist denn "ARBÖ"? Und "Nationalrat"? Ist das was aus Österreich? Gilt das dann im Zuge der Europäisierung dann vielleicht auch schon bald in Deutschland?


6N2andi
  • Themenstarter


Aha so ist das!


"ARBÖ" <- Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs
"Nationalrat"?<-sind die Abgeordneten

Anscheinend gilt das nur für Österreich!

Echt cool in Zukunft fahr ich immer nur mehr mit die Nebler



Mir wurde von einem Fahrschullehrersohn versichert, dass
zugelassene Nebelscheinwerfer in Verbindung mit dem
Standlicht das normale Abblendlicht ersetzen können.
Und das schon seit längerem.


NEbels nein.. Tagfahrlicht Ja!


Grave
  • polotreff.de Team
Grave's Polo 6N



6N2andi
  • Themenstarter

"NEbels nein.. Tagfahrlicht Ja! "


die nebler ersetzen ja das tagfahrlicht!


hihihi


aber nicht in DEUTSCHLAND.....schluss aus mikimaus.....


6N2andi
  • Themenstarter

würde dir wohl auch gefallen, wenn das in deutschland auch gelten würde!


naja deutschland ist ja auch nicht österreich!


Grave
  • polotreff.de Team
Grave's Polo 6N

zum glück - schluchtenscheisser :P uns einfach sonen kleinen abgerochenen kerl andrehen



naja tagfahrlicht .... am tag isses hell, un wie lange gibts schon autos? ......


Zitat:

"NEbels nein.. Tagfahrlicht Ja! "


die nebler ersetzen ja das tagfahrlicht!


hihihi


Das mein ich doch du Horst!

Geht nur eins von beiden!


6N2andi
  • Themenstarter

ja Horst <-- bist du selber



hab ich eh schon geschrieben am anfang.

weil das zur überblendung kommen kann!

aber das kann dir eh egal sein, bist halt kein österreicher, wo diese gesetze gelten!


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