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Einzelabnahmen

Polo86_50
  • Themenstarter

Ja aber was sagen den die Grünen? 40mm nie im Leben! Habe eine Scheinwerferunterkante von ca 43 cm und 9 cm Bodenfreiheit an der Tiefsten Stelle. Das Gutachten habe ich aber hier.



Musst halt nur drauf bestehen, das der Prüfer die Höhe deines Autos misst und so in die Papiere mit übernimmt! Hab ich auch drauf bestanden! Bin dann damit nämlich ausm Schneider wenn se mich anhalten! Und das mit der Scheinwerferunterkante gilt erst für Fahrzeuge ab Bj.89 glaub ich! Is also auch net dein Problem!


Polo86_50
  • Themenstarter

Dann werde ich das wohl so machen. Aber meinst du das klappt mit 40mm? Wenn der das nicht checkt, dann checkt der garnichts Aber wäre astrein. Dann versuche ich das mal. Dann darf ich sogar mit meinen Flegen etc. ohne querlenkerabstützung fahrten oder? Gilt das nicht erst ab 60 oder 80mm Tieferlegung?



Ich würde es auch mal mit einem anderen Gutachten versuchen für die Federn. Ein Kumpel von mir hatte das gleiche Problem wie du der hat dann einfach irgendein Gutachten genommen welches garnicht für die Federn war aber hats Problemlos eingetragen bekommen. (Bei der Dekra)


bei mir wollte der für die federn garkeine haben hat nur gekuckt und die nummer aufgeschrieben genau wie bei den felgen käfig und auspuff (ich glaube der prüfer hatte kein bock


IMG_1281.JPG
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