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175 50 13 !

gelöschtes Mitglied
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moin leude also ich fahre jetzt 175 50 13 auf 7*13 felgen. Muss jetzt den Tach angleichen lassen weiß aber nicht wo ich das machen kann weiß das einer viellecht von euch zufälliger weiße ?



moin...

thema wurde zwar des öfteren schonmal besprochen - also bitte suche nutzen

zu deiner Frage:
ja musst ne tachoangleichung durchführen lassen.. also nen ausgleichsgetriebe einsetzem. die weniger koventionelle ist einfach die tachonadel umsetzen ^^


Moment! Es kommt drauf an was für eine reifengröße eingtragen ist! Wenn bei dir nur 155er Reifen eingtragen sind, brauchst du das eigentlich nich! Hatte das selbe Problem mitm eintragen! Der TÜV Onkel wollte auch ne Tachoangleichung, bei der sich dann allerdings herausgestellt hat, das der Tacho gerade einmal 3% Abweichung hat und bis 7% darfste! Also war keine Angleichung nötig! Hat mich 35€ gekostet! Hör dich mal um ob´s irgendwo in deiner Nähe VDO-Weinhöppel gibt, die machen sowas noch! Wie gesagt, kann dich 35€ oder bis zu 250€ kosten! Je nachdem ob was gemacht werden muss oder nich!
Übrigens, die meisten Bosch Dienste machen das mittlerweile nicht mehr!



Esrtmal wird ne Tachoprüfung gemacht, bei der sich dann ne gewisse Abweichung ergibt. Übersteigt die die vorgeschriebene Toleranz muss der Tacho angeglichen werden. Im einfachsten Fall nimmt man ne G40 Tacho und ändert die Skala, also steht dort statt der 240 ne 220 und der Rest wird per Winkelmesser aufgeteilt.


Zitat:

Moment! Es kommt drauf an was für eine reifengröße eingtragen ist! Wenn bei dir nur 155er Reifen eingtragen sind, brauchst du das eigentlich nich! Hatte das selbe Problem mitm eintragen! Der TÜV Onkel wollte auch ne Tachoangleichung, bei der sich dann allerdings herausgestellt hat, das der Tacho gerade einmal 3% Abweichung hat und bis 7% darfste ! Also war keine Angleichung nötig! Hat mich 35€ gekostet! Hör dich mal um ob´s irgendwo in deiner Nähe VDO-Weinhöppel gibt, die machen sowas noch! Wie gesagt, kann dich 35€ oder bis zu 250€ kosten! Je nachdem ob was gemacht werden muss oder nich!
Übrigens, die meisten Bosch Dienste machen das mittlerweile nicht mehr!



jo also brauche ich auch kein angleichung bei meinem GT da ich auch ori 155 eingrtragen habe?


Wenn dann musst du alles lesen! Die Tachoprüfung ist Pflicht bei der Reifengröße!


steht ja nit umsonnst im gutachten das es pflicht ist


Siehste, in meinem Gutachten stand sogar drin das wenn als standardbereifung nur 155er gefahren werden dürfen, eine Tachoangleichung nicht erforderlich ist! Leider bestand der Prüfer darauf, zumindest auf eine Überprüfung! Habe bis jetzt 3mal die Erfahrung gemacht das man bei 155er Serienbereifung den Tacho nicht angleichen braucht da die Abweichung meistens im Bereich der Gesetzl. Toleranzen liegt!


Was aber eigentlich sinnlos ist weil alle Polos bis auf den G40 die gleichen tachos haben und somit ja alle gleiche Abweichungen (mal von den Tachotoleranzen abgesehen) haben sollten.
Die die 155/70 als Standardgröße eingetragen haben besitzen ja trotzdem den gleichen Tacho und die gleichen Getriebe....



Darüber hab ich auch schon nachgedacht! Mach mich mal auf der Arbeit schlau ob´s da evtl doch irgendwelche Unterschiede gibt!
Weil wie gesagt, in meinem Uralt Prüfbericht von Mohag/RSL steht das so drin. In den aktuellen sind die 175/50er Reifen ja gar nich mehr aufgeführt!

Allerdings könnte die Tachowelle von den anderen Modellen abweichen!?


würde mal sagen es hängt von der reifen höhe ab


Was ändert die Tachowelle als starres Teil denn an der Übersetzung?
Die Teile sind defintiv alle gleich, nur der G40 hat anstatt 980 ne 1000 als Wegstreckenzahl, deswegen kann man ihn ja auch nehmen bei den 175/50 und die Skala ändern, obwohl mein G40-Tacho gereicht hat um sie ohne Angleichung eingetragen zu kriegen.


Du kannst doch das Ritzel ändern! Die haben doch noch ne bestimmte Anzahl von Zähnen! Und wenn du jetzt eins mit mehr oder weniger Zähnen nimmst, dann ändert sich folglich deine Tachoanzeige oder nich?!


Wo willst du das Ritzel ändern? An der getriebeschnecke gehts nicht und im Tacho ist das auch nicht so leicht. Das ist wirklich alles das gleiche, glaub mir.


Erstma glaube ich´s dir. Und morgen auf der Arbeit werde ich mal meine Gedanken weiterverfolgen. Sollte ich dann auf etwas stoßen das meine Annahme bestätigt werd ich dich ma darüber informieren!


Mach das, mach das.
Mal sehen ob du mehr erfährst als ich weiß.


Wenns so sein sollte, dann spendierst du nen Kasten Bier wenn du ma wieder in meiner Nähe bist!

Falls ich nix finde bekommst du einen von mir aufm nächsten Treffen bei uns, zu dem du dann bestimmt kommen wirst!


nen Sixpack lass ich mir das wert sein, aber nicht nen ganzen Kasten!


Alles klar, wird so gemacht! Aber eisgekühlt versteht sich!



Trinke übrigens das Becks Green Lemon furchtbar gerne!


Naja, ma sehn was ich da morgen herausbekomme!


Was den Tacho angeht...wo steht das mit den zulässigen 7% Abweichung?
§ 57 Absatz 3 STVZO
"Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen."
Somit beträgt die zulässige Tachotolleranz +-4km/h.



Hab grad nochwas zum Thema gefunden:

Gesetzliche Vorschriften

Trotz der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden (wichtig für die Einhaltung von Tempolimits). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muss also nach "oben" verlagert werden, d.h. angezeigt wird grundsätzlich mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.

Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).

Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.


Da hast du ja schon alles selbst beantwortet. Naja 14km/h Abweichung wird man ja hinkriegen, aber die Abweichung beim km-Zähler ist nicht zu schaffen. Aber da wird meist nicht hingeschaut...


Sag das mal nicht, mein alter Polo hatte bei 100km/h 16km/h mehr angezeigt...somit konnte ich die Eintragung vergessen :(


Naja mit Zeiger etwas verstellen oder eigene Skala bauen passt das!
Hatte bei mir halt den g40 Tacho und da hatt es gereicht.


gelöschtes Mitglied
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also ich fahre ein genesis die kleinste größe ist 145 13 und die größte 175 60 13


gelöschtes Mitglied
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Also Leute war beim Tüv wegen eintragen von 175 50 13 und ich musste kein Tacho angleichen weil es noch ganz knapp in der Toleranz liegt


Ist ja auch logisch!
Wenn du in der Toleranz bist musst halt keine Angleichung machen!
Was anderes behauptet auch keiner.


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