Zitat:
hab ne abe für lasierte rückleuchten damit darfst du sie fahren wenn du dir 2 kleine rückstrahler unten an die stoßstange machst ... weil die rückstrahler in den rückleuchten sind ja überlasiert ... kann versuchen dir ne kopie zu schicken wenn die brauchst !
hey? ist das diese ominoese abe der firma "muschwitz"?
dann: VERBRENN SIE!
das is ein fake, auf den blinde ebay-kaeufer reinfallen.
da is aber absolut nichts echt dran.
koennt ich euch auch zum download bereitstellen, wenn mir dafuer die traffickosten nicht zu schade waeren.
@br1012:
legal geht das nicht so ohne weiteres.
wenn du die leuchten legal fahren willst, brauchst du vom tuev (machen nur 2 stellen in deutschland) ein lichttechnisches gutachten. kostet im vierstelligen bereich.
gruss,
tom
@tom
im vierstelligen Bereich? das ist ja günstig 
lg
Bianca