Zitat:
ergebnis ist also ausser dem geilen sound, was die beschleunigung etc. angeht eher ernüchternd. werd ihn dennoch drinne lassen und auf kühlere zeiten warten![]()
hat jemand ne lösung für dieses luftproblem vl schon gefunden?
darf man lüfter in die schläuche bauen damit auch beim anfahren schon genügend luft durch den schlauch kommt, oder ist das verboten?
meinste nicht das im motorraum ein bisl starke luftbewegung is wegen grill usw beid er fahrt? finden doch viele luftverwirbelungen statt, dazu muss man noch sagen , das im sommer straße auch warm is reifen warm werden, und naja?
hm..........muss mal jetz so sagen, scheiß armer Deutschland.
finds ja schönd as du deinen k u n eingetragen bekommen hast.
nur bei uns "Tüv Thüringen" hat mir letzte woche mein tüver gesagt, das die nich mehr eintragbar wären, aus welchen gründen auch immer........ is echt der hammer...
Zu geil! Bei der Versicherung melden wegen Leistungssteigerung!
Daran hatte ich ja noch gar nicht gedacht!
das smilie is ja so geil @ denis
![]()
Huhu!
Wir haben bei meinem Polo den Kaltluftschlauch verlängert und vor das Gitter neben den rechten Nebler gelegt.
Hab da auch bei höheren Temperaturen noch kein Problem mit gehabt!
Vieleicht hilft dir das ja auch...
Gruß Coconella
hmm, da is meiner auch schon....
Zitat:
hm..........muss mal jetz so sagen, scheiß armer Deutschland.
finds ja schönd as du deinen k u n eingetragen bekommen hast.
nur bei uns "Tüv Thüringen" hat mir letzte woche mein tüver gesagt, das die nich mehr eintragbar wären, aus welchen gründen auch immer........ is echt der hammer...
Aus einem Kundenanschreiben von Racimex - sicherlich auch für einige von euch Interessant:
Sehr geehrter Kunde!
Der TÜV hat uns mitgeteilt, dass alle Teilegutachten bezüglich der Einhaltung der Abgasgrenzwerte mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Abgaszyklus (Prüfung nach 70/220/EWG) zu überprüfen sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen diese Teilegutachten zurückgezogen werden.
Alle Inhaber von Teilegutachten mit dem Änderungsumfang "Luftfilter" müssen bis 31.12.2005 den Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG erbringen, ansonsten werden die Teilegutachten für ungültig erklärt und zurückgezogen.
Dies betrifft, wie gesagt, alle Inhaber von Teilegutachten ohne Nachweis des Abgaszyklus gemäß RL 70/220/EWG.
Hiervon sind leider auch ältere TÜV Teilegutachten von uns betroffen:
Alfa Romeo 156
Fiat alle
MG alle
Peugeot alle
Subaru alle
BMW alle
Honda alle
MINI alle
Renault alle
Suzuki alle
Chrysler/Jeep alle
Lancia alle
Mitsubishi alle
Rover alle
Toyota alle
Citroen alle
Mercedes alle
Nissan alle
Smart alle
Volvo alle
Da wir erst vor einigen Tagen über die Problematik informiert worden sind, ist es uns leider nicht mehr möglich, diesen Nachweis bis zum 31.12.05 zu erbringen.
Daher werden für die oben aufgelisteten Fahrzeuge die Teilegutachten zum 31.12.05 ihre Gültigkeit verlieren.
Neuere Teilegutachten der Marken Audi, Ford, Opel, Seat, Skoda und VW bleiben vorerst bestehen.
Bei allen Fahrzeugen, in denen die Luftfilter bereits eingetragen sind, bleiben die Eintragungen erhalten und auch gültig. Eine Austragung erfolgt nicht.
Quelle: Kundenanschreiben Racimex vom 21.12.05