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Abgemeldetes Fahrzeug abschleppen ?

aber lest euch das mal selber durch ^^

man darf mit 15 ohne führerschein ein abgeschlepptes auto lenken



ich hab mich da mal reingelesen da ich auch mal ein nicht angemeldetes Auto abgeschleppt habe, man darf es abschleppen, z.B. zum Tüv zur Werkstatt und natürlich auch zurück, da gab es auch mal nen Gerichtsbeschluss wo jemand ein Auto 45 km abgeschleppt hat. Derjenige hat eine Strafe bekommen da es für den Richter zu weit war. Man brauch auch keine Warnblinkanlage wenn die nicht funktioniert. Dafür muss man aber dann nen Warndreieck hinten am Auto befestigen.

mfg studpolo


Gut zu wissen, *autos bei ebay kauf die 300 kilometer weit weg sind..*



Zitat:

aber lest euch das mal selber durch ^^

man darf mit 15 ohne führerschein ein abgeschlepptes auto lenken


Nein darf man nicht, man muss min. Klasse B besitzen! Und derjeniger der das ziehende Fahrzeug fährt min. BE oder gar den 7,5t Schein haben!


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Nein darf man nicht, man muss min. Klasse B besitzen! Und derjeniger der das ziehende Fahrzeug fährt min. BE oder gar den 7,5t Schein haben!


    Das ist falsch... Der Gesetzgeber regelt diesen Sachverhalt im §6 FeV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) so:

    Zitat: "[...
  • Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs." (bundesrecht.juris.de -> FeV -> §6)

    Soll heißen, wenn du 'nen KfZ bis 3,5 to als Zugmaschine einsetzt, dann benötigst du Klasse B.


  • gelöschtes Mitglied

      Da ist es Schwarz auf Weiß wie man so schön sagt .

      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



    • grüsse Stephan


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