Da wird immer die Zulässigkeit des Teils (StVZO) mit der Zulässigkeit der Nutzung (StVO) verwechselt.
Die meisten Probleme hier im Forum drehen sich ja um die Zulässigkeit des Teils (Bodykit, UBB, ...) und wenn ein Teil nach der StVZO zulässig ist, dann darf man es auch (manchmal) benutzten. Ein Frontspoiler ist naturgemäß nicht abschaltbar, also kann man in immer "benutzen".
Es gibt aber Bauteile, die darf man trotz der Zulässigkeit als Teil (StVZO) oder gar Zwang zur Ausrüstung (Nebelschlußleuchte, Hupe) nur eingeschränkt benutzen, oder fährt hier jeder mit Dauerton auf der Hupe durch die Gegend, nur weil eine Hupe Pflicht ist.
Daher immer auch mal den Blick in die StVO, die die Nutzung eines Bauteils regelt und da geht es dann rund:
Für die Innenbeleuchtung gibt es keine Verbote aus der StVZO, außer den Allgemeinen: Unfallschutz, Behinderung bei der Bedienung oder Übersicht des Fahrzeugs, keine Blendung oder Ablenkung des Fahrers.
Daraus ergibt sich eben die "gesetzliche Lücke" für derartige Umbauten: es wird im Gesetz vom "Fahrer" gesprochen, um aber einen Fahrer zu haben, muss auch eine Fahrtätigkeit vorliegen und dazu gehört eine Person auf dem Fahrersitz und der Motor muss laufen, egal ob die Kiste steht oder rollt. Hat man keinen Fahrer, kann der auch nicht abgelenkt werden, somit im Stand (für die Pedanten bei der Polizei auch Motor aus) absolut zulässig zu benutzen.
Während der Fahrt wird das Ganze schon kritisch, denn es geht nicht um "Blendung", sondern um "Ablenkung" und der wunderbare Spruch: warum schaltest Du es während der Fahrt ein, "sieht cool aus" und damit schnappt die Falle zu: um festzustellen, dass etwas cool aussieht, sieht man hin, somit ist die Ablenkung vorhanden.
Wer während der Fahrt mit eingeschalteter Innenbeleuchtung "erlegt" wird, kann jederzeit bestraft werden, nicht nur wegen einer nachträglich eingebauten Bodenbeleuchtung, sondern schon mit der kleinen serienmäßigen Funzel am Dachhimmel. Deshalb als Hinweis der "Trick" mit den Türkontakten, mit einer derartigen "Steuerung" ist man aus allem "strafbarem" raus.
Daher auch die Möglichkeit einer eintragungsfreien und völlig zulässigen Ausstiegsbeleuchtung:
Helle LED (Farbe egal) unten in der Türablageschale / Verkleidung eingebaut mit Strahlrichtung nach unten und über die Türkontakte geschaltet
1. Eintragungsfrei weil innen, (StVZO)
2. Farbe egal, weil innen, (StVZO)
3. keine E-Zulassung für die Leuchte notwendig, weil innen, (StVZO / StVO)
4. keine direkte Lichtwirkung an andere Verkehrsteilnehmer, weil Lichtstrahl nach unten auf die Fahrbahn, (StVZO / StVO)
5. keine Lichtwirkung nach außen, weil innen und über die Kontakte geschaltet. Tür zu - Licht aus, (StVZO / StVO)
6. keine Ablenkung des Fahrers, weil Fahrzeug steht beim Öffnen der Tür,(StVO), sollte zumindest, wer die Tür wegen dem UBB-Effekt bei 90 km/h öffnet, bekommt ganz andere Probleme .
mfg Stephan
joar ds mal toll stephan! ich hab 50 leds unterm armaturenbrett im fussraum
Mach mal an Nachts , mal schauen wir lange Du ohne Gesellschaft bis ...
Auch kann man nicht mit dem EG Gesetz kommen da auch da keine genaue Regelung ist ,
habe mich schon dumm gesucht im weiten Netz ....
Hauptsache man Lenkt sich und andere nicht ab ...
naja die sind ja übern türkontakt geschaltet ich beweg mich schon auf dem richtigen fuss bin ja ned deppert!
Das weiß ich doch ... ![]()
Deswegen Schätze ich Dich doch auch ...
jaja so is gut
naja muss mal wohl irgendwann bilder machen
hab meine auch am türkontakt mit dran und zustzlich über schalter...
der trick ist.. wenn ich die über den schalter einschalte, leuchtet nur der Fußraum, nicht die Deckeleuchte. Schalte ich die Fußraumbeleuchtun aus und öffne die Tür leuchtet beides ![]()
das steigen die nie druch ^^
es geht doch auch darum das es wärend der fahrt im straßenverkehr verboten ist!
@mággot! mach dochmal an! und warte bis dich die bullen anhalten, die werden dir den paragraphen schon zeigen
lol,... hab se auch so gut wie nie während der fahrt an.... hab ja schließlich nix davon... sehe dann maximal das der fußraum ma wieder gesaugt veren könnte ^^
Hallo,
ich wollte kein neues Thema anfangen, also nutze ich dieses hier.
Mal davon abgesehen dass gewissse beleucdhtungen gegen die STVO verstoßen richtet sich meine frage trotzdem dazu.
Gibt es denn keine gültige und zugelassene Methode um eine gescheite Innenbeleuchtung zu schalten so dass diese auch wärend der fahrt zugelassen ist.
Ich mein, zwei nette LED's die meine Infinity Lautsprecher anleuchten sind ja verboten, solange Sie in der Heckscheibe sichtbar sind (was eigtl. Sinn und zweck wäre) ![]()
Und was braucht man Licht im Fußraum wenn man angehalten wird nur weils sichtbar wäre, das passt nicht zusammen, Logo sieht man das doch dann im Innenraum und Logo hört das nicht bei der Seiten & Frontscheibe auf ![]()
Den ganzen Terz verstehe ich wieso nicht.
Ok mit den Einstiegsleuchten beschäftige ich mich gerade, muss ja auch was aussehen.
Aber was ist mit leutsprecher die Blinken, die sind ja dann wohl auch nicht zugelassen ![]()
Grüße Michael