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Erlaubt?

Poloqueen
  • Themenstarter

Hi an alle, darf man vorne 14 Zoll und hinten 16 Zoll fahren? Gibt es die Möglichkeit das per Sondereintragung beim Tüv genehmigen zu lassen? danke, eure poloqueen



Ich glaube, das geht nicht mehr.
Es gab mal nen Käfer, der hatte vorn 15" und hinten 16", ist aber lang her. Und 2" Unterschied wird wohl nicht im Bereich einer möglichen Eintragung liegen.


so blöd es vielleicht klingen mag, aber ich glaub an Deiner Stelle würd ich einfach mal beim Tüv anfragen und falls ja mir das auch schriftlich bestätigen lassen.

Aber etwas Gescheiteres fällt mir auf die Schnelle jetzt auch nicht ein.*achselzuck*



kollege hat aufm 2f, vorn 14" hinten 15" und der meint es ist alles eingetragen, ich würd ebenfalls einfach anfragen, aber nicht beim normalen tüv, sondern bei diversen firmen die sowas nicht so eng sehn ; )


oder lässt dir erst nen satz 14 zöller eintragen und dann nen satz 16 zöller und steht dann auch beides im fahrzeugschein... dann haste schonmal was für die reinleitung


hallo mal abgesehn vom eintargen meint ihr den das sieht gut aus kann mri das gerade voll nicht vorstellen?!?! Hat den jemand mal ne 14er udn ne 16er felge und soviel lange weile das aml eben drauf zu stecken n pic zu machen und das hier zu posten


Als Grundsätzlich ist der Durchmesser egal, es geht um den Abrollumfang der Räder, der soll vorne und hinten gleich sein. Um das bei ner Kombination 14 / 16 Zoll hinzubekommen, dann mußte vorn wohl nen dicken Ballonreifen fahren und hinten nen flachen Reifen! Und das sieht bestimmt mega-beschi.... aus.

Meine Meinung: Vergiß es einfach!


aber das sieht doch gar nicht aus ... wenn da 2" unterschied sind =_=
weil ja der abrollumfang der selbe sein müsste .... obwohl muss das bei sondereintragungen unbedingt sein?


Ich würde es an deiner stelle höchstens mit 1 Zoll unterschied probieren!



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