Hallo. Musste gestern abend 10€ bezahlen weil ich innerorts die nebelscheinwerfer an hatte. Ist das rechtens? Hab gehört das ab 2007 nix mehr kostet.
kostet weiterhin
shit! Wann darf man die nsw anmachen? Innerorts gennerel verboten?
Glaub wenn die Sicht unter 50m oder so ist oder anders ausgedrückt: eigentlich nie! Zumindest wenn man nicht im dunkelsten Schwarzwald wohnt^^
Zitat:
...Zumindest wenn man nicht im dunkelsten Schwarzwald wohnt^^
ganz einfach für unsere nebel vernaticker
mein tüv mann hat ir ein tip gegeben und zwar einfach als tagfahrlicht anschliesen und den wich vom tagfahrlicht mit nehmen fertig dann könt ihr es offizil
so wenn ihr jetzt fragt wegen dem wisch ich habe ihn von meinem tüv mann kann den gerne auch am montag mal einscanen und verschicken bekommt ihr aber glaube ich auch so im netz
einfach mal googeln
Zitat:
mein tüv mann hat ir ein tip gegeben und zwar einfach als tagfahrlicht anschliesen und den wich vom tagfahrlicht mit nehmen fertig dann könt ihr es offizil
so wenn ihr jetzt fragt wegen dem wisch ich habe ihn von meinem tüv mann kann den gerne auch am montag mal einscanen und verschicken bekommt ihr aber glaube ich auch so im netz
einfach mal googeln
weiß jemand vielleicht den genauen paragraphen und was da wortwortlich drinsteht? Weil die bullen hier sind echt schimm und wollt wissen wenn schneefall ist ob ich innerorts nsw an haben darf
§ 17 STVO... aber was da wortwörtlich steht... ka, müsste ich suchen und das dauert da schon alles in kartons ist fürn umzug.
Aber scuh doch mal, gibs doch bestimmt auch online irgentwo
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oder dieser, gleich mit den Bußgeldern:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
in bezug auf deine Frage ob innerorts...
Bei uns fahren die "bullen" selber innerorts mit nsw...
§17 Abs. 2 Satz 1 StVO:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
§17 Abs. 3 Satz 1:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Abs. 3 Satz 2:
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Abs 3 Satz 3:
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Bei dem erheblich handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff und über das was man "erheblich" nennt kann man sich vorzüglich streiten.
mfg
Hier in München fahren zig VW-Sixpacks rum mit SL uns NL
Kostet so weit ich weis zwar 10€ wenns pampig werden; is zwar net "legal" wird aber im allgemeinen (zumindest hier) toleriert.
Hab a scho einige (aber deutlich weniger) "normale" Streifenwagen mit NL & SL fahrn sehn.
Allerdings noch nie Zivis, immer nur offizielle ;-D