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Nebelscheinwerfer Strafe

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo. Musste gestern abend 10€ bezahlen weil ich innerorts die nebelscheinwerfer an hatte. Ist das rechtens? Hab gehört das ab 2007 nix mehr kostet.



gelöschtes Mitglied

    kostet weiterhin


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    shit! Wann darf man die nsw anmachen? Innerorts gennerel verboten?



    Glaub wenn die Sicht unter 50m oder so ist oder anders ausgedrückt: eigentlich nie! Zumindest wenn man nicht im dunkelsten Schwarzwald wohnt^^


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      ...Zumindest wenn man nicht im dunkelsten Schwarzwald wohnt^^


      Hehehehe Pech gehabt! Dann "darf" ich se öfters anhaben!

      Raphi


      ganz einfach für unsere nebel vernaticker

      mein tüv mann hat ir ein tip gegeben und zwar einfach als tagfahrlicht anschliesen und den wich vom tagfahrlicht mit nehmen fertig dann könt ihr es offizil

      so wenn ihr jetzt fragt wegen dem wisch ich habe ihn von meinem tüv mann kann den gerne auch am montag mal einscanen und verschicken bekommt ihr aber glaube ich auch so im netz
      einfach mal googeln


      Zitat:



      mein tüv mann hat ir ein tip gegeben und zwar einfach als tagfahrlicht anschliesen und den wich vom tagfahrlicht mit nehmen fertig dann könt ihr es offizil

      so wenn ihr jetzt fragt wegen dem wisch ich habe ihn von meinem tüv mann kann den gerne auch am montag mal einscanen und verschicken bekommt ihr aber glaube ich auch so im netz
      einfach mal googeln


      dann darf aber das standlicht NICHT mit ansein... und die nebels müssen aus gehen wenn licht, auch Ablendlicht eingeschlatet wird...

      Auszug aus einer STVO erläuterung...:

      "Nebelscheinwerfer... zulässig... dürfen bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden, neben dem Abblendlicht.
      ...
      Bei Nebelbänken ist dem Fahrzeugführer zuzubilligen, so lenge mit NSW zu Fahren, bis mit Sicherheit feststeht, dass kein nebel mehr auftreten wird."

      Zu den 50 metern... das gilt für die Nebelschlussleuchte und dann darfst auch nur 50 KM/h fahren... aber innerorts muss die aus!

      NSW dürfen auch innerorts an sein wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind s.o.

      hilft das?

      MfG

      edit: das fahren mit standlicht, auch ohne nsw ist generell verboten... mit ausnahme, man sieht bei nebel mehr wenn das abblendlicht aus ist...


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      weiß jemand vielleicht den genauen paragraphen und was da wortwortlich drinsteht? Weil die bullen hier sind echt schimm und wollt wissen wenn schneefall ist ob ich innerorts nsw an haben darf


      § 17 STVO... aber was da wortwörtlich steht... ka, müsste ich suchen und das dauert da schon alles in kartons ist fürn umzug.

      Aber scuh doch mal, gibs doch bestimmt auch online irgentwo
      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



    • oder dieser, gleich mit den Bußgeldern:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


    • in bezug auf deine Frage ob innerorts...

      Bei uns fahren die "bullen" selber innerorts mit nsw...



    • gelöschtes Mitglied

        §17 Abs. 2 Satz 1 StVO:
        Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

        §17 Abs. 3 Satz 1:
        Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.

        Abs. 3 Satz 2:
        Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

        Abs 3 Satz 3:
        Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

        Bei dem erheblich handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff und über das was man "erheblich" nennt kann man sich vorzüglich streiten.

        mfg


        Hier in München fahren zig VW-Sixpacks rum mit SL uns NL
        Kostet so weit ich weis zwar 10€ wenns pampig werden; is zwar net "legal" wird aber im allgemeinen (zumindest hier) toleriert.
        Hab a scho einige (aber deutlich weniger) "normale" Streifenwagen mit NL & SL fahrn sehn.

        Allerdings noch nie Zivis, immer nur offizielle ;-D


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