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Abschleppharken Plicht?

wes93
  • Themenstarter

Die übercshrift sagt eigendlcih schon alles!



afaik vorne ja, hinten nein.

Vorne hat mir der TÜV erst anfang dieser Woche bemängelt
Hinten du bist ja nicht verpflichtet jmd abzuschleppen bzw. auch nicht immer in der Lage dazu.

mfg


stimmt nicht ganz
mein tüv sagte mir das ist nicht pflicht!
hat meine auch eingetragen ohne kläppchen zum abschleppen
er sagte nur is dein ding wenn du keinen hast!



Ich bin deswegen nach Hause geschickt worden und musste das Geweinde fuer den Haken freilegen. irgendwie muss man ja angeblich weggeschafft werden, falls man liegen bleibt.
Wobei erstma musste die Karre ja eh an den Rand schieben und dann ruft man halt den ADAC mit son Kranabschlepp Dingen ^^

Naja evtl. siehts ja auch jeder Prüfer wieder verschieden.
Kann halt nur sagen, dass ich erst wieder fahren durfte und das Ding freilegen musste.

mfg Era


weist doch die versuchen überall ihr geld zu machen
und die tüv beamten meinen halt sie hätten die oberhand was sie auch bis jetzt hatten.
wenn gtü und so das au bald darf dann sehen die alt aus was meinste wie sich die kleinen unternehmen dann freuen.


Ich hoffe, dass die GTÜ bald auch Re-import abnehmen darf, muss leider momentan immer zur TÜV Hauptstelle, macht zwar in meinen Augen keinen Sinn, aber das macht sovieles bei der deutschen Gesetzgebung nicht (:


hallo

also ich hab hinten auch keinen mehr! es ist laut gestz aber pflicht vorne und hinten einen zu haben! hatte deswegen extra mal ne e-mail ans KBA amt und an TÜV nord geschickt! die meinten beide das vorne und hinten plicht ist! aber wenn du TÜV prüfung hast guckt da sowieso keiner nach! und wenn polizei kontrolle noch weniger!


Hinten auch? Hmm das es vorne Pflicht ist versteh ich ja noch, Verkehrshindernis etc.
Aber wie will man z.B mit nem kleinen Polo nen ... ka .. Jeep oder aehnlches vernünftig bewegen?

Naja aber das sind halt unsere Gesetzte , versteh ich genauswo wenig wie die 20cm vom Nummernschild aber ok.

Dann Entschuldigung fuer die falsche info /:


gelöschtes Mitglied

    Das vorne der hacken pflicht ist, ist doch klar und auch vernünftig.
    Wenn man zb aus einem graben oder so gezogen werden muss.
    Hinten den würd ich auch schon eher zumachen.
    Aber man weiss ja nie was kommt und für was man dann den haken braucht.
    Gruß Julien



    wes93
    • Themenstarter

    ich emine der harke ist ja ncoh vorhanden abe reben verdeckt durch die heck/ front schürze und zur noct kann mna die ja abmachen! oder net?


    stellst dich dann hin und schraubst die ab ja? geile Vorstellung...


    gelöschtes Mitglied

      Also wenne ma auf der autobahn oder so stehst.. und da die stoßstange abbauen willst.
      Und ob du ausgerechnet das richtige werkzeug dabei hast weiss man ja net.
      Ich würde es vorne auf jeden fall offen lassen.
      Gruß Julien


      vorne pflicht - hinten nicht!

      vereinzelte tüvprüfer tragen dir aber auch den vorderen haken aus...............


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