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Blaue Tachobeleuchtung

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo. Also ich spiele mit dem Gedanken meine grüne Amaturenbeleuchtung in blau zu ändern. Kann ich da irgendwie probs kriegen mit den grünen oder dem TÜV? Aber dürfte doch eigentlich nicht.andere VWs haben das ja auch. Is einem schonmal sowas passiert in der richtung, dass die stress gemacht haben deswegen?

mfg
Meijey



nö warum sollte es da prob geben beim tüv sagen sie nix


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

ja ich weiß ja nich was die sich alles so einfallen lassen die dummbrazen da beim tüv^^



Hi, Tüv und Polizei macht keine Probleme. Hab sogar meine Unterbodenbeleuchtung eingetragen bekommen. Gefällt der Polizei garnicht aber können nix dagegen machen wen Tüv ok sagt.

Gruss


gelöschtes Mitglied

    "Hi, Tüv und Polizei macht keine Probleme. Hab sogar meine Unterbodenbeleuchtung eingetragen bekommen. Gefällt der Polizei garnicht aber können nix dagegen machen wen Tüv ok sagt. "

    Das stimmt so leider nicht.

    1. alles was ein TÜV/Dekramann einträgt kann beim nächsten TÜV wieder ausgetragen werden.

    2. Kann die Polizei Dein Auto wegen der UBB still legen.

    Und wegen der blauen Beleuchtung gibt es keine Bedenken vom TÜV.

    Greetz

    XBM


    Hi Xbm, ja auf einer seite hast du recht. Das hat Sie auch versucht aber nicht geschafft. Ich geh nur zum orginal Tüv. Nicht Dekra oder Gtü. Dann bekommst du keine Probleme.
    Anbauen ist ja erlaubt aber nicht einschalten während der Fahrt.
    Klar wen sie dich an Arsch bekommen wen du Sie anhast dann werden Sie versuchen dich zu F....! Aber die sind auch nur menschen.
    Wo kommst du her wen ich fragen darf?
    Gruss


    gelöschtes Mitglied

      Aus Krefeld nähe Düsseldorf

      Greetz

      XBM


      Sind bei euch die Beamten so anderst als bei uns. Also hier in Reutlingen und Stuttgarter Umgebung ist das alles kein Problem. Wie schon gesagt Tüv sagt wo es lang geht.
      Bei euch ist das voll anderst rum.
      Genauso wie mit der angeblich vorgeschriebenen Bodenfreiheit. Die gibt es nicht. Es steht in keinem Gesetzt irgendwas das ein Auto so und so viel mindetens Bodenfreiheit haben muss.

      Gruss aus Reutlingen


      aber der tüv sag meistens, wenn die autos nicht mehr auf die bühnen und so weiter kommen, wird am auto nix gemacht. das sind in der regel so 7 - 8 cm.

      greetz dj.



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