Hi,ich habe jetzt so viile Varianten gehört,ob man Unterbodenbeleuchtung dran haben darf.Manche sagen ja,aber nicht angeschlossen,andere sagen ja aber nur über Türkontakt,wieder andere sagen ja, aber nicht an beim Fahren und wieder andere sagen man darf sie überhaupt nicht drunter haben.Kann mir nun mal jemand sagen,wie das wirklich ist?
Grüße
Ju
hi also bis vor kurzem war die regelung noch so das man sie nur bei abgestellten motor anhaben darf, aber das hat sich jetzt geändert auf öffentlichen plätzen wie parkplatz und so auch nicht mehr das heiß is jetzt vollkommen illegal
mfg jan
Ich hatte sowas damals (leider) auch mal an meinem 2F.. Und durft mir dann von nem Polizisten und nem Gutachter vonna Dekra anhören (Nachdem er auf der Bühne stand) das diese Beleuchtungsanlagen unterm Auto generell verboten sind!
Trotzdem sind einige noch anderer Meinung!
Am besten du machst dir die Mühe und schaust mal bei TÜV/Dekra vorbei und fragst sie ob sie so was abnehmen würden.
Und nicht nur einen Prüfer fragen, denn oftmals sagt der eine 'ja' und nen anderer bei der gleichen Prüfstelle 'nein' .
Mit buntem Licht brauchst du den aber wohl nicht mehr kommen.
Nimm ne weiße Beleuchtung an den Seiten , die ne ABE hat, und sag, dass
du sie als Einstiegsbeleuchtung verwenden willst, vielleicht hast ja glück.