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Fragen zu §21

Neitschl
  • Themenstarter
Neitschl's Polo 86C

muß mit meinen polo zum §21. was wird da alles nachgeschaut? meint ihr der tüver sagt was wen ich ne innenbelüftete bremse drauf mache? oder soll ich das erstmachen wenn ich wieder frisch tüv drauf hab machen



Hi,
eigentlich is §21 nicht viel anders wie normaler tüv.
Fahr ambesten einfachmal zum tüv erzähl ihm ein anliegen und dann sagt der dir schon was du machen musst damit es passt.
Mal n gespräch mit dem Prüfer schadet nie.
MFG Hias 86c


Neitschl
  • Themenstarter
Neitschl's Polo 86C

du hast recht werd ich morgen gleich machen. wie gesagt sicherheit geht vor.



Zitat:

eigentlich is §21 nicht viel anders wie normaler tüv


Quatsch. Das eine ist die periodische Pflichtuntersuchung und das andere ne Einzelabnahme.

Bei der Einzelabnahme wird nur geschaut, ob das Bauteil, das wären in dem Fall die Bremsscheiben, richtig verbaut worden sind und ihren Zweck erfüllen.


§ 21 ist ne Vollabnahme für Fahrzeuge die mehr als 18 Monate bzw jetzt 84 Monate nicht angemeldet waren oder viele machen es eben mit der Eintragung so (sondereintragung)... Warum musst du denn ne 21 machen?


Neitschl
  • Themenstarter
Neitschl's Polo 86C

der polo war jetzt so 3,5 jahre in der garage gestanden. und da von meiner freundin ihrem auto der tüv seit 2 monaten abgelaufen ist geb ich ihr mein bastel polo.


Ist doch geändert worden! Bruachst jetzt erst nach 84 Monaten die § 21. jetzt reicht der normale TÜV ! Vorher waren die Eintragungen ja dann hinfällig wie das jetzt ist kann ich nicht sagen!


gelöschtes Mitglied

    ist es nicht so!
    die 84 monats regel gilt erst für auto die ab einführung der regelung abemeldet wurden.
    sprich alle die vorher schon abgemeldet waren, für diese gilt die alte regel!
    ist mir so gesagt worden hier im forum!

    http://www.polotreff.de/html/forum.../71512.html


    Also ich hab heute morgen beim tüv angerufen und gefragt was der spaß kosten soll.
    Er fragt mich darauf wann er denn abgemeldet worden sei. Ich sagt vor 4 Jahren. und er sagte da brauch ich nur eine normale HU.
    Dann muß die 84 Monate regel ja auch für die Faherzuge davor gelten.



    gelöschtes Mitglied

      alles klaa damit ziehe ich zurück

      um so besser auch für mich! damit hab ich mir einige kosten gespart!
      aber werde auch nochmal bei meinem tüv vorbei fahren! sicher ist sicher

      @ MCC
      soll nicht heißen das ich dir nicht glaube, aber man kennt ja vätercen tüv

      EDIT: mein tüv ist unfähig "ja ähm .... straßenverkehrsamt ....ähm ....blaaablaaablubb!"
      dann werd ich da mal anrufen!


      polotreff.de
      #11 - 12.03.2007faherzuge und autos
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