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TÜV bescheuert?

...sry wegen rechtschreibfehler



Zitat:

Also ich hab bei mehreren angefragt und die haben alle gesagt, dass sie es leider nicht dürfen.


Ach so, war des ni irgendwie so das die des nur hier im Osten dürfen? kA, jedenfalls darfs die Dekra hier


@#3
  • Themenstarter

also hier bei uns und umgebung darf die dekra keine 21 machen! naja

Danke trotzdem für eure zahlreichen antworten

S***** TÜV



75th green kommt drauf an was du unter stilllegen verstehst!
Nummernschild entstempeln, sprich stillegen darf nur die zulassungsstelle!aber egal!ohne rechtschutz darf ein tuningfreund eh nicht mehr rumfahren!leider!


Das nummerschild haben die mir vor der hofeinfahrt entstempelt.

DIE BULLEN!


HIIIIIIIIIIIIIIIIILFE


Ich krieg die Krise.


Hab n Fahrwerk verbaut und eingetragen bekomm.

Soweit so gut.

Laut Gutachten 60 /60
is fürn Polo auch kein Problem.


Mein Problem is das ich mir Felgen eintragen lassen wollte.
Felgen in 7 und 8x 14 mit 195 /45 14 rund um.

Ich fahr da hin zu den Blauen Deppen,
weil ich ja ma gelernt hab dass nur räder erlaubt sind , die die selbe Größe haben.

Sprich das Rad mit 195er auf ne 14 ''
is genauso groß wie ne 13'' mit 155 /70 er.

stellse nebeneinander : --> jau stimmt.
Gutachten hab ich auch .

Tüv Prüfer lässt mcih rein fahren , guckt, und sagt:

Oh oh oh das wird nix,
der is zu tief das seh ich jetz schon.

Spiegelunterkante

mein neues Lieblingswort!

Kann mir einer helfen?


fahr mal nach ahlen zum tüv ,hab da bis jetzt noch keine probleme gehabt
die penner in hamm kannste vergessen


Ahlen?

meinse ich krieg da auch Sitze abgenomm?

Hab da die Konsolen vonem Polo dran geschweißt...


gelöschtes Mitglied

    hättest ihn mal fragen sollen wo das steht das er behaupten kann dein auto ist zu tief, das ist nämlich blödsinn denn es gibt kein § wo genau drinsteht das auto muß soundsoviel cm vom boden entfernd sein es gibt nur eine empfohlene richtlinie von glaub 8cm und die 8cm sind dafür das wenn mal auf ner straße der teer abgefräst wird das der gullideckel nicht höher als 8cm herrausstehen darf



    Ich sag nur Lichtaustrittskante bzw. auch gern mal Spiegelkante genannt! Mindesthöhe 500mm.
    Und an die Richtlinie mit den 8cm sollt man sich schon halten, denn alles andere ist nicht unbedingt fahrbar! :(


    gelöschtes Mitglied

      Ist so bei einer GFK Lippe (Hartes Material) 8cm

      bei ner ABS (Weiches Material) 7cm mindestabstand zum Boden


      Nach der RiLi eigentlich 11cm zu festen Teilen wie Achsen und 8cm zu beweglichen (teils Auspuff oder Stossstangen).


      gelöschtes Mitglied

        Also die "Bullen" dürfen dein Auto nicht stillegen!
        Die Plakette entfernt die Zulassungsstelle oder jmd der von denen Beauftragt wurde. Das allerdingdings kann auch die Polizei sein.
        In besonderen Fällen wie z.B. das Fahrzeug wurde bei einer Straftat benutzt und die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt das Auto hat die Polizei auch das recht die Plakette abzukratzen. Aber bei Tuning"verstößen" macht das in der Regel nur die Zulassungsstelle oder ein von denen beauftragter. Meistens sind das Leute vom Ordnungsamt. Zumindest in hamburg.
        Ich hoffe ich als "Bulle" konnte für ein bisschen Aufklärung sorgen...


        ja musste mal versuchen ,also wie gesagt die sind da ziemlich nett
        aber die in Hamm die tragen dir nix ein


        Wie gesagt Lichtaustrittskante..........



        aber ich hab ja jetz diese hier.

        Da durch sollte die Kante höher komm oder?


        DSC00024.JPG
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        sagen zumindest alle obs so ist weiss ich auch nicht ,habs noch nicht gemessen


        sicher die Linse sitzt ja höher....


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