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Versicherungsschutz weg bei tuning

Sebi_Polo_86c
  • Themenstarter

Hi Leute,
ich habe letztens in einer Polizeizeitschrift folgenden Artikel gefunden und bin dabei fast an die Decke gegangen:

"Verschwiegenes Auto-Tuning: Versicherungsschutz weg!
von: Werner Feldhaus, Dezernat GS 3

Tiefer gelegt und frisiert - Auto-tuning. Eine Geschmackssache, die ins Geld gehen kann - denn er sein Auto "tunt", riskiert seinen Versicherungsschutz dann, wenn er das seiner Versicherung verschweigt.

Ein Mann hatte sein Auto technisch verändert. Als er den Wagen seinem Sohn überließ, kam es zu einem tragischen Unfall. Die Versicherung weigerte sich den Totalschaden zu zahlen, weil der Fahrzeughalter das "Tuning" nicht angemeldet hatte.

Die Richter wiesen die Klage gegen die Versicherung nun ab.

Begründung:

Technische Veränderungen, die die Gefahr einen Unfalls erhöhen, müssen der Versicherung in jedem Fall gemeldet werden. Dabei sei es unerheblich, so das Gericht, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war (AZ: 10 U 56 / 06, OLG KO). Eine technisch verändertes Auto schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen.

Versicherungsvertragsrecht Aktenzeichen 10 U 56 / 06

Verkündet am 14. Juli 2006

Oberlandesgericht Koblenz"




Das war erstmal der Hammer für mich. Doch für mich stellt sich immer noch die Frage, was ist aus Sciht der Versicherungen Tuning bzw. eine technische Veränderung am Auto. Das sollte man also vorher schon in Erfahrung bringen bevor man es seiner Versicherung meldet und evtl. eine Hochstufung riskiert.

gruß

sebi



Tja da stellt sich mir die Frage welche technischen veränderungen die Gefahr eines Unfalls erhöhen. Beim 2F ein Fahrwerk mit sicherheit nicht, so schwammig wie das Originalfahrwerk ist.

Meine (alte) Versicherung interessierte es überhaupt nich, hatte da mal nachgefragt. Auch nach meinem (Wild)Unfall interessierte es den Gutachter absolut nich, im Gegenteil, beim Gutachten kam sogar mehr raus.

Also ich glaub den Text nich ganz.

Der Wagen wird sicher mehr Leistung gehabt haben. Und das muss ab einer gewissen Leistungssteigerung der Versi gemeldet werden.


Also ich kann mir das auch nicht vorstellen, habe so einen Fall noch nie erlebt.
Wenn dann musses was mit der Leistung zutun gehabt haben, also ist wohl eher das Motortuning gemeint.

Aber kann ja morgen mal nachfragen wie das so aussieht, arbeite ja in der Versicheurngsbranche.



Jo das wäre nich schlecht wenn du da mal nachfragen könntest!


Sebi_Polo_86c
  • Themenstarter

@bionda

das wäre mal cool wenn du das mal nachfragen würdest wie das so aussieht bei den versicherungen.
aber den fall hat es ja wirklich gegeben. ich denke mal eher das alles was ins fahrgeschehen eingreift z.b. lenkung, bremsen, fahrwerk,... eine rolle spielt. leistung weiß ich nciht, da die versicherungen ja eher nach der karosserie nummer gehen und dnicht nach dem motor.


Ich seh das ist so gemeint... Wenn alles Tuning vom TÜV abgenommen ist sprich für sicher erkläört worden ist, zahlt deine Versicherung natürlich! Wieso auch nicht...
Es geht in dem Beitrag eher darum, dass Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht eingetragen bzw. begutachtet worden sind, das kann ein Schleifender Reifen im Kotflügel oder Ähnliches sein!
Von daher...schön weiter tunen, aber alles eintragen lassen

Onyx04


gelöschtes Mitglied

    Ich denke auch, das es eher darum geht, wenn etwas nicht eingetragen ist. Wozu steht denn in den Gutachten etc. immer drin, wie alle Teile getestet wurden und so. Das ist ja ne bescheinigung, das die veränderung sicher ist, und wenn es dann ordnungsgemäß angebracht wurde, und der tüv es abgenommen hat, ist das auch okay so

    meiner ansicht nach

    mfg matze


    Also..ich hab da grad mal rumtelefoniert und die Antwort die ich bekommen haben, hat mich schon etwas erschrocken!

    Alle Veränderungen am Fahrzeug, müssen der Versicherung angezeigt werden. Die Frau mit der ich telefoniert habe, meinte auch nur..." Ja sicher, klar selbstverständlich muss das der Versicherung gemeldet werden!" Aber einen wirklich darauf aufmerksam machen tun sie nicht! Woher soll man so etwas denn wissen? Naja...
    Also am besten, wenn alles eingetragen ist, den Fahrzeugschein kopieren und bei der Versicherung einreichen, ansonsten fällt bei einem Schaden der Versicherungsschutz weg!


    gelöschtes Mitglied

      der wird halt seinen vr6 turbo nicht eingetragen haben...

      - oder die erhöte leistung der versicherung nicht gemeldet haben.... im dem fall erlischt auch der versicherungsschutz

      oder noch einfacher für alle freunde die meinen sie müssen nür für ihren alten 45ps bezahlen und haben bereits auf g40 umgebaut....


      so verstehe ich das -

      bin gott sei dank bei meinem dad versichert



      Jopp so sehe ich das auch, es ist nunmal so, durch alle "nicht angemeldeten Umbauten" erlöscht die BE des Fahrzeugs und der Versicherungsschutz. Strengenommen können sie sogar sagen, dass wenn du deine Tachobleuchtung umgebaut hast, es dich geblendet hat und du darum den unfall gebaut hast,...
      Und das mit dem Fahrzeugschein kopieren ^^ Ich würd gern mal sehen, wie die von meiner Versicherung schauen, wenn die alle 2 Wochen nen neuen Fahrzeugschein oder ne Liste mit Änderungen bekommen,..


      aber an könnte doch nen wertgutachten anfertigen lassen oder? dann würden die das doch übernehmen wo kann man sowas überhaupt machen lassen und was kostet sowas?


      finde auch das wenn die veränderungen vom tüv abgenommen sind,dann sollte man auf der sicheren seite sein...


      gelöschtes Mitglied

        Der Fahrzeugschein wird nicht ausreichen, das sich dadurch auch der Wert des Fahrzeuges verändern kann. Ist auf jedenfal sicherer das der Vers zu melden, da sich durch manche teile der wert verändern kann, ausserdem ist die Versichreung nicht dazu verpflichtet beschädigte Tuningteile zu ertsattebn im falle eines Schadens. dann wird lediglich das originalzeugs bezahlt. Im Falle eines höheren Wertgutachtens ist es durchaus möglich das sich der vers. beitrag erhöht. Allerdings ist es dadurch auch gestatet einen höheren Verkaufpreis zu erzielen, da durch das Wertgutachten der Listenpreis geändert wird, für das geprüfte Fahrzeug.


        kla stimmt auch,nur wenn einer ein paar 0815 veränderungen wie ne alu antenne und lexus rüllis an sein polo gemacht hat,muss er damit nich gleich zur versicherung und denen das alles auflisten


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