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Mängelschein

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Brauche ein Teilgutachten für meine Seitenschweller wo und wie könnte man da was machen habe sie vor einem jahr privat gekauft und keine teilgutachten dazu..gibt es da eine möglichkeit?



hersteller? dann evtl hp oder den hersteller anrufen und gutachten bestelln


am besten beim hersteller nachfragen.
von welchem sind die denn?

mfg



jo würd jetzt auch den hersteller anfragen...oder wenn du den schon weisst, frag dann mal hier im forum nach, wobei die ausbeute hier vermutlich eher gering ist...


Weiß einer von euch ob ein Mangel schein verfällt wenn man das Auto abmeldet?


Der Mängelschein entfällt bei der Abmeldung. Den Mängelschein mußt du dann bei der Abmeldung von der Zulassungsstelle dementspechend abstempeln/quittieren lassen und dann bei der Polizei abgeben!


Doofe Frage,

hat der Schweller ne KBA-NR? Wenn ja kann man die NR googlen oftmal wird man da fündig. Vieleicht hat auch einer das gleiche Teil in der Bucht stehen und kopiert Dir die Unterlagen.


Und beim anmelden gibt es dann keine Probleme wenn die Mängel nicht behoben sind?


Der Ablauf ist in der Regel so:
Die Polizei stellt eine Mängelkarte aus. Innerhalb von einer Woche muß dann der Mangel am Fzg. abgestellt werden. Die Überprüfung, ob der Mangel richtig behoben wurde, wird dann durch die Polizei Polizei, KFz.-Meisterbetrieb oder TÜV, Dekra ...... durchgeführt. Das Fzg. muß dann dort vorgeführt werden.
Die genannten Stellen quittieren dann auf dem Mängelzettel, dass das Fzg. wieder OK ist und der Mangel behoben wurde. Der quittierte Mängelzettel wir dann durch den Halter/Fahrer des betreffenen Fzgs. der Zulassungsstelle übergeben oder per Post zugesand. Die Zulassungsstelle, die von dem Mängelzettel durch die Polizei eine Durchschrift bekommen hat, macht dann auf der Durchschrift dementsprechend einen Vermerk und die Angelegenheit ist erledigt.
Ob die Zulassungsstelle nach der Abmeldung und Wiederzulassung des Fzgs. die Angelegenheit wieder überprüft, kann ich nicht sagen. In der heutigen Computerzeit ist es aber möglich, dass aufgrund der Fahrgestellnummer eine erneute Kontrolle stattfindet.



Wäre halt gut zu wissen..


mängelschein bekomm? und keine lust den fehler zu beheben?


Zitat:

Wäre halt gut zu wissen..


Ich weiß es nicht! Vielleicht hat schon jemand hier im Forum Erfahrungen damit gemacht


Also ich weis es nur so das der mangel bestehen bleibt und es dann falls er vorher nicht behoben wurde beim wieder zulassen probleme gibt. Da wie oben schon genannt die Zulassung bescheid bekommt .


Ok das wollte ich wissen..

Na ja is schwer zu erklären was da Fakt is


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