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Nachtragung erforderlich?

nOth
  • Themenstarter

Hallo,
Hab mal einige fragen wegen den tüv eintragungen. die umtragung in den neuen fahrzeugbrief hat mich nun völlig verwirrt?!
hab mein auto vor kurzem umgemeldet und nun fällt mir auf, dass mein fahrzeugschein nicht so wirklich stimmt.
ich habe einen erfolgreichen änderungsnachweis für tieferlegung, auspuff und bereifung. das hab ich zwar vorgelegt, aber denoch stehen im fahrzeugschein die falschen reifengrößen, die falsche fahrzeug höhe, etc.?!

muss ich jetzt nocheinmal zur zulassungstelle und das eintragen lassen? oder reicht es wenn ich meine gutachten beim fahren mitführe?



hmmm ob das reicht weiß ich nicht aber bezweifel ich sehr. habe bei mir als ich den neuen schein bekam zu der netten dame vom amt gleich ausdrücklich gesagt sie solle gefälligst auch alles eintragen was auf dem alten schein auch stand.

denke aber mal wenn du auf die zulassung gehst müßten die es dir auch ohne probleme wieder reinschreiben.

gruß


nOth
  • Themenstarter

ok danke. dann hoff ich doch jetz mal das die nicht nochmal auf mein geld besteht. immerhin hat sie ja den fehler gemacht.
hätte ich bloß gleich nachgeschaut ob alles stimmt



denke nicht das du da nochmal zahlen mußt ist ja ihr fehler.


Kein Grund zur Panik, alles im grünen Bereich! Den Weg zur Zulassungsstelle kann man sich sparen, weil nichts mehr eingetragen wird, sofern es der neue KFZ-Schein, sprich"Zulassungsbescheinigung Teil 1" ist und der KFZ-Brief "Zulassungsbestätigung Teil 2" heißt. Wenn man jetzt Auto neu anmeldet oder ummeldet, also aus irgendeinem Grund neue Dokumente bekommt, sind es die Neuen(Teil 1 + 2).
Nur unter Punkt 17"Mekmal zur Betriebserlaubnis" steht der Buchstabe "K", wenn keinerlei Veränderungen am Fahrzeug gemacht sind und bin mir nicht mehr ganz sicher ob "A" oder "Ä" wenn was geändert wurde. War gerade am Freitag auf der Zulassungsstelle wegen Fahrwerk,Spoilerlippe und Felgen eintragen und da wurde es mir so gesagt. Also wenn unter "17" kein "K" steht, ist alles gebongt. Man muß dann allerdings die ganzen scheiß Gutachten usw. mitführen und bei Kontrolle vorzeigen!
MfG


nOth
  • Themenstarter

hey cool danke, bei mir steht tatsächlich ein "K". dann pack ich einfach die ganzen gutachten mit ins auto und fertig.
ist ja doch noch alles gut gelaufen ; )
gruß


Ne, das haste jetzt nicht richtig gelesen. Habe geschrieben, wenn da kein "K" steht, ist es vermerkt, daß Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.Bei dir müßte ja ein "A" stehen.
Bei mir war es am Freitag so: War beim TÜV und hab jetzt Nachweis für techn. Änderung für Felgen, Fahrwerk und Spoilerlippe. Damit sollte ich zur Zulassungsstelle gehen, um es "eintragen" zu lassen.Ich habe dann gedacht, daß es im KFZ-Schein eingetragen wird, also nehme ich den Wisch vom TÜV und den Schein(Zulassungsbescheid Teil 1) und gehe zur Z.stelle. Da bekomme ich gesagt, daß ich den Brief(Zulassungsbescheid Teil 2) auch brauche, da in Teil 1 ein "K" steht und da jetzt ein "A" oder "Ä" rein muß, genauso auch in Teil 2. THE END
Um ganz sicher zu sein, würde ich an deiner Stelle nochmal bei der Z-stelle anrufen. Kann dir im Moment nicht mehr sagen, weil ich nicht genau weiß, ob ich`s diese Woche noch zur Z-stelle schaffe.
MfG


nOth
  • Themenstarter

ohweh das stimmt....das "kein" ist mir da wohl entwischt :/

ok damit ich keine ärger bekomm nehm ich einfach alles mit und geh nochmal zur zulassungsstelle.


hmm leute echt ich find das sowas von zum kotzen....

naja hab jetzt mal in meinem teil 2 nachgeschaut und mußte festellen:

Da steht ein "A" bei 17. ist bloß komisch das alles was geändert würde aber in den Teil 1 bei mir von der zulassungstelle eingetragen wurde.

Das heißt also es wird doch noch in den schein eingetragen und man muß nicht die blöden gutachten mit rumschleppen oder wie oder was
blick da jetzt echt net mehr durch.

warum machen die eigentlich so einen käse? vorallem blicken die vom amt da glaube ich selber noch net so ganz durch.



nOth
  • Themenstarter

"Deutsche Bürokratie": verwirrend, zeitaufwendig und kompliziert

ob das überhaupt einer versteht....hm


Also was Amok schreibt gibt mir jetzt aber auch wieder zu denken. Muß unbedingt so schnell wie möglich zur Z-stelle, daß das mal ein Ende nimmt und es erledigt ist. Geht mir langsam auf den Keks, da kriegste ja Kinder mit Schokoladenärschen bei sowas.
Wenn einer von euch was neues offizielles weiß, soll er es bitte hier noch mal berichten. Danke


soo hab mal bißchen literatur durchsucht um etwas schlauer zu werden.

also so wie ich das sehe, muß es auf jedenfall noch in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden bei nummer 22 (Bemerkungen).
ob es nun aber auch in die ZB Teil 2 eingetragen wird können die vom amt sich aussuchen wenn ich das richtig verstanden habe.

Zitat:

Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. So wird in Deutschland in Teil I Ziffer 15 (Bereifung) beispielsweise nur noch eine Reifengröße eingetragen. Die Dokumentation etwaiger alternativer Eintragungen oder Befreiungen von Reifenbindungen sowie aller weiteren eintragungspflichtigen technischen Änderungen zum Serienzustand soll in Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) mit entsprechender Referenzierung (im Fall der Reifenbindungen zum Beispiel zur Ziffer 15) erfolgen, dies wird aber offensichtlich regional nicht einheitlich gehandhabt.

Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld „Bemerkungen“ des ehemaligen Fahrzeugscheins.


hoffe ich konnte damit bißchen helfen.

den rest könnt ihr hier nachlesen: [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • gruß


  • nOth
    • Themenstarter

    also ich war nun noch mal bei der zulassungsstelle, die ham mir gesagt ohne nachtragung wäre es fahren ohne betreibserlaubs gewesen, was nicht gut für mich geendet wäre.
    hat mir jetz nochmal 10€ abgezockt, aber dafür ist nun alles eingetragen.
    und reifen größen werden in den neuen fahrzeugscheinen sowieso nicht mehr eingetragen.
    gruß


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