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Frontlippe! 7cm Bodenfreiheit?

RacerAK
  • Themenstarter

Sers Koleggen,
war gerade bei Tüv und wollte meine neue BMS-Racing Lippe eintragen lassen die 7cm vom Boden weg ist! Aber der hat gemeint das die zu tief ist und nur Lippen aus Gummi so tief seien dürfen, meine ist aber aus GFK!
jetzt hab ich en problem.....
glaubt ihr der wollte einfach nur net oder man darf des ect net so tief haben, weil er sagte das bei festen Teilen 11cm Bodenfreiheit seien müssen!

:( :( :'(

wie ist eure Meinung dazu?
Greetz RACER



BMS-Racing Lippe 3.j
BMS-Racing Lippe 3.j

ich hab nur 8 cm bodenfreiheit.. und hab keine gummi-lippe oder ähnliches... der prüfer hat das auch eingetragen

an deiner stelle würd ich zu nem anderen tüv prüfer fahren



Stimmt schon was der Tüver sagt, aber ich würd´s auch bei einem anderen probieren!



gelöschtes Mitglied

    Ich meine feste Karosserieteile 11cm, feste Lippen (GFK) 8 cm und weiche Lippen (ABS) 7 cm. Aber irgendwie hört man dauernd irgendwas anderes.

    Würds auch bei nem anderen TÜV probieren. Wobei dir die Polizei auch mit Eintragung an den Karren fahren kann.


    ich habe eine aus Kunstoff und habe 6,5 cm bis zum Boden da hat der Prüfer nichts gesagt. Mfg


    das thema hatten wir auch schon oft...

    es gibt KEIN GESETZ was vorschreibt wie tief autos sein dürfen, nur RICHTLINIEN.

    wie schon gesagt: probiers wo anders....


    gelöschtes Mitglied

      In der StVZO (Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung) gibt es keinen Paragraphen, der die Bodenfreiheit regelt. Damit sind die allgemeinen Vorgaben des §30 StVZO mit den heutigen Standards der Fahrzeugtechnik und des Strassenbaus anzuwenden. Der §30 regelt die Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen für den öffentlichen Strassenverkehr. Allerdings ist hier mit keiner Silbe die minimale Bodenfreiheit erwähnt.

      Worauf beruft sich der TÜV?

      Der TÜV sowie die sachverständigen und beratenden Gremien des Bundesverkehrsministeriums sehen das „vdTÜV Merkblatt 751“ als allgemeinverbindlich an. Hier wird im Anhang II, Absatz 5.1.9 darauf hingewiesen, dass die Bodenfreiheit „entsprechend gross sein sollte um ein Hinderniss, welches eine Breite von 800mm und eine Höhe von 110mm (unsere bekannten 11cm!) hat, mittig berührungslos zu überfahren“.

      Somit ist also auch das Merkblatt 751 keine Vorschrift, sondern lediglich eine Empfehlung.

      es gibt keine Vorschrift, die eine Bodenfreiheit von 11 cm vorschreibt. Jegliche Aktionen der Polizei scheint also aus einem Missverständnis entstanden zu sein.

      Was auf jeden Fall eingehalten werden muss, unabhängig von der Tieferlegung, sind die Mindesthöhen der Scheinwerfer, Nummernschilder, etc.


      also mein tüver nenn ich ihn mal meinte auch imemr das liegt immer im ermessen des prüfers ( sie sollen wie eben geschriebe nhalt drauf achten das durch zu tiefe sachen schäden an deinem auto anderen und an dern straßen gemacht wird) so ist es liegt am prüfer am besten nen tüver suchen der selber motzt


      hi!
      ich war letztens beim tüv da ich paar umbauten vor hab un der hat zu mir gesagt ich muss 7cm bodenfreiheit haben egal bei was für teile....

      versuch es einfach bei einem anderen prüfer...

      greez

      emires



      RacerAK
      • Themenstarter

      okay danke jungs ihr seid die besten!

      DANKE! dann werd ich mal zur DEKRA oder so gehen.....
      wie geil, des freut mich zu hören!


      RacerAK
      • Themenstarter

      toll jetzt war ich eben grad bei der dekra!
      und der sag, das es niergendswo steht, aber die ne abmachen mit der polizei haben das es 11cm seinen müssen! der hat mir gesagt das ich nach geilsingen soll zu ner anderen dekra prüfstelle und es dort versuchen soll!


      gelöschtes Mitglied

        Die haben eine Abmachung mit der Polizei..?

        Was sind das denn für krumme Geschäfte?


        gelöschtes Mitglied

          In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind

          die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
          den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
          den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
          Straßenbau
          anzuwenden.
          Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.

          Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
          Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

          Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
          Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
          Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.


          gelöschtes Mitglied

            also meiner war so tief das ich keine chance hatte in die werkstatt zu fahren und da hat der prüfer meine eintragungen halt auf der strasse gemacht


            Und wie sollen 11 cm dennüberhaupt gehen
            Z.b noch beim 86c und 2F... da hast noch n Gruppe A drunter und ist einigermaßen tiefergelegt ( jetzt gar nicht sooo wild )...

            Wenn de da 11 cm haben willst darfst ihn viell höchstens nur 15mmm tieferlegen

            Die meisten Tüvs sagen, unter 8 cm tragen sie nix mehr ein...


            RacerAK
            • Themenstarter

            soderle jetzt war ich nochmal beim tüv paar ortschaften weiter!
            und der hats mir abgenommen!


            polotreff.de
            #17 - 11.05.2007wie tief darf ich bodenfreiheit haben? 7cm bodenfreiheit
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