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Blitzerrei

Deluxe6N
  • Themenstarter

Hallo Moin..
Also mich haben se mal vor ner ewigkeit geblitz kann mir mal einer sagen nach welcher zeit sowas "verjährt" ?
oder gibs sowas nicht ?
Gibt es da irgenteine grenz bis wann vom blitzen post gekommen sein muss oder sowas ?
mfg



Hi

ich glaub wenn du nach drei monaten nichts gehört hast kommt auch nichts mehr, bin mir aber nicht sicher

gruß


mion, ich kann es dir nicht sicher sagen, wir hatten egstern auhc gerade die diskussion, ich meine 6 monate, aber n kumpel meint nur 3?!



Deluxe6N
  • Themenstarter

Ich hab gehört man kann es aber schon nach 1 Monat anfechten ?!

Stimmt das?


hi
ein kumpel von mir hat 364 tage später erst post bekommen und der anwalt hat ihm gesagt , wenn die post einen tag später also nach einem jahr gekommen wäre , wär es nicht mehr rechtlich.
mfg
manuel


hab damals in der fahrschule gelernt nach drei monaten is rum! also wenn drei monate nach dem blitzen nix da ist braucht man es nicht bezahlen!


soweit ich weiß war früher 3 monate und mittlerweile haben sie es auf 6 monate verlängert. so ist mein neuster stand.


gelöschtes Mitglied

    Selbst wenn zwischen einer Tat (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und dem Zugang des Anhörungsbogens bei dem Betroffenen mehr als drei Monate vergangen sind, kann man nicht einfach davon ausgehen, dass die Tat bereits verjährt ist. Es sind nämlich im Gesetz (§ 33 OWiG) zahlreiche Umstände geregelt, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen. So hat zum Beispiel bereits der Ausdruck eines EDV-Anhörungsbogens grundsätzlich eine Unterbrechung der Verjährung zur Folge, selbst wenn der Anhörungsbogen erst später bei dem Betroffenen eingeht. Daneben gibt es weitere, teilweise rein behördeninterne Vorgänge, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führen können. Hieraus folgt, dass man nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass Verjährung eingetreten ist, nur weil man drei Monate lang nichts gehört hat.


    gelöschtes Mitglied

      Ich meine ich hätte mal gehört 6 wochen



      cüs! 6 wochen....

      ja ich meine es wäre 1 Jahr!


      gelöschtes Mitglied

        Also hier habe ich mal die Unterbrechungshandlungen gefunden, ich hoffe ich konnte helfen.
        [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


      • okay, wer hat bock eben alles zu lesen und das wichtige zu posten?


        gelöschtes Mitglied

          Sorry aber so ist das halt. Wenn man fragen zu Gesetzlagen stellt bekommt man halt meistens viel viel Text. Den man aber wenns einem wirklich interessiert auch selber durchließt .

          Oder geh doch einfach zum Anwalt und frag den, die meisten geben ja kostenlos auskünfte.


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