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Info über Bodenfreiheit

Richie
  • Themenstarter

Hallo PoloGemeinde,
hatte am we einen Vorfall ( siehe Thread"80mm Bodenfreiheit" )

Ich habe heute mit dem TüV Rheinland telefoniert und dabei kam folgendes raus:

Es gibt keine gesetzlich verordneten Richtlinien die die Bodenfreiheit eines Fahrzeugs festlegen.
Schon garnicht bei flexiblen Anbauteilen. Noch dazu muss die ,in meinem Falle,verwendete Gummilippe nicht einmal eingetragen werden.
Es gibt lediglich ein Gesetz über die Lichtkantenhöhe und die Kennzeichenhöhe.
Sollte ich durch diese Tieferlegung jedoch den Verkehr behindern oder gar gefährden wie zB bei hubbeln in der 30 zone durch schneckentempo etc, kann dies auch wieder anders ausgelegt werden. Da ich ja ein materialschonender Fahrer bin fahre ich deshalb so,um meine Stossdämpfer nich unnötig zu strapazieren. Fazit : ich habe in meinem Fall nichts zu befürchten!
Mfg Richie



An die Mod`s....

Das Wäre mal nen Beitrag zum Anpinnen und hervorheben!

Werde mir den Text ausdrucken und ins Auto Legen!. wenn ich beim Tüv bin lass ich mir das sogar abzeichnen .. dann könn die mich mal


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Hallo PoloGemeinde,
    hatte am we einen Vorfall ( siehe Thread"80mm Bodenfreiheit" )

    Ich habe heute mit dem TüV Rheinland telefoniert und dabei kam folgendes raus:

    Es gibt keine gesetzlich verordneten Richtlinien die die Bodenfreiheit eines Fahrzeugs festlegen.
    Schon garnicht bei flexiblen Anbauteilen. Noch dazu muss die ,in meinem Falle,verwendete Gummilippe nicht einmal eingetragen werden.
    Es gibt lediglich ein Gesetz über die Lichtkantenhöhe und die Kennzeichenhöhe.
    Sollte ich durch diese Tieferlegung jedoch den Verkehr behindern oder gar gefährden wie zB bei hubbeln in der 30 zone durch schneckentempo etc, kann dies auch wieder anders ausgelegt werden. Da ich ja ein materialschonender Fahrer bin fahre ich deshalb so,um meine Stossdämpfer nich unnötig zu strapazieren. Fazit : ich habe in meinem Fall nichts zu befürchten!
    Mfg Richie



    Das ist mal ne Aussage, die sollte auch festgehalten werden. Es gibt halt nur ein Merkblatt mit dem Namen VDTÜV-Merkblatt 751. "In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein "mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte"
    Hab letztens auch mit dem Prüfer gesprochen alles was zwischen 8 und 11cm ist, da gibts keine Probleme. Die Eintragungen mit weniger als 8cm Bodenfreiheit kann man sich annen Hut stecken, da in 99 % der Fälle der Prüfer bei einem Gerichtsgutachten den Hinweis "BE erloschen" hinzufügt!



    Richie
    • Themenstarter

    überfahren werden SOLLTE.
    da ich meine lippe nicht mal eintragen muss, hab ich das problem umgangen,
    hab ne bodenfreiheit von 35mm


    Urteil vom 04.12.2006, rechtskräftig seit dem 29.12.2006

    In diesem Verfahren wurde festgelegt, dass bei allen Kraftfahrzeugen eine Mindestboden-freiheit von 80 mm am untersten Punkt des Fahrzeuges (festverbaute Fahrzeugteile) vorhanden sein muss. Die Mindestbodenfreiheit gilt für ein Kraftfahrzeug, dass mindestens mit einer Person besetzt ist.
    Die erstinstanzliche Rechtsprechung des Amtsgericht Mönchengladbach wurde unter dem Aktenzeichen 70 Owi/403 JS 1017/06-215/06 entschieden.


    nur so mal als info


    gelöschtes Mitglied

      Dem kann ich nur zustimmen


      ...ich habe am tiefsten punkt sagenhafte 20mm


      gelöschtes Mitglied

        würde mal sagen..Netten Prüfer gehabt^^


        Zitat:

        ...ich habe am tiefsten punkt sagenhafte 20mm


        Freak



        gelöschtes Mitglied

          Also zu meiner eintragung der frontschürze. Ich habe bevor ich losgefahren bin ---> 7 - 7,5 cm <--- gemessen.
          Anlaufestelle Nr. 1
          Dekra Recklinghausen: Ja das trage ich dir nicht ein, das is ja viel zu tief, das müssen 11 cm Bodenfreiheit sein (Hinderniss überfahren, blabla). Ok das stand auch auf der seite vonna Dekra.
          Anlaufstelle Nr2. Tüv Bochum:
          Der Prüfer war sowieso der Hammer, das und das und das in der Kombi ist sowieso nicht erlaubt, trage ich dir nicht ein, bleibt ihnen nur noch die Schürzen. Fahren sie mal bitte auf die Grube (--> LKW Grube mit nem riesen Rand). Bin ich nicht draufgekommen und habs auch vorher gesehen dass es nicht klappt. Da haben alle Prüfer geschriehen RAUS HIER ! Also so eine Wixxbande hab ich noch nie erlebt wie da.
          Der zerstörung nahe simma dann aber doch noch zum lieben Tüv nach Marl gefahren wo ja alle gesagt haben der is so streng. Hingefahren... gesagt so und so dass soll eingetragen werden. Ok bitte einmal vorfahren. Paar Minütchen gewartet.. kam der Prüfer raus. Auto angeschaut, meinte er es ist alles kein Problem bis vorne, da ist er zu tief. Mein Freund hat dann nix mehr dazu gesagt udn wollte es so hinnehmen... da musst ich dann aber doch mal was dazu sagen. "Wie hoch muss denn nun ein Fahrzeug sein?". Blabla


          gelöschtes Mitglied


            Da meinte der Prüfer, es gibt keine Mindestbodenfreiheit (Scheinwerferhöhe nicht mit inbegriffen jezze ma). In Gelsenkirchen halten die es so, da die da keine Kanten vor den Gruben haben bzw gar keine Gruben, dass die dort eine 6 cm hohe Holzlatte haben, wer da drüber kommt bekommt es eingetragen. Ich so ja geil ich hab 7,5 cm gemessen.
            Meinte der Prüfer dann so ja sieht aber nicht so aus aber gut, durch den Bremsenprüfstand kommen sie ja nicht dann fahren sie bitte mal außenrum und von hinten auf die Grube. Gesagt getan... wo der Wagen fast drauf war, fings dann an zu schleifen und da meinte er doch glatt. "Ja steigen sie mal aus, wir schieben den Wagen drauf, dass er soweit kommt hab ich ja nicht dran geglaubt." Gesagt getan.. wagen drauf.. alles paletti. Musste zwar noch zur Nachuntersuchung wegen Abschlepphaken freimachen und Käfig polstern aber das war mal ein wunderbarer Prüfer.

            Dit war meine Story zum Thema Bodenfreiheit

            Greez


            also der prüfer fand mein polo einfach nur geil,er stand unterm auto und ist garnicht mehr klöargekommen...das ging nur..

            oh geil alles lackiert... oh alles neu.. oh der motor glänzt aber...
            nunja 2 stunden prüfung.. 45 eintragungen reicher und baurat ( §21)
            ohne mängel bestanden!

            da gab es keine prob.

            bin mal gespannt auf den nächsten tüv. motor eintragen und das gewinde!
            die bilder sind ja noch von 2005!


            gruß rene..


            also ich weiss nur von den 11cm.
            da ich aber an der front nur 10cm und am auspuff nur 6cm bodenfreiheit habe und es meinem tüv-prüfer egal war, geht es mir genauso wie ihm...
            mal davon abgesehen, dass meine scheinwerferhöhe auch deutlich unter der vorgegeben höhe liegt und das ebenso niemanden juckt...






            eben, solange es eingetragen wird sollte man sich freuen und garnicht so viel in der trommel herumrühren..


            der eine tüv stellt sich bei fahrwerken an der andere bei motorenumbauten..
            man muss eben suchen bis man jemanden hat der alles einträgt..
            mir ging es auch nicht anders, bin auch von einer ecke zur anderen gefahren bis ich jemanden gefunden habe der kulant ist und es einträgt
            wenn es A- gut und sicher verbaut ist und B-er es mit einem ruigen gewissen eintragen kann..

            die prüfer die §21 eintragungen machen dürfen entscheiden nach eigenem
            ermessen desswegen ist es ja auch eine einzellabnahme..
            kann ich auch gut verstehen wen jemand sagt: ne mach ich nicht!

            und was einige von uns (ich auch) zum tüv fahren das ist meistens alles andere als normal.!

            deswegen versetzt euch mal in deren haut und denkt mal darüber nach
            warum er es nicht einträgt...


            also gruß und AB-fahrt..
            rene


            also ich hab am tiefsten punkt 65mm das is bei mir der kat !
            der tüvprüfer meinte mus mindestens 80mm haben !


            hab letzte woche meinen 3f umbau eintragen lassen, musste noch nicht mal auf die bremsrolle, der kat kratzte ein bisschen an der grubenkante, der prüfer war sehr vorsichtig. war alles ganz locker, alles abgenommen bis auf den fächer aber der geht auch noch klar. ging aber nur mit winterreifen, hätte doch wieder 2.5 bar draufmachen sollen fürn tüv.
            ein guter tüver ist halt schwer zu finden.


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