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Eintragungen

Skyther
  • Themenstarter

hi leutz,
wollt wissen wann ich was eintragen muss also muss ich mit abe eintragen mit gutachten wann brauch ichs nicht eintragen. so was mein ich wäre dankbar über ne auflistung

MfG
Skyther



Hi bei einer ABE => einer Algemeinen Betriebs Erlaubnis musst du nicht eintragen lassen soweit ich weiß.
Und über den rest kann ich dir leider keine Auskunft geben!
Aber guck noch mal unter der Such Funktion nach.

Gruß otti


wenn das teil ein e-zeichen hat dann brauchst du es nicht eintragen, genauso ists bei ner abe, dann brauchst es auch nicht eintragen, wobei du hier auf die Erklärung achten musst, wenn bestimmte auflagen nicht erfüllt werden muss es doch eingetragen werden. wenn du was mit ner eg-genehmigung hast musst es auch nicht eintragen, wenn du was mit nem gutachten hast muss es eingetragen werden.

teile mit e-zeichen sind zb alle möglichen erten von lampem, leuchten, ...

teile mit abe sind zB lenkräder, wobei hier die abe nur bei originaler bereifung gültig ist

teile mit eg-genehmigung sind oft endschalldämpfer

teile mit gutachten sind zb felgen, federn, ...

mfg



gelöschtes Mitglied

    kennst dich aber richtig gut 6n grün

    MFG


    naja, normal halt

    mfg


    gelöschtes Mitglied

      Würde Pro Forma Alles Eintragen lassen was möglich ist,egal ob mit ABE oder Teilegutachten.
      Dann hat man meist weniger Diskussionsstoff bei Kontrollen der Rennleitung...


      6N grün verdient ja auch sein Geld damit :P
      Rennleitung ist gut Markus


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